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   VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09.DA (2)   

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VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,16151)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.10.2009 - 5 L 557/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,16151)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) (https://dejure.org/2009,16151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Nr 3 AufenthV, § 28 Abs 1 AufenthG, § 5 Abs 2 FreizügG
    Die Eheschließung mit einem Deutschen in Dänemark vermittelt einem Drittstaatsangehörigen keine Freizügigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Eheschließung mit einem Deutschen in Dänemark vermittelt einem Drittstaatsangehörigen keine Freizügigkeit.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28, AufenthV § 39, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, EG Art. 18
    Drittstaatsangehöriger Ehegatte, Drittstaatsangehörige, deutsche Staatsangehörigkeit, deutscher Ehegatte, Familienzusammenführung, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsrecht, Unionsbürger, Schengen-Visum, Eheschließung im Ausland, Heirat in Dänemark, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2009 - 7 B 10037/09

    Ausländerrechtliche Bedeutung eines Schengen Visums bei Einreise zum Zwecke der

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Ob eine restriktive Auslegung bei Missbrauchsfällen in Anbetracht des Wortlauts möglich ist (so wohl OVG R-P, B. v. 20.04.2009 - 7 B 10037/09 - Juris), kann letztlich dahinstehen, da es vorliegend an dem Entstehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet fehlt.

    Der Ausländer muss also bei Entstehung des Anspruchs ein noch gültiges Schengen-Visum besitzen (vgl. HessVGH, B. v. 22.09.2008 - 1 B 1628/08 - Juris, Leitsatz 2 und Rn. 6; OVG R-P, B. v. 20.04.2009 - 7 B 10037/09 - Juris).

    Gerade am Beispiel des Erfordernisses der einfachen deutschen Sprachkenntnisse (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) wird dies deutlich: Ein Ausländer, der mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte eingereist ist, aber entgegen seinen Angaben im Visumantrag einen längerfristigen Aufenthalt zum Zweck der Eheschließung und des ehelichen Zusammenlebens im Bundesgebiet beabsichtigt hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus dann nämlich nur einholen, wenn er dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG entsprechend (vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 173) die Deutschkenntnisse bereits vor der Einreise erworben hat oder sie - was eher selten gelingen dürfte - noch während der Geltungsdauer eines Schengen-Visums nachweist (so auch OVG R-P, B. v. 20.04.2009 - 7 B 10037/09 - Juris).

    Denn für die Einreise mit einem solchen Schengen-Visum enthält § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV eine spezielle Regelung, die einen Rückgriff auf die allgemeine Regelung des § 39 Nr. 6 AufenthV ausschließt (vgl. OVG R-P, B. v. 20.04.2009 - 7 B 10037/09 - Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt setzt daher voraus, dass der Ausländer mit dem entsprechenden nationalen Visum eingereist ist und die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG), wobei sich die Erforderlichkeit des Visums nach dem Aufenthaltszweck des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, nicht aber nach dem bei der Einreise beabsichtigten Aufenthaltszweck bestimmt (VGH BW, B. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - Juris; unter Hinweis auf B. v. 14.03.2006 - 11 S 1797/05 - VBlBW 2006, 357 und B. v. 30.03.2006 - 13 S 389/06 - InfAuslR 2006, 323).

    Der Europäische Gerichtshof verfolgt mit seiner Rechtsprechung das Ziel, Beschränkungen der Freizügigkeit entgegenzuwirken, die dadurch entstehen können, dass ein EU-Bürger von dem Gebrauchmachen der Freizügigkeit abgehalten wird, wenn die Aussicht besteht, zum Zeitpunkt der Rückkehr in den Herkunftsstaat ein möglicherweise im Herkunftsstaat begründetes familiäres Zusammenleben nicht ungehindert fortsetzen zu können (siehe hierzu VGH BW, B. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - InfAuslR 2008, 444 m.w.N.).

    Auch wenn der Antrag im Ergebnis keinen Erfolg hat, so gibt es bisher keine obergerichtliche Rechtsprechung zu den gemeinschaftsrechtlichen Auswirkungen der Eheschließung eines Deutschen in einem anderen EU-Staat auf die Familienzusammenführung (offen gelassen von VGH BW, B. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - InfAuslR 2008, 444).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2008 - 18 B 943/08

    Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Denn auf die Frage, ob eine unerlaubte Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich immer dann vorliegt, wenn der Ausländer mit einem kurzfristig geltenden Visum einreist, obwohl er einen Daueraufenthalt beabsichtigt, kommt es hier nicht an, da in § 81 AufenthG im Unterschied zu § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG keine Regelung enthalten ist, die im Fall einer unerlaubten Einreise bestimmt, dass die Fiktion des Fortbestehens des ursprünglichen Aufenthaltstitels nicht eintritt (ebenso auch HessVGH, B. v. 16.03.2005 - 12 TG 298/05 - InfAuslR 2005, 304; OVG NRW, B. v. 01.09.2008 - 18 B 943/08 - Juris).

    Ein Verstoß gegen die Einreisevorschriften wird - im Unterschied zu der vorangegangenen Regelung in § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG 1990 - nach der Konzeption des Aufenthaltsgesetzes erst auf der materiell-rechtlichen Ebene im Rahmen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 AufenthG behandelt (so auch OVG NRW, B. v. 01.09.2008 - 18 B 943/08 - Juris).

    Das schließt die Befugnis ein, die Wirkungen eines Schengenvisums begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik nach nationalem Recht fortbestehen zu lassen, wie es mit der Fortbestehensfiktion geschieht (so auch OVG NRW, B. v. 01.09.2008 - 18 B 943/08 - Juris).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Gleiches gilt nach der Rechtssache Carpenter (EuGH, U. v. 11.07.2002 - C-60/00 - Carpenter, Rn. 29), wenn der Unionsbürger durch die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen von seinem Heimatland aus von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch macht.

    Für den Bereich der Dienstleistungserbringung vom Inland aus hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtsache Carpenter einschränkend ausgeführt, dass der Unionsbürger "zu einem erheblichen Teil" Dienstleistungen gegen Entgelt in anderen Mitgliedstaaten erbracht haben muss (EuGH, U. v. 11.07.2002 - C-60/00 - Carpenter, Rn. 29).

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    37 Zwar hat der Europäische Gerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen anerkannt, dass ein Unionsbürger, der von seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat, bei der Rückkehr in sein Heimatland, den gemeinschaftsrechtlichen Status mitnehmen kann (EuGH, U. v. 07.07.1992 - C-370/90 - Singh, Slg. 1992, I-4265; U. v. 23.09.2003 - C-109/01 - Akrich, Slg. 2003, I-9607; U. v. 11.12.2007 - C-291/05 - Eind, Rn. 32 ff.).

    So hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Eind (EuGH, U. v. 11.12.2007 - C 291/05 - Eind, Rn 35 ff.) ausgeführt, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats davon abgeschreckt werden könnte, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, wenn nach seiner Rückkehr in seinen Herkunftsmitgliedstaat ein Zusammenleben mit seinen nahen Angehörigen nicht möglich wäre.

  • VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05

    Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Eine solche kann nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm auch durch ein Schengenvisum bewirkt werden, weil es sich hierbei um einen Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG handelt (so auch HessVGH, B. v. 16.03.2005 - 12 TG 298/05 - InfAuslR 2005, 304).

    Denn auf die Frage, ob eine unerlaubte Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz grundsätzlich immer dann vorliegt, wenn der Ausländer mit einem kurzfristig geltenden Visum einreist, obwohl er einen Daueraufenthalt beabsichtigt, kommt es hier nicht an, da in § 81 AufenthG im Unterschied zu § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG keine Regelung enthalten ist, die im Fall einer unerlaubten Einreise bestimmt, dass die Fiktion des Fortbestehens des ursprünglichen Aufenthaltstitels nicht eintritt (ebenso auch HessVGH, B. v. 16.03.2005 - 12 TG 298/05 - InfAuslR 2005, 304; OVG NRW, B. v. 01.09.2008 - 18 B 943/08 - Juris).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    So hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 39 EG die einschränkende Voraussetzung aufgestellt, dass als Arbeitnehmer nur angesehen werden kann, "wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt" (EuGH, U. v. 30.06.2006 - C-10/05 - Mattern, Rn. 18; U. v. 03.07.1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rn. 17; U. v. 26.02.1992 - Rs. C-3/90 - Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rn. 14; U. v. 26.02.1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Auch der Europäische Gerichtshof erkennt in seiner Rechtsprechung das Erfordernis einer wertenden Betrachtung an, wenn er ausführt, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit "keinem relevanten Element" über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (EuGH, U. v. 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, Rn. 77, NVwZ 2008, 1097; U. v. 01.04.2008 - C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, Rn. 33).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    Auch der Europäische Gerichtshof erkennt in seiner Rechtsprechung das Erfordernis einer wertenden Betrachtung an, wenn er ausführt, dass die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit nicht auf Tätigkeiten anwendbar sind, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit "keinem relevanten Element" über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (EuGH, U. v. 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, Rn. 77, NVwZ 2008, 1097; U. v. 01.04.2008 - C-212/06 - Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, Rn. 33).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09
    So hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 39 EG die einschränkende Voraussetzung aufgestellt, dass als Arbeitnehmer nur angesehen werden kann, "wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeiten handelt" (EuGH, U. v. 30.06.2006 - C-10/05 - Mattern, Rn. 18; U. v. 03.07.1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rn. 17; U. v. 26.02.1992 - Rs. C-3/90 - Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rn. 14; U. v. 26.02.1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10).
  • VGH Hessen, 22.09.2008 - 1 B 1628/08

    "Einreise" im Sinne von § 39 Nr. 3 AufenthV

  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

  • VG Düsseldorf, 10.09.2009 - 27 L 2043/08

    Dänemarkehe Freizügigkeit Unionsbürger Schengen-Visum

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 13 S 389/06

    Zur Erforderlichkeit eines Visums - zum verfolgten Aufenthaltszweck

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 11 S 1704/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis des deutschen Ehegatten im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2006 - 11 S 1797/05

    Zum erforderlichen Visum für eine Aufenthaltserlaubnis - hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98

    Antragsbefugnis des Ehegatten eines Ausländers für Aussetzungsverfahren gegen die

  • VGH Bayern, 18.05.2009 - 10 CS 09.853

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trotz erschlichenem Schengen-Visum

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Vielmehr ist für eine "Mitnahme" des Freizügigkeitsstatus in den Heimatstaat und eine entsprechende Begünstigung des drittstaatsangehörigen Ehegatten erforderlich, dass der Unionsbürger mit einer gewissen Nachhaltigkeit von seiner Freizügigkeit Gebrauch macht (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 17.09 - Rn. 9 ff. - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen, so auch die ganz überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 - InfAuslR 2010, 143; VGH München, Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 - juris Rn. 8; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA(2) - InfAuslR 2010, 67; nachgehend VGH Kassel, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 - juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Vielmehr ist für eine "Mitnahme" des Freizügigkeitsstatus in den Heimatstaat und eine entsprechende Begünstigung des drittstaatsangehörigen Ehegatten erforderlich, dass der Unionsbürger mit einer gewissen Nachhaltigkeit von seiner Freizügigkeit Gebrauch macht (so auch die ganz überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 - InfAuslR 2010, 143; VGH München, Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 - juris Rn. 8; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA(2) - InfAuslR 2010, 67; nachgehend VGH Kassel, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 8945/08

    Dänemarkehe Rückkehrer Unionsbürger

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB), Urteil vom 16. Juli 2009 - 2 B 19.08 -, Juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 -, InfAuslR 2010, 143; Bayersicher Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern), Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 -, Juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 -, Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2010 - 18 B 432/10 - VG Aachen, Urteil vom 24. November 2005 - 8 K 2788/04 - VG Saarland, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 L 62/09 - und 20. Januar 2010 - 10 L 2059/09 -, Juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) -, Juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20. November 2009 - 3 K 2052/09 -, Juris; Hailbronner, a. a. O., FreizügG/EU (D 1) § 1 Rdnr. 17; Hoppe, in: Zeitler, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU (05/2010) Nr. 2.3; Fehrenbacher, in: Zeitler, HTK-AuslR, § 39 AufenthV (02/2010) Nr. 4.4; Cremer, NVwZ 2010, 494 (497); A. A. VG Freiburg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 K 2349/08 -.

    Darüber hinaus spricht, was das Verwaltungsgericht Darmstadt im Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) - hervorhebt und dem sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 - und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 - angeschlossen haben, auch der Schutzzweck, den der Europäische Gerichtshof mit seiner weiten Auslegung hinsichtlich der Mitnahme des Freizügigkeitsstatus eines Inländers bei Rückkehr in das Heimatland verfolgt, gegen die Einbeziehung kurzfristiger Aufenthalte, bei denen durch Inländer von der Dienstleistungsempfangsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht wurde.

    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) -, a. a. O.

    Ebenso Hess VGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 - (juris) und z.B. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA(2), juris; offen lassend OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2009- 18 B 1516/08 -.

  • VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 6663/08

    Aufenthaltskarte Freizügigkeit Unionsbürgerrechte Carta d'Identita

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB), Urteil vom 16. Juli 2009 - 2 B 19.08 -, Juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 -, InfAuslR 2010, 143; Bayersicher Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern), Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 -, Juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 22. Januar 2010 - 3 B 2948/09 -, Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2010 - 18 B 432/10 - VG Aachen, Urteil vom 24. November 2005 - 8 K 2788/04 - VG Saarland, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 L 62/09 - und 20. Januar 2010 - 10 L 2059/09 -, Juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) -, Juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20. November 2009 - 3 K 2052/09 -, Juris; Hailbronner, a. a. O., FreizügG/EU (D 1) § 1 Rdnr. 17; Hoppe, in: Zeitler, HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU (05/2010) Nr. 2.3; Fehrenbacher, in: Zeitler, HTK-AuslR, § 39 AufenthV (02/2010) Nr. 4.4; Cremer, NVwZ 2010, 494 (497); A. A. VG Freiburg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 K 2349/08 -.

    Darüber hinaus spricht, was das Verwaltungsgericht Darmstadt im Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) - hervorhebt und dem sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 - und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 29. September 2009 - 19 CS 09.1405 - angeschlossen haben, auch der Schutzzweck, den der Europäische Gerichtshof mit seiner weiten Auslegung hinsichtlich der Mitnahme des Freizügigkeitsstatus eines Inländers bei Rückkehr in das Heimatland verfolgt, gegen die Einbeziehung kurzfristiger Aufenthalte, bei denen durch Inländer von der Dienstleistungsempfangsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht wurde.

    vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 18 B 432/10

    Freizügigkeit passive Dienstleistungsfreiheit Eheschließung Dänemark

    vgl. zum Erfordernis der Nachhaltigkeit bzw. Relevanz: Hess. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2010, a.a.O.; VG Arnsberg, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 8 L 704/09 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009 - 27 L 2034/08 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 5 L 557/09.DA (2) , InfAuslR 2010, 67; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 19 Cs 09.1405 -, juris; Cremer, NVwZ 2010, 494.

    So auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 11 S 2181/09 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Oktober 2009, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2010 - 13 ME 3/10

    Vergünstigung des § 39 Nr. 3 Alt. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) i.R.e.

    Auch folgt er nicht der in der Rechtsprechung vertretenen Variante dieser Auffassung, nach der eine Eheschließung im Ausland dem Eintritt der Vergünstigung dann nicht entgegenstehen soll, wenn das letzte für einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch fehlende Tatbestandsmerkmal nach der Einreise noch während der Gültigkeitsdauer des Schengen-Visums erfüllt wird (so etwa der 11. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 27.07.2009 - 11 ME 171/09 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 13.10.2009 - 5 L 557/09.DA (2), InfAuslR 2010, S. 67 ff).
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