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   VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14.WI   

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VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14.WI (https://dejure.org/2015,7375)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.04.2015 - 5 L 1448/14.WI (https://dejure.org/2015,7375)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. April 2015 - 5 L 1448/14.WI (https://dejure.org/2015,7375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 56 AEUV, Art 3 Abs 1 GG, § 1 GlüStV, § 4a GlüStV, § 4b GlüStV, § 4c GlüStV, § 6 GlüStV, § 10a GlüStV
    Sportwettenkonzession

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sportwettenkonzession

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Glücksspielkonzessionen sind transparent zu vergeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Entscheidung über die Zulassung eines Sportwettenanbieters zur Teilnahme am Auswahlverfahren zur Erlangung einer Sportwettenkonzession

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zur Vergabe von Sportwettenkonzessionen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ergebnisrelevante Verfahrensfehler bei der Vergabe der Sportwettkonzessionen - neues Vergabeverfahren?

Besprechungen u.ä.

  • sebastianconrad.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Bedenken gegen das Verfahren zur Vergabe von Sportwettenkonzessionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 483 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Die Prüfung der Unterlagen führte (nach Nachforderungen im Einzelfall) zu dem Ergebnis, dass 56 Bewerber die Teilnahmekriterien erfüllen, 17 Bewerber erhielten einen Ablehnungsbescheid (einer dieser abgelehnten Bewerber erreichte beim VG Berlin, nicht rechtskräftiges Urteil vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12, die Aufhebung des Ablehnungsbescheides und die Verurteilung des Beklagten, nach Nachforderung von Unterlagen über die Bewerbung und die Zulassung zur 2. Stufe erneut zu entscheiden).

    Insoweit werde auf die Entscheidung des VG Berlin vom 23.05.2014 (Az.: 23 K 512.12) verwiesen.

    Zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs hat die im Konzessionsverfahren unterlegene Antragstellerin (siehe Ablehnungsbescheid vom 02.09.2014) im Hauptsacheverfahren die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid anzufechten (was ihr - bei Erfolg - die Option sichern würde, weiter am Konzessionsverfahren teilzunehmen) und Neubescheidung zu begehren (siehe Urteil des VG Berlin vom 23.05.2014, Az.: 23 K 512.12); im Eilverfahren ist - weil die Ablehnung keinen vollzugsfähigen Inhalt hat, der über § 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt werden könnte - Rechtsschutz nur über § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen, weil es der Antragstellerin im momentanen Verfahrensstadium nicht um einen Konkurrentenverdrängungsanspruch nach §§ 80, 80 a VwGO geht, sondern um die weitere Teilnahme am Konzessionsverfahren und die Gleichbehandlung mit anderen Konzessionsbewerbern, die die Mindestanforderungen aus der Sicht des Antragsgegners erfüllt haben und zu den 20 ausgewählten Konzessionären gehören.

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienstleistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Denn anders als vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11) gefordert, konnten die Bewerber weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext voll umfänglich entnehmen, was letztlich für eine erfolgreiche Bewerbung von ihnen gefordert werden wird.

    Dazu ist es auch erforderlich, dass der Ausübung des behördlichen Ermessens hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. EUGH, Urteil vom 19.07.2012, Rs. C-470/11, m. w. N.; Urteil vom 12.09.2013, Rs. C-660/11 u. a. ).

  • VG Wiesbaden, 21.03.2013 - 5 L 27/13

    Sportwettenkonzession

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Wie die Kammer im Verfahren 5 L 27/13.WI (Beschluss vom 21.03.2013) ausgeführt hat, ist die 2-Stufigkeit bereits in § 4 b Abs. 1 GlüStV angelegt.

    Davon sind auch das Ausschreibungs- und Nachforderungsverfahren erfasst (vgl. Beschluss der Kammer vom 21.03.2013, Az.: 5 L 27/13.WI).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Dass der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit auch den Bereich der Sportwetten erfasst, hat der EUGH bereits in der Gambelli-Entscheidung (vom 06.11.2003, Rs. C-243/01) klargestellt (vgl. dazu BVerfG, B. v. 09.09.2014, Az.: 1 BvL 2/14).

    Nur diese dort genannten Ziele sind die Rechtfertigung dafür, dass die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden kann (vgl. die Gambelli-Entscheidung des EuGH vom 06.11.2003, Rs. C-243/01).

  • VGH Hessen, 28.06.2013 - 8 B 1220/13

    Zulässigkeit eines verfahrensbegleitenden einstweiligen Rechtsschutzes bzgl.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Mit Beschluss vom 28.06.2013 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 8 B 1220/13) diese Entscheidung unter Hinweis auf § 44 a VwGO auf und verwies den dortigen Antragsteller auf die Rechtsschutzmöglichkeiten nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Insoweit muss bereits der einstweilige Rechtsschutz eine wirksame Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten und Möglichkeiten eröffnen, ergebnisrelevante Verfahrensfehler zur Überprüfung zu stellen und irreversible Zustände zu verhindern (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH im Verfahren 8 B 1220/13, Beschluss vom 28.06.2013).

  • VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 5 L 1428/14

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung!

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Mit Hängebeschluss vom 17.09.2014 (Az.: 5 L 1428/14.WI) gab die erkennende Kammer in einem Leitverfahren dem Antragsgegner auf, bis zur Entscheidung über den Eilantrag des dortigen, im Auswahlverfahren unterlegenen Antragstellers das Konzessionsverfahren offen zu halten und zunächst keine Konzessionen an ausgewählte Bewerber zu vergeben.

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen OVG (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschluss vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

  • VGH Hessen, 07.10.2014 - 8 B 1686/14

    Beschwerde gegen gerichtliche Zwischenentscheidung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragsgegners zurück (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14).

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen OVG (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschluss vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Auch wenn es nach dessen Rechtsprechung aufgrund der beträchtlichen sittlichen, religiösen und kulturellen Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten grundsätzlich Sache jedes einzelnen Staates ist, Regelungen zu Glücksspielen im Einklang mit der eigenen Wertordnung zur Begrenzung des Glücksspielangebots und zur Bekämpfung von Straftaten und Glücksspielsucht zu treffen, so müssen diese Regelungen, die die Grundfreiheiten der Anbieter einschränken, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses (wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen) gerechtfertigt sein (vgl. EUGH, Urteil vom 24.01.2013, Rs. C-186/11 u. a., m. w. N.).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14
    Wenn an anderer Stelle Glücksspielanbietern (hier: Betreibern von Spielhallen) zugemutet wird, sich schon vor der Verkündung auf eine noch in der Phase zwischen Beschlussfassung in der Konferenz der Ministerpräsidenten am 28.10.2011 und Verkündung befindliche Neuregelung einzustellen, um eine kurze Übergangsfrist zu rechtfertigen (vgl. Vollzugshinweise zum Hess. Spielhallengesetz zu § 15 Abs. 1; Hess. VGH, B. v. 05.09.2014, Az.: 8 B 1036/14), muss dies erst recht von der Behörde verlangt werden können, die ein Verwaltungsverfahren aufgrund der Neuregelung durchzuführen hat.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13

    Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

  • BVerfG, 09.09.2014 - 1 BvL 2/14

    Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

  • VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11

    Rettungsdienstleistungen

  • VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518

    Sportwettenkonzession

  • VGH Hessen, 26.02.2014 - 8 E 1904/13
  • VGH Hessen, 30.10.2013 - 8 B 1966/13
  • VG Wiesbaden, 30.04.2013 - 5 L 90/13

    Sportwettkonzession

  • VGH Hessen, 07.04.2006 - 12 Q 114/06

    Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde für die Auswahl von Anbietern von

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
  • VG Wiesbaden, 13.09.2012 - 5 L 1081/12
  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

    Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI und vom 05.05.2015, Az.: 5 L 1453/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechts-schutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

    Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 07.10.2014, Az.: 8 B 1686/14) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vom 22.09.2014, Az.: 4 Bs 189/14, und vom 08.01.2015, Az.: 4 Bs 239/14) hält die erkennende Kammer an ihrer Rechtsauffassung (siehe Beschlüsse vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI, und vom 17.09.2014, Az.: 5 L 1428/14.WI) fest, dass hier vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz über § 123 Abs. 1 VwGO erreicht werden kann und dass andere Rechtsschutzmöglichkeiten nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO) dem nicht entgegen stehen.

    Wie die Kammer bereits im Verfahren 5 L 1448/14.WI (Beschluss vom 16.04.2015) festgestellt hat, weist das bisherige Verwaltungsverfahren verschiedene Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, die die Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV und den Anspruch auf ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren (§ 4 b Abs. 1 und Satz 1 GlüStV, Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen.

    Es bestand ausreichend Zeit zwischen Unterzeichnung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages am 15.12.2011 und der Ausschreibung am 08.08.2012, um das gesamte Konzessionsverfahren konzipieren und vorbereiten zu können (vgl. dazu die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.04.2015, Az.: 5 L 1448/14.WI).

  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
    Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 12.09.2014 Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt (5 L 1448/14.WI).

    Wie das Gericht bereits im Eilverfahren 5 L 1448/14.WI festgestellt hat, leidet das Konzessionsverfahren auf der 2. Stufe an Rechtsmängeln, auf die die Klägerin sich berufen kann.

  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienstleistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das das VG Wiesbaden in seinen Beschlüssen vom 16. April 2015, 5 L 1448/14 und vom 5.5.2015, 5 L 1453/14 hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Insofern folgt die Kammer dem VG Wiesbaden (Beschlüsse vom 16. April 2015, 5 L 1448/14; 5.5. 2015, 5 L 1453/14) und dem Hess VGH (Beschluss vom 5.10.2014, 8 B 1686/14) die den zeitgleichen Markteintritt aller Konzessionäre als eine elementare Voraussetzung für die Wahrung der Gleichbehandlung sehen.

  • OVG Saarland, 08.06.2015 - 1 B 14/15

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Schließlich gibt auch der von der Antragstellerin angeführte Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 16.4.2015 - 5 L 1448/14.Wi - zu keiner anderen Beurteilung Anlass.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

    Dass der Ausschreibungstext und die den §§ 4a bis 4e GlüStV n.F. zu entnehmenden Angaben dem Transparenzgebot deshalb nicht genügt hätten, weil in ihnen unzutreffende Anforderungen für die weitere Verfahrensteilnahme genannt worden wären bzw. es ihnen an hinreichenden Details zum Ablauf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens fehlte, vermag der Senat bei summarischer Prüfung nicht festzustellen (a.A. offenbar VG Wiesbaden, Pressemitteilung bei juris zum Beschluss vom 16. April 2015 - 5 L 1448/14.Wi -).
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