Rechtsprechung
   VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16293
VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13 (https://dejure.org/2013,16293)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.07.2013 - 5 L 193/13 (https://dejure.org/2013,16293)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 5 L 193/13 (https://dejure.org/2013,16293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hütten und Zelte im Protestcamp

  • lto.de (Kurzinformation)

    Protestcamp am Tagebau Hambach - Grundstück muss geräumt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Protestcamp gegen Hambacher Tagebau illegal - Auf einer Wiese im Außenbereich errichtete Zelten, Hütten, Bauwagen verstoßen gegen Vorschriften des Baurechts

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Protestcamp Tagebau Hambach muss geräumt werden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 10 B 1394/05

    Nachbarschaftlicher Anspruch auf sofortigen Vollzug einer Ordnungsverfügung;

    Auszug aus VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13
    vgl. Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Februar 2013, § 79 Rdnr. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2011 - OVG 10 S 28.11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 -, BRS 69 Nr. 188; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Januar 1984 - 4 TH 277/84 -, BRS 42 Nr. 151.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 -, BRS 69 Nr. 188 = juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. November 2006 - 7 B 2363/06 -, juris, und vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1994 - 10 A 1753/91

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, BauR 1995, 677 ff. = juris.

    Entgegenstehende zivilrechtliche Rechtspositionen Dritter, die nur durch eine gegen diese Dritten gerichtete Duldungsverfügung ausgeräumt werden könnten, vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 10 A 1753/91 -, a.a.O., hat der Antragsteller nämlich nicht dargelegt; solche sind auch nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13
    Zwar unterfallen dem Begriff der Versammlung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. den Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 343 = juris, der die Kammer folgt, nicht nur Veranstaltungen, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern es sind vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen dem Versammlungsbegriff zuzuordnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 7 A 1668/15

    Bauaufsichtsbehörde darf gegen Protestcamp am Hambacher Forst vorgehen

    Den von ihm am 3.5.2013 gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3.7.2013 abgelehnt (VG Aachen 5 L 193/13).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge, insbesondere der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und der Gerichtsakten in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Aachen - 5 L 193/13 - und - 5 L 194/13 - sowie der Gerichtsakte in diesem Verfahren Bezug genommen.

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13

    Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg

    Der Kläger hat am 12. April 2013 gegen die Ordnungsverfügung vom 22. März 2013 Klage erhoben und am 3. Mai 2013 einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (5 L 193/13) gestellt, zu dessen Begründung er u.a. Folgendes vorgetragen hat:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und den Verfahren gleichen Rubrums 5 K 1480/13, 5 L 193/13 und 5 L 194/13 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

    Ein etwaiger Verstoß gegen § 28 Abs. 1 VwVfG NRW ist zwischenzeitlich jedenfalls aus den von der Kammer in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) genannten Gründen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt worden.

    Insoweit nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen im Beschluss vom 3. Juli 2013 in dem Verfahren gleichen Rubrums 5 L 193/13.

    Auch insoweit nimmt die Kammer Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13), denen der Kläger in der Beschwerdebegründung und im (weiteren) Verlauf des Klageverfahrens nicht entgegengetreten ist.

  • VG Aachen, 16.04.2021 - 5 K 3922/18

    Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und den Verfahren gleichen Rubrums 5 L 193/13 (7 B 858/13), 5 K 1344/13 (7 A 1344/13) und 5 L 1783/18 (7 B 1256/1) sowie den Inhalt der in den vorgenannten Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

    Das Protestcamp dient - wie vorstehend ausgeführt und auch in dem Beschluss der Kammer vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) eingehend dargelegt - in erster Linie als Obdach seiner Bewohner und Ausgangsbasis für die Planung von Protestveranstaltungen seiner Bewohner.

    Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 in dem Verfahren gleichen Rubrums 5 L 193/13.

    Dies hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 3. Juli 2013 - 5 L 193/13 -, juris Rn. 57 ff., im Einzelnen dargelegt.

  • VG Aachen, 21.08.2019 - 5 L 1783/18

    Vollziehungsanordnung; Begründung; Interessenabwägung; Ordnungsverfügung;

    Insoweit nimmt die Kammer hinsichtlich der Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 (5 L 193/13) und dem Urteil vom 21. Mai 2015 (5 K 1344/13) sowie auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 7. Dezember 2016 zu der das streitgegenständliche Protestcamp betreffenden Beseitigungs- und Unterlassungsverfügung vom 22. März 2013 (7 A 1668/15), welche für die streitgegenständliche Verfügung entsprechend gelten und denen der Antragsteller im Verlauf des vorliegenden Verfahren nicht (mehr) entgegen getreten ist.

    Da die von der Beseitigungsverfügung erfassten materiell illegalen baulichen Anlagen - wie bereits in dem Beschluss vom 3. Juli 2013 in dem Verfahren gleichen Rubrums 5 L 193/13 im einzelnen dargelegt - ohne (größeren) Substanzverlust und wesentliche wirtschaftliche Aufwendungen vom Grundstück des Antragstellers entfernt werden können, überwiegt vorliegend das Interesse des Antragsgegners an der Wiederherstellung baurechtsmäßiger Zustände das Interesse des Antragstellers an der Nutzung der baulichen Anlagen, die gemäß den vorliegenden Ausführungen eindeutig nicht dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterstehen, sondern vielmehr Rückzugs- und Aufenthaltsorte für gewaltbereite Waldbesetzer bilden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.09.2013 - 6 L 970/13

    Nutzungsuntersagung, Beseitigungsverfügung, formelle Illegalität, Baugenehmigung,

    vgl. Heintz, in Gädtke/Czepuck/Johlen u.a., BauO NRW, Kommentar, 12. Aufl. 2011, § 2 Rdnr. 49 f. unter Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1974 - XI A 191/73 -, BRS 28 Nr. 30; VG Aachen, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 5 L 193/13 -, www.nrwe.de.
  • VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15

    Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ;

    Die hiergegen beim erkennenden Gericht unter den Aktenzeichen 5 L 193/13 und 5 K 1344/13 eingelegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht