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   OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 19/97   

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https://dejure.org/1997,9415
OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 19/97 (https://dejure.org/1997,9415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.08.1997 - 5 L 19/97 (https://dejure.org/1997,9415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. August 1997 - 5 L 19/97 (https://dejure.org/1997,9415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Lehrgangskosten eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Erfordernis eines vorherigen Antrags bei der Hauptfürsorgestelle; Vorliegen einer behinderungsbedingten endgültigen Bedarfsdeckung; Nachschieben von für die Ablehnung erforderlicher Ermessenserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehinderter - zum Antragserfordernis bei Leistungsgewährung - Anforderungen an die Prüfung eines Hilfebedarfs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 126.83

    Nachgehende Hilfe im Arbeitsleben nach SchwbG - Preisgrenze für Leistungen zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 19/97
    Im Schwerbehindertenrecht ist von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn sich der Schwerbehinderte wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht (im Anschluß an BVerwG, Urt v 2.7.1987 - 5 C 126/83 - FEVS 37 S 89 ff.).

    Verzichtet der Antragsteller auf eine vorherige Beratung und scheitert die Leistungsgewährung an der Ausgestaltung der Fortbildungsmaßnahme, trägt hierfür allein der Antragsteller das Risiko (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1987 - 5 C 126.83 - FEVS 37,S. 89 ff.).

    Abweichend vom Sozialhilferecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 12.87 - NDV 1992, S. 337) ist im Schwerbehindertenrecht aber von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn sich der Schwerbehinderte wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 19/97
    Abweichend vom Sozialhilferecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.04.1992 - 5 C 12.87 - NDV 1992, S. 337) ist im Schwerbehindertenrecht aber von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn sich der Schwerbehinderte wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1987, a.a.O.).

    Auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses ist maßgeblich abzustellen, weil die Bedarfsdeckung der Klägerin aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes nicht mehr anspruchsvernichtend entgegengehalten werden kann, wenn der Leistungsträger nicht rechtzeitig leistet (BVerwG, Urteil vom 30.04.1992, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 09.07.2003 - 13 A 3004/01

    Leistungen aus Mitteln der Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Kein Anspruch auf

    Ein Verzicht auf eine vorherige Beratung oder die Durchführung einer Maßnahme ohne vorherige Entscheidung des Beklagten haben für den jeweiligen Antragsteller lediglich die Folge, dass dann, wenn die Leistungsgewährung an der Ausgestaltung der Maßnahme scheitert, er dafür das Risiko trägt ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987 - 5 C 126.83 - FEVS 37, 89; Schleswig-Holsteinisches OVG , Urteil vom 27. August 1997 - 5 L 19/97 - Schleswig- Holsteinische Anzeigen 1997, S. 287).

    Zwar war am 16. Oktober 2000, als das Schreiben des Klägers vom 12. Oktober 2000 beim Beklagten einging, der durch die Behinderung seiner Mitarbeiterin bestehende Bedarf, nämlich der Ersatz- PC für die Telefonvermittllungsanlage, bereits gedeckt; im Schwerbehindertenrecht ist jedoch von einer endgültigen Bedarfsdeckung erst dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber sich wegen des in Selbsthilfe gedeckten unmittelbaren Bedarfs keiner Forderung mehr ausgesetzt sieht ( BVerwG , Urteil vom 2. Juli 1987, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 1997 - a.a.O.).

  • VG Arnsberg, 25.04.2006 - 11 K 2172/05

    Übernahme der Kosten für eine berufliche Fortbildung zur Psychotherapeutin aus

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.1997 - 5 L 19/97 -.
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