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VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14 |
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Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht
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- VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
Drittschutz im Wasserrecht
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14
Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. zum Vorstehenden: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01. September 2011 - 7 A 1736/10, juris Rn. 97 m. w. N.).Da das wasserrechtliche Zulassungserfordernis als solches nicht drittschützend ist, ist für ein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht des Dritten vielmehr maßgeblich, dass der Dritte zu einem von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreis zählt und die mangels Erlaubnis illegale Gewässerbenutzung gerade im Hinblick auf die Belange des Dritten rücksichtslos ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 01. September - 7 A 1736/10, juris, Rn. 98).
Dies ist aber Voraussetzung für die Annahme der Rücksichtslosigkeit der erlaubten Gewässerbenutzung (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 01. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 111).
- VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12
Versenkung von Salzabwässern
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14
Voraussetzung dafür ist ein Betroffensein in gravierender Weise, d. h. es muss ein erheblicher Eingriff in die Interessen des Antragstellers vorliegen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 B 1716/12 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14
Im Rahmen der Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei der Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (so die ständige Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. z. B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - NVwZ 2007, 848 f. zitiert nach juris Rn. 2). - VGH Bayern, 10.08.2009 - 11 CE 09.1795
Blockade eines tatsächlich öffentlichen Wegs durch unerlaubte Selbsthilfe
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Einzelne auch bei Vorschriften, die grundsätzlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Allgemeininteresse dienen, einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten Anspruch hat, wenn die Verletzung von geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 CE 09.1795, juris Rn. 9).
- VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13
Eluat-Zuordnungswert; Nebenbestimmung; Inhaltsbestimmung; Abgrabung; Verfüllung; …
VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.07.2015 - 5 L 219/14 -, juris Rn. 34; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Auflage 2014, § 82 Rn. 7 ff. m.w.N. - VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende …
Ein Drittbetroffener kann gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis aber nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen, nicht jedoch die Beeinträchtigung allgemeiner wasserwirtschaftlicher Belange oder des Allgemeinwohls (VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 13.07.2015 - 5 L 219/14 -, Rn. 44, juris).