Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,929
VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19 (https://dejure.org/2020,929)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 (https://dejure.org/2020,929)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 5 L 1710/19 (https://dejure.org/2020,929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät, Rohmessdaten, Bindungswirkung VerfGH

  • openjur.de
  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rohmessdaten bei der Fahrtenbuchauflage

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Poliscan-Messung = ok

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (38)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches stellt keine Strafe dar, sondern eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs (Anschluss OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen habe entschieden, dass es im Verwaltungsverfahren - anders als im Strafprozess - genüge, wenn mit hinreichender Sicherheit die Begehung eines Verkehrsverstoßes feststehe;(Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 4, 12, 20) nach dieser Entscheidung lasse auch das Fehlen von Rohmessdaten nicht schon für sich genommen die Schlussfolgerung zu, dass der vorgeworfene Verkehrsverstoß nicht mit der für den Erlass einer Fahrtenbuchauflage erforderlichen Sicherheit feststehe, wenn der Fahrzeughalter nicht auf Unstimmigkeiten der Messung oder der Dokumentation hinweise.

    So dürfte namentlich mit der Rechtsprechung unter anderem des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon auszugehen sein, dass bei dem hier in Rede stehenden Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar ist.(Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. zudem AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, Rz. 31, m.w.N., wonach bei Messungen mit dem Gerät Vitronic PoliScan neben den Orts- und Zeitkoordinaten von erstem und letztem Messpunkt drei weitere Punkte gespeichert würden, was eine photogrammetrische Auswertung ermögliche, sowie der Geschwindigkeitsmesswert mit Hilfe des sog. Smear-Effektes überprüft werden könne (dort auch zu einer Geschwindigkeitsmessanlage der Fa. LEIVTEC, XV 3, und dem Messgerät Multanova der Fa. Jenoptik); vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N. nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzusehen sein) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einer vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken,(Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) in der diese Frage entgegen dem antragstellerischen Vortrag letztlich offengelassen und der amtsgerichtlichen Klärung in künftigen Fällen überantwortet wurde.

    So muss etwa nach der gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen(vgl. nur Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., 20 ff., m.z.w.N.) zwar die Behörde, die die Auferlegung eines Fahrtenbuchs prüft, ebenso wie das Verwaltungsgericht in einem sich anschließenden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage alle (objektiven) Tatbestandsmerkmale der Bußgeld- bzw. Strafvorschrift selbständig prüfen.

    Damit hat der Antragsteller aber gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist, was jedoch nach den Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen wäre.(vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., 20 ff., m.z.w.N.; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG, NVZ 1999, 486, sowie Haus, in: NK-GVR, § 31a StVZO, Rn. 32 m.w.N.).

    Überdies hat er sich im Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht etwa auf Fehler des Messvorgangs berufen, sondern von vornherein jegliche Kooperation verweigert (und noch nicht einmal ein etwaiges Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht).(zu den entsprechenden Mitwirkungspflichten vgl. im Übrigen nur vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, juris) Die Befragung der Fahrerin oder des Fahrers, die/der ihm nach den Umständen offenbar bekannt sein musste und deren/dessen Kenntnis er auch zu keinem Zeitpunkt bestritten hat, hätte hingegen ebenfalls Erkenntnisse über eine etwaige Fehlmessung ergeben können.(vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 22) Dass er sich dieser Chance zur Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte, offenbar in Verkennung der Reichweite der angeführten Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs, begeben hat, geht mit ihm heim.

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (Fortführung VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, juris).

    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer stellt nämlich die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches keine Strafe dar, sondern eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorgen getragen werden soll, dass bei künftigen Verkehrsverstößen die Feststellung des Fahrers und damit die Ahndung anders als im Anlassfall ohne Schwierigkeiten möglich ist.(Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, unter Bezugnahme auf Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 11, mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen) Dabei sieht sich die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Judikatur.

    Damit hat der Antragsteller aber gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist, was jedoch nach den Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen wäre.(vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., 20 ff., m.z.w.N.; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG, NVZ 1999, 486, sowie Haus, in: NK-GVR, § 31a StVZO, Rn. 32 m.w.N.).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt;(vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)) zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • OVG Saarland, 03.03.2015 - 1 B 404/14

    Führung eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug - Mitwirkungspflicht,

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Überdies hat er sich im Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht etwa auf Fehler des Messvorgangs berufen, sondern von vornherein jegliche Kooperation verweigert (und noch nicht einmal ein etwaiges Zeugnisverweigerungsrecht geltend gemacht).(zu den entsprechenden Mitwirkungspflichten vgl. im Übrigen nur vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, juris) Die Befragung der Fahrerin oder des Fahrers, die/der ihm nach den Umständen offenbar bekannt sein musste und deren/dessen Kenntnis er auch zu keinem Zeitpunkt bestritten hat, hätte hingegen ebenfalls Erkenntnisse über eine etwaige Fehlmessung ergeben können.(vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 22) Dass er sich dieser Chance zur Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte, offenbar in Verkennung der Reichweite der angeführten Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs, begeben hat, geht mit ihm heim.

    Dass es letztlich nicht hierzu gekommen ist, ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Antragsteller seiner Verpflichtung, als Halter des Fahrzeugs aktiv bei der Ermittlung des Fahrzeugführers mitzuwirken, nicht nachgekommen ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, juris) Dabei ist es unerheblich, ob auf Grund der Qualität des bei der Geschwindigkeitsmessung erfolgten Lichtbilds eine Identifizierung des Fahrers bzw. der Fahrerin einwandfrei möglich gewesen wäre.

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 117/81 -, NJW 1982, 568; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - und vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, jew. juris).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Es kann dahinstehen, ob bzw. inwieweit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) angesichts der beachtlichen Kritik der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur an dieser Entscheidung zu folgen ist.

    Aus diesem Grunde habe der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) aktuell zu einem vergleichbaren Messverfahren entschieden, dass die Verwertung derart gewonnener Messergebnisse grundlegende Verteidigungsgrundrechte des Betroffenen verletze, da dieser keinerlei Möglichkeit habe, auf "waffengleicher Basis" die Ergebnisse auch nur auf Plausibilität, geschweige denn Korrektheit, zu prüfen.

    Die Messung sei unverwertbar aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Lv 7/17.

    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).

  • AG St. Ingbert, 29.10.2019 - 25 OWi 2968/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).

    So dürfte namentlich mit der Rechtsprechung unter anderem des Oberlandesgerichts Zweibrücken davon auszugehen sein, dass bei dem hier in Rede stehenden Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar ist.(Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. zudem AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, Rz. 31, m.w.N., wonach bei Messungen mit dem Gerät Vitronic PoliScan neben den Orts- und Zeitkoordinaten von erstem und letztem Messpunkt drei weitere Punkte gespeichert würden, was eine photogrammetrische Auswertung ermögliche, sowie der Geschwindigkeitsmesswert mit Hilfe des sog. Smear-Effektes überprüft werden könne (dort auch zu einer Geschwindigkeitsmessanlage der Fa. LEIVTEC, XV 3, und dem Messgerät Multanova der Fa. Jenoptik); vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N. nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzusehen sein) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einer vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken,(Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) in der diese Frage entgegen dem antragstellerischen Vortrag letztlich offengelassen und der amtsgerichtlichen Klärung in künftigen Fällen überantwortet wurde.

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt;(vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)) zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Die Behörde hat aber - wie bei allen Ordnungsverfügungen - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 18) Deshalb reicht ein einmaliger Verkehrsverstoß nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    In der Rechtsprechung war insoweit geklärt, dass bereits bei der bis zum 30.04.2014 geltenden Fassung der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung das für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs vorausgesetzte Gewicht eines Verkehrsverstoßes regelmäßig bei Ordnungswidrigkeiten anzunehmen ist, die mit mindestens einem Punkt bewertet wurden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119) Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der Änderungsfassung vom 09.05.2018), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19
    Weitere Ermittlungen können in einer solchen Situation nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Fahrzeughalters aussichtsreich erscheinen lassen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 -, vom 02.07.2014 - 6 L 736/14 - und vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466, und Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158, m.w.N., sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.05.2010 - 1 B 101/10 - und vom 15.03.2011 - 1 B 197/11 -, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19

    Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

  • AG Minden, 26.07.2019 - 15 OWi 504/18

    Rohmessdaten, Überprüfbarkeit, Plausibilitätsprüfung, VerfG Saarland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • EGMR, 27.11.2018 - 14988/09

    Homosexuellen-Kundgebungen verboten: Russland erneut verurteilt

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung; Beweisverwertungsverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 B 1213/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit einer Feststellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 6 K 8838/13

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; Zuwiderhandlung; Verkehrsvorschriften;

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 776/10

    Führung eines Fahrtenbuches bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

  • OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG, Saarbrücken (Zusammenfassung, Stand: 24.07.2018; Bl. 26 der Akte 5 L 1710/19); zur VUT vgl. auch deren Stellungnahme vom 20.09.2019 ("Was haben Rohmessdaten und die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes mit Verkehrssicherheitsarbeit zu tun?"), wo diese die Auffassung vertritt, zahlreiche Überwachungsmaßnahmen seien "eher von fiskalischer Bedeutung, als der Verkehrssicherheit zuzurechnen" und Verkehrsteilnehmer dürften "nicht gegängelt werden" (dort S. 2), https://vut-verkehr.de/downloads/2019-09-20%20VGH.pdf].

    Die Kammer wies den Eilrechtsschutzantrag mit Beschluss vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 - [juris] zurück.

    [vgl. dazu näher Beschluss der Kammer vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris, Rz. 35, m.w.N.; BayVerfGH, Entscheidung vom 26.02.2008 - Vf.28-VI-0 -, juris, Ls. 1b, m.w.N.; vgl. ausführlich auch Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, 2009, Art. 97, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; Rippberger, Zur Frage der Kompetenz der Landesverfassungsgerichte zur Überprüfung formellen und materiellen Bundesrechts, 2005].

    [Bl. 26 der Akte 5 L 1710/19; zur VUT vgl. auch deren Stellungnahme vom 20.09.2019 ("Was haben Rohmessdaten und die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes mit Verkehrssicherheitsarbeit zu tun?"), wo die Auffassung vertreten wird, zahlreiche Überwachungsmaßnahmen seien "eher von fiskalischer Bedeutung, als der Verkehrssicherheit zuzurechnen" und Verkehrsteilnehmer dürften "nicht gegängelt werden" bzw. deren "gesundes Rechtsempfinden" werde "mit Füßen getreten" (dort S. 2), https://vut-verkehr.de/downloads/2019-09-20%20VGH.pdf] In dem eingereichten einseitigen Dokument [Darin heißt es im Wesentlichen:.

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris] Damit hat der Kläger mit seinem schlichten und pauschalen Verweis auf die Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Überzeugung der Kammer gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.

  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Konkrete Zweifel an den Ergebnissen aus der Anwendung des standardisierten Messverfahrens sind durch einen solchen Vortrag ins Blaue hinein nicht zu begründen (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 286/19 (170/19), juris Rn. 3, ZfSch 2019, 708; Beschluss vom 19.09.2019 - (1 Z) 53 Ss-OWi 551/19 (320/19), juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, Rn. 29; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 B 1018/18, juris Rn. 20; VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 29, Verkehrsrecht aktuell 2020, 68).

    Es ist vom Betroffenen schon keine unzureichende Speicherung der Rohmessdaten durch das Messgerät im vorliegenden Fall vorgetragen und es ist eine solche bei dem Messgerät vom Typ PoliScan Speed auch sonst nicht ersichtlich (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19, juris Ls.; VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 27, Verkehrsrecht aktuell 2020, 68; vgl. auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 23.01.2010 - Vf. 96-IV-19, juris Rn. 25).

  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    Das Verwaltungsgericht wies den Antrag durch Beschluss vom 9.1.2020 - 5 L 1710/19 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Heft), der Widerspruchsakte und der Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 1 B 15/20 (5 L 1710/19), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Dabei ist allerdings anzumerken, dass das Verwaltungsgericht seinerseits nicht aufgeklärt hat, ob das vorbezeichnete Messgerät Softwareversion 4.4.5 den maßgeblichen Anforderungen entspricht, vielmehr seiner Argumentation die Feststellung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, das Messgerät PoliScan Speed FM1 erfülle diese Anforderungen [OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.7.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 -, juris (Leitsatz und Tenor, keine Gründe)], zugrunde gelegt hat, ohne der durch den - durch Vorlage einer sachverständigen Stellungnahme [VUT Verkehr, Allgemeine Stellungnahme zu Messungen mit PoliScan, Stand 24.7.2018, vorgelegt im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 5 L 1710/19, Bl. 8 der dortigen Gerichtsakte] plausibilisierten - Vortrag des Klägers, es gebe Softwareversionen, die den Anforderungen nicht genügen, aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob die fallbezogen eingesetzte Softwareversion der einen oder der anderen Kategorie angehört.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    Für das vorliegend eingesetzte Nachfolgemodell Poliscan FM1, das ebenfalls sowohl für die Geschwindigkeitsmessung als auch für die Rotlichtüberwachung verwendet werden kann, gilt nichts anderes (vgl. OLG Zweibrücken ZfSch 2019, 591; BeckRS 2020, 5104; OLG Brandenburg BeckRS 2020, 24; VG Lüneburg SVR 2020, 78; VG Saarlouis BeckRS 2020, 529).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2021 - 1 OWi 2 SsBs 100/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beeinträchtigung der Verteidigung

    An dieser Auffassung, welche der einheitlich vertretenen Rechtsprechung der Obergerichte (ausgenommen der saarländischen Gerichte) entspricht (OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19, juris Rn. 13 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - III-1 RBs 339/19, DAR 2019, 695; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19, juris Rn. 3 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19, SchlHA 2020, 42 f.; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 7 ff. und vom 25.05.2021 - 2 Rb 35 Ss 303/21, juris Rn. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19, juris Rn. 25; vgl. a. Senat, Beschluss vom 29.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 68/19, juris Rn. 6; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2020 - VGH B 19/19 , Rn. 48 ; AG St. Ingbert, Beschlüsse vom 08.08.2019 - 23 OWi 66 Js 1126/19 (1845/19), juris Rn 2 und vom 29.08.2019 - 25 OWi 63 Js 1212/19, juris; Verwaltungsgericht des Saarlands, Beschluss vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 26; s.a. die Rechtsprechungsnachweise bei VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2021 - VGH A 39/21 , juris Rn. 29 ; ferner: Krenberger, NZV 2019, 421; Peuker, NZV 2019, 443; Hartmann SVR 2019, 356), hält er weiterhin fest.
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2020 - 1 OWi 2 SsBs 122/19

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung ohne Abspeicherung von Rohmessdaten

    Er schließt sich der - soweit ersichtlich außerhalb des Saarlandes in der Rechtsprechung jedenfalls der Oberlandesgerichte einheitlich vertretenen - Auffassung an, dass die Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens nicht von dessen nachträglicher Überprüfbarkeit anhand von aufzuzeichnenden, zu speichernden und an den Betroffenen auf Verlangen herauszugebenden Rohmessdaten abhängig ist, und durch die fehlende Reproduzierbarkeit der zum einzelnen Messwert führenden Berechnung weder der Anspruch auf ein faires Verfahren noch der auf eine effektive Verteidigung berührt wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19, juris Rn. 13 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - III-1 RBs 339/19, DAR 2019, 695; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19, juris Rn. 3 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19, SchlHA 2020, 42 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19, juris Rn. 7 ff.; vgl. a. Senat, Beschluss vom 29.08.2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 68/19, juris Rn. 6; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2020 - VGH B 19/19, Rn. 48; AG St. Ingbert, Beschlüsse vom 08.08.2019 - 23 OWi 66 Js 1126/19 (1845/19), juris Rn 2 und vom 29.08.2019 - 25 OWi 63 Js 1212/19, juris; Verwaltungsgericht des Saarlands, Beschluss vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 26; Krenberger, NZV 2019, 421; Peuker, NZV 2019, 443; Hartmann SVR 2019, 356).
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

    Hinzu kommt, dass die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 - ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass vor der Bejahung einer Bindungswirkung der in Rede stehenden Entscheidung auf Verfahren der vorliegenden Art es zunächst einer näheren Erörterung bedürfte, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung eines Landes verfassungsgerichts überhaupt in der Lage ist, im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften Bindungswirkungen für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden zu entfalten und welche Reichweite diesen - bejahendenfalls - zukommen kann.

  • OLG Bremen, 15.04.2020 - 1 SsRs 16/20

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines

    Derartige konkrete Zweifel an den Ergebnissen aus der Anwendung des standardisierten Messverfahrens sind aber durch einen solchen Vortrag ins Blaue hinein nicht zu begründen, der sich - auch wenn der behauptete Umstand als solcher nicht von vornherein als objektiv ungewöhnlich oder unwahrscheinlich zu bezeichnen wäre - nicht auf konkret festgestellte Anhaltspunkte stützen kann (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.08.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 286/19 (170/19), juris Rn. 3, ZfSch 2019, 708; Beschluss vom 19.09.2019 - (1 Z) 53 Ss-OWi 551/19 (320/19), juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18, Rn. 29; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 15.05.2018 - 8 B 1018/18, juris Rn. 20; VG Minden, Beschluss vom 29.11.2019 - 2 L 1050/19, juris Rn. 22; VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19, juris Rn. 29, Verkehrsrecht aktuell 2020, 68).
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts;

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Januar 2020 - 5 L 1710/19 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter dem 11.10.2019 verfügte Fahrtenbuchauflage wiederhergestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht