Rechtsprechung
   VG Arnsberg, 07.05.2019 - 5 L 327/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12693
VG Arnsberg, 07.05.2019 - 5 L 327/19 (https://dejure.org/2019,12693)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 07.05.2019 - 5 L 327/19 (https://dejure.org/2019,12693)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 5 L 327/19 (https://dejure.org/2019,12693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Hamburg, 06.06.2019 - 19 K 3677/18

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen; Überprüfung des Vollstreckungsauftrags durch

    Der Vollstreckungsschuldner - hier der Kläger - kann im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO bzw. im Wege der Leistungsklage gegenüber dem Beigeladenen geltend machen, dass dieser die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit als (vorläufig) gegenstandslos erklärt (vgl. VG Arnsberg, Beschl. v. 7.5.2019, 5 L 327/19, juris Rn. 8 f. zu § 123 VwGO).
  • VG Cottbus, 07.09.2023 - 6 L 118/22
    Denn anders als etwa eine Pfändung - die einen Verwaltungsakt darstellt -, mittels derer die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des jeweiligen Vollstreckungsschuldners bewirkt wird und gegen die sich der Betreffende in der Hauptsache im Wege der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO unabhängig davon zu Wehr setzen kann, ob die Pfändung konkret auf einer Inbesitznahme beweglicher Sachen oder etwa dem Erlass einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung hinsichtlich bestimmter Geldforderungen beruht (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 1977 - VII C 13.76 -, und vom 23. März 1987 - 9 C 10.86 -, jeweils juris) handelt es sich bei der bloßen Ankündigung einer solchen Vollstreckung, wie sie hier mit dem Mahnschreiben des Antragsgegners vom 17. März 2022 allein vorliegt, mangels verbindlicher Regelungswirkung nicht um einen (anfechtbaren) Verwaltungsakt (vgl. zur analogen Rechtsalge in Nordrhein-Westfalen: VG Arnsberg, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 L 327/19 -, Rn. 9 - 11, juris), mit der Folge, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unstatthaft wäre.

    Dem Antragsteller ist es unbeschadet dessen auch nicht zuzumuten, den (rechtswidrigen) Eintritt nicht ohne weiteres reparabler, auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht vermeidbarer Nachteile hinzunehmen, wie er etwa bei einer wiederholten Gehaltspfändung in Gestalt eines nochmaligen Ansehens- und Vertrauensverlustes gegenüber seinem Arbeitgeber als Drittschuldner entstehen können (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 6 L 39/19 -, Rn. 6 - 13, juris; OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 3 A 3417/99 -, juris unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1992 - 5 S 2520/91 -, NVwZ 1993, S. 72; VG Arnsberg, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 L 327/19 -, Rn. 16 - 19, juris).

  • VG Cottbus, 01.07.2020 - 6 L 39/19
    Der Antragstellerin ist es unbeschadet dessen auch nicht zuzumuten, den (rechtswidrigen) Eintritt nicht ohne weiteres reparabler, auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht vermeidbarer Nachteile hinzunehmen, wie sie etwa bei einer wiederholten Gehaltspfändung in Gestalt eines nochmaligen Ansehens- und Vertrauensverlustes gegenüber seinem Arbeitgeber als Drittschuldner entstehen können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 3 A 3417/99 -, juris unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 1992 - 5 S 2520/91 -, NVwZ 1993, S. 72; VG Arnsberg, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 L 327/19 -, Rn. 16 - 19, juris).
  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 6 L 211/21
    Denn anders als eine Pfändung an sich - die einen Verwaltungsakt darstellt -, mittels derer die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des jeweiligen Vollstreckungsschuldners bewirkt wird und gegen die sich der Betreffende in der Hauptsache im Wege der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO unabhängig davon zu Wehr setzen kann, ob die Pfändung konkret auf einer Inbesitznahme beweglicher Sachen oder etwa dem Erlass einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung hinsichtlich bestimmter Geldforderungen beruht (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 1977 - VII C 13.76 -, und vom 23. März 1987 - 9 C 10.86 -, jeweils juris) handelt es sich bei der bloßen Ankündigung einer solchen Vollstreckung, wie sie hier mit Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt C ... vom 28. Mai 2021 allein vorliegt, mangels verbindlicher Regelungswirkung nicht um einen (anfechtbaren) Verwaltungsakt (vgl. zur analogen Rechtsalge in Nordrhein-Westfalen: VG Arnsberg, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 L 327/19 -, Rn. 9 - 11, juris), mit der Folge, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unstatthaft wäre.
  • VG Schleswig, 23.01.2020 - 12 B 2/20

    Eilverfahren gegen eine Vollstreckungsanordnung wegen Weigerung der Teilnahme an

    Bei der Vollstreckungsvorankündigung der Antragsgegnerin zu 1) vom 02.10.2019 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. etwa VG Arnsberg, Beschluss vom 07.05.2019 - 5 L 327/19 - juris Rn. 11), so dass hier auch nicht vorrangig (§ 123 Abs. 5 VwGO) ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 29 Abs. 1 des hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HmbVwVG) zu stellen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht