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   VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14.WI   

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VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14.WI (https://dejure.org/2015,15456)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.06.2015 - 5 L 1433/14.WI (https://dejure.org/2015,15456)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI (https://dejure.org/2015,15456)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI und vom 05.05.2015, Az.: 5 L 1453/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechts-schutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

    Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren und auf die Anfechtung der Auswahlentscheidung zugunsten der 20 Mitbewerber würde unzumutbare Nachteile für die Antragstellerin mit sich bringen, weil diese eine Vielzahl von Verfahren führen müsste und bis zur rechtskräftigen Entscheidung vom Sportwettenmarkt ausgeschlossen bliebe, den die im Verwaltungsverfahren erfolgreichen Bewerber bis dahin längst unter sich aufgeteilt hätten (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/12, NVwZ 2015, S. 506, Rn. 39).

    Auch wenn es nach dessen Rechtsprechung aufgrund der beträchtlichen sittlichen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten grundsätzlich Sache jedes einzelnen Staates ist, Regelungen zu Glücksspielen im Einklang mit der eigenen Wertordnung zur Begrenzung des Glücksspielangebots und zur Bekämpfung von Straftaten und Glücksspielsucht zu treffen, so müssen diese Regelungen, die die Grundfreiheiten der Anbieter einschränken, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen) gerechtfertigt sein (vgl. EUGH, Urteil vom 24.01.2013, Rs. C-186/11 u. a., Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13, jeweils m. w. N.).

    Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a. Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13, jeweils m. w. N.).

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1428/14

    Land Hessen muss 20 angekündigte Sportwetten-Konzessionen zurückstellen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Mit Beschluss vom 18.09.2014 hat die Kammer die 20 ausgewählten Bewerber dem vorliegenden Verfahren beigeladen; ein Beweisbeschluss zur Vorlage aller Behördenakten, auch der die Auswahlverfahren der 20 Beigeladenen betreffenden, erging nur im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI und vom 05.05.2015, Az.: 5 L 1453/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechts-schutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Es musste daher der Ausgang der aus den unterschiedlichsten Gesichtspunkten von verschiedenen Verfahrensbeteiligten anhängig gemachten Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht abgewartet werden, zumal die Kammer im vorliegenden Verfahren die Verwaltungsakten beim Antragsgegner (nur) formularmäßig unter Hinweis auf § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO angefordert, aber - anders als im Leitverfahren 5 L 1428/14.WI - keinen expliziten Beweisbeschluss gefasst hatte.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Denn anders als vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11) gefordert, konnten die Bewerber weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext voll umfänglich entnehmen, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werden wird.

    Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a. Urteil vom 22.01.2015, Rs. C-463/13, jeweils m. w. N.).

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Der Umfang und der Inhalt der einstweiligen Anordnung liegen im Ermessen des Gerichts, das sich bei der Tenorierung an der Entscheidung im Parallelverfahren 5 L 1453/14.WI (Beschluss vom 05.05.2015) orientiert hat.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI und vom 05.05.2015, Az.: 5 L 1453/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechts-schutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Dass der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auch den Bereich der Sportwetten erfasst, hat der EUGH bereits in der Gambelli-Entscheidung (vom 06.11.2003, Rs. C-243/01) klargestellt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.09.2014, Az.: 1 BvL 2/14).

    Nur diese dort genannten Ziele sind die Rechtfertigung dafür, dass die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden kann (vgl. die Gambelli-Entscheidung des EuGH vom 06.11.2003, Rs. C-243/01).

  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienst-leistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das die Kammer hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Insoweit werde auf die Entscheidung des VG K-Stadt vom 23.05.2014 (Az.: 23 K 512.12) verwiesen.

    Zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs hat die im Auswahlverfahren unterlegene Antragstellerin (siehe Ablehnungsbescheid vom 02.09.2014) im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid anzufechten (was ihr - bei Erfolg - die Option sichern würde, weiter am Konzessions-verfahren teilzunehmen) und Neubescheidung zu begehren (siehe Urteil des VG K-Stadt vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12); im Eilverfahren ist - weil die Ablehnung keinen vollzugsfähigen Inhalt hat, der über § 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt werden könnte - Rechtsschutz nur über § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen, weil es der Antragstellerin im momentanen Verfahrensstadium nicht um einen Konkurrentenverdrängungsanspruch nach §§ 80, 80 a VwGO geht, sondern um die erneute Prüfung ihrer Bewerbung im Konzessionsverfahren und die Gleichbehandlung mit anderen Konzessionsbewerbern, die zu den 20 Ausgewählten gehören.

  • BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14

    Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14
    Dass der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auch den Bereich der Sportwetten erfasst, hat der EUGH bereits in der Gambelli-Entscheidung (vom 06.11.2003, Rs. C-243/01) klargestellt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.09.2014, Az.: 1 BvL 2/14).
  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

  • VG Wiesbaden, 21.03.2013 - 5 L 27/13

    Sportwettenkonzession

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13

    Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

  • VGH Hessen, 26.02.2014 - 8 E 1904/13
  • VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
  • VG Wiesbaden, 30.04.2013 - 5 L 90/13

    Sportwettkonzession

  • VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518

    Sportwettenkonzession

  • VG Wiesbaden, 13.09.2012 - 5 L 1081/12
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Derzeit ist das Konzessionsverfahren durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.

    Das Konzessionsverfahren ist derzeit vielmehr durch Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschlüsse vom 10. Juni 2015 - 5 L 1438/14.WI -, vom 8. Juni 2015 - 5 L 1433/14.WI -, vom 5. Mai 2015 - 5 L 1453/14.WI -) ausgesetzt.

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Die Entscheidungen des Gerichts in den Eilverfahren 5 L 1453/14.WI, 5 L 1433/14.WI und 5 L 1438/14.WI, durch die der Beklagte verpflichtet wird, die Erteilung von Konzessionen (nur) an die 20 Beigeladenen vorläufig - bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache - zurückzustellen, hindert lediglich eine Vorab-Konzessionierung dieser Bewerbergruppe, nicht aber nunmehr die Erteilung von Konzessionen an alle Bewerber, die - wie die Klägerin - die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Die angekündigte Erteilung der Konzessionen ist daher bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren zurückzustellen (Fortsetzung der Rspr.; vgl. 5 L 1453/14.WI und 5 L 1433/14.WI).
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