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VG Dresden, 07.01.2015 - 5 L 1329/14 |
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 07.01.2015 - 5 L 1329/14
- OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 96/15
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schwerin, 18.05.2015 - 6 A 75/14
Medienrechtlicher Auskunftsanspruch; gewerblicher Anbieter
24Davon ausgehend wird es sich bei den von der Klägerin in dem beschriebenen Bereich betriebenen kostenpflichtigen Internetportalen, die sowohl bezogen auf ihren Inhalt als auch im Hinblick auf dessen Aufbereitung und Präsentation auf die Geschäftsinteressen gewerblicher Nutzer aus den betroffenen Branchen ausgerichtet sind, mangels journalistisch-redaktioneller Gestaltung nicht um Angebote im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV handeln (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.08.2014 - OVG 11 S 15.14 -, juris Rn. 25;… VGH Mannheim, Beschl. v. 25.03.2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 23; VG Dresden, Beschl. v. 07.01.2015 - 5 L 1329/14 -, juris Rn. 30; offen gelassen vom erkennenden Gericht im Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris).Als Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten einzuordnen ist jedoch die von der Klägerin betriebene (frei zugängliche) Website "www.auftragsvergabe...de", auf der regelmäßig aktualisiert ausgewählte Auftragsvergaben öffentlicher Auftraggeber vorgestellt und zumeist auch bewertet werden (so auch VG Dresden, Beschl. v. 07.01.2015 - 5 L 1329/14 - und v. 03.03.2015 - 5 L 31/15 -, jeweils juris, ebenso für die Website "www....markt-vergabe....eu";… vgl. zur seinerzeit neu geschaffenen Rubrik "News aus den Beschaffungsmärkten" auf den jeweiligen Websites der Klägerin VG Schwerin, Beschl. v. 25.03.2014 - 6 B 31/14 -, juris Rn. 20).
- OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 96/15
öffentliche Auftragsvergabe; Auskunftsanspruch; Internet-Portale; …
Beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 96/15 5 L 1329/14.Auf die Beschwerde des Antraggegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Januar 2015 - 5 L 1329/14 - geändert.
- VG Schleswig, 25.05.2016 - 11 A 187/15 Nachdem der Beklagte auch auf Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des VG Dresden vom 07.01.2015 (AZ: 5 L 1329/14) nicht reagierte, beschritt die Klägerin den Rechtsweg.