Weitere Entscheidung unten: VG Saarlouis, 09.08.2011

Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11   

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VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,6486)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,6486)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,6486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter, Nachbarschutz, Abstandflächen, Rücksichtnahmegebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauGB § 34, BauNVO § 22 Abs. 2, BauO NRW § 6 Abs. 1, BauO NRW § 6 Abs. 6
    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter, Nachbarschutz, Abstandflächen, Rücksichtnahmegebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschützender Charakter einer bereits vorhandenen offenen Bauweise in Form eines Doppelhauses im unbeplanten Innenbereich; Zusammenbau der Gebäudehälften grenzständig an einer Seite mit Einhaltung des seitlichen Grenzabstands als Voraussetzung der Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11
    Grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, zit. nach juris (Leitsatz 2).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNr. 25 a.E.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNrn. 18).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNrn. 19); das BVerwG hat es in jenem Fall als ausreichend erachtet, dass die Gebäudehälften grenzständig über eine Seitenlänge von 5 m aneinandergebaut werden sollten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNrn. 20 - 22); das BVerwG hat es in jenem Fall insoweit als unzulässig angesehen, dass der genehmigte Baukörper - bei einer gemeinsamen grenzständigen Bebauung über eine Länge von nur 5 m - um weitere 8 m in den rückwärtigen Gartenbereich, ohne hierbei den seitlichen Grenzabstand zu wahren, hinein verspringt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNrn. 18 und 22); vgl. auch Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, Baugesetzbuch/Baunutzungsverordnung, Kommentar, 2. Aufl., § 22 BauNVO RdNr. 10 ("Die beiden Gebäude müssen nicht notwendig völlig profilgleich aneinandergebaut sein, sondern es sind in gewissem Umfang auch Vor- und Rücksprünge bzw. sonstige Staffelungen zulässig.").

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris (RdNrn. 23 und 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 10 B 29/11

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 10 B 29/11 -, noch unveröffentlicht (S. 7 des Entscheidungsabdrucks); vgl. zur Verknüpfung mit dem Rücksichtnahmegebot auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. April 2009 - 3 S 569/09 -, zit. nach juris (RdNr. 8).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 10 B 29/11 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - 10 B 1090/07

    Geltendmachung eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs gegen eine erteilte

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 23. Juli 2007 - 10 B 1090/07 -, zit. nach juris (RdNr. 9 ff.).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 10 B 1090/07 -, a.a.O (RdNr. 13); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17. April 2008 - 5 K 1890/06 -, zit. nach juris (RdNr. 33).

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Denn die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Doppelhausnachbarn und ihre enge Wechselbeziehung bestehen unabhängig davon, ob ihr Doppelhaus in einem mittels Bebauungsplan überplanten Bereich oder in einem unbeplanten Innenbereich liegt, und auch die Schutzwürdigkeit der wechselseitigen Interessen der Doppelhausnachbarn ist in beiden Fällen gleich zu beurteilen; ähnlich wie beim Gebietserhaltungsanspruch, der unstreitig für den unbeplanten Innenbereich Geltung entfaltet, besteht auch hier ein nachbarliches Austauschverhältnis, das es rechtfertigt, Drittschutz unabhängig davon zu gewähren, ob die Doppelhausbebauung durch Bebauungsplan festgesetzt ist (OVG NRW, Urteil vom 28.02.2012 - 7 A 2444/09 -, juris; Urteil vom 16.08.2011 - 10 A 1224/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris; VG München, Urteil vom 07.04.2008 - M 8 K 07.3202 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 07.06.2006 - 5 K 103/05 -, juris; vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; a.A. OVG RP, Urteil vom 27.05.2009 - 8 A 11090/08 -, juris).

    Die sich damit auch im unbeplanten Bereich hinsichtlich der Bauweise stellenden Anforderungen gelten nicht nur für den Neubau von Doppelhaushälften, sondern ebenso für Erweiterungs- oder Umbauvorhaben von bereits errichteten Doppelhaushälften; dies gilt insbesondere dann, wenn die Um- und Ausbaumaßnahme bautechnisch und funktional mit dem ursprünglich auf dem Grundstück vorhandenen Gebäudebestand untrennbar verbunden ist und das Gebäude insgesamt auf Grund der Dimensionierung des Um- bzw. Ausbaus erheblich geändert wird (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris, m.w.N.).

    Rein quantitativ bewegt sich der Anbau damit in einem Bereich, den die Rechtsprechung mit guten Gründen als den Doppelhauscharakter nicht in Frage stellend qualifiziert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, juris: Überstand bei einer Überdeckung zu mehr als drei Viertel ist zulässig; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris: Überdeckung zu mehr als 50% ist ausreichend; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris: Anbau an Nachbargebäude zu ca. 63%, überlappende Wandfläche von ca. 56% genügt; VG München, Urteil vom 19.06.2008 - M 11 K 07.4600 -, juris: Anbau eines 10 m tiefen Gebäudes in Länge von 6 m an Nachbargebäude gefährdet nicht Charakter als Doppelhaus).

  • VG Würzburg, 08.09.2017 - W 4 S 17.963

    Anordnung zur Bauweise im Bebauungsplan

    Der Antragsteller übersieht jedoch, dass das Erfordernis der Zustimmung des Grundstücksnachbarn zur einseitigen Doppelhausbebauung und der zeitnahen Realisierbarkeit des Gesamtbaukörpers vom BVerwG und der weiteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich nur für die Fälle aufgestellt worden ist, in denen der jeweils zugrunde liegende Bebauungsplan eine offene Bauweise mit der Maßgabe festgesetzt hatte, dass entweder Einzel- oder Doppelhäuser zulässig sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 -, juris; BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 -, juris; BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 -, juris; VG Karlsruhe, U.v. 16.4.2014 - 4 K 3205/12 -, juris), oder in denen sich im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung als faktische offene Bauweise mit sowohl Einzel- als auch Doppelhausbebauung darstellte (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; BayVGH, B.v. 31.1.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, B.v. 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.8.2011 - 5 L 579/11 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 17.01.2014 - 5 L 1469/13

    Nachbarschutz durch die Vorschriften über die Bedachung nur hinsichtlich der

    Rspr., grundlegend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 234.65 -, BVerwGE 32, 173; vgl. auch Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen, Urteil vom 26. Februar 2008 - 6 K 1102/06 -, zitiert nach juris (Rdnr. 51), sowie Beschlüsse vom 23. Dezember 2008 - 5 L 1404/08 -, juris (Rdnr. 12), vom 23. April 2010 - 5 L 337/10 -, juris (Rdnr. 11), und vom 2. August 2011 - 5 L 579/11 -, juris (Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11   

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https://dejure.org/2011,8959
VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09.08.2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 09. August 2011 - 5 L 579/11 (https://dejure.org/2011,8959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 4 Nr 8 BauO SL, § 81 BauO SL, § 82 Abs 2 BauO SL, § 80 Abs 3 VwGO, § 37 Abs 1 VwVfG
    Untersagung der Nutzung einer als "Nebenraum" einer bestehenden Gaststätte genehmigten ehemaligen Kegelbahn als eigenständige Gaststätte

  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer als "Nebenraum" einer bestehenden Gaststätte genehmigten ehemaligen Kegelbahn als eigenständige Gaststätte; Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs einer Nutzungsuntersagung mit Begründung der Bauarbeiten für die Umbaumaßnahmen; Begründung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein eigenständiger Gaststättenbetrieb im "Nebenraum"!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits der Beginn von Bauarbeiten den Erlass einer Verfügung gemäß den § 81 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

  • RG, 03.06.1899 - V 1/99

    1. Steht es mit dem Begriffe der Regalität in Widerspruch, wenn den

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits der Beginn von Bauarbeiten den Erlass einer Verfügung gemäß den § 81 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1974 - VII B 791/73
    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 7 A 2377/96

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung,

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Eine Entscheidung über den Bauantrag wäre nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel gewesen.(OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1974 - VII B 791/73 -, BauR 1974, 266; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, BauR 2000, 62) Das gelte umso mehr, als die Baueinstellung allein auf die formelle Illegalität gestützt worden sei.
  • OVG Saarland, 09.03.2010 - 2 B 516/09

    Voraussetzungen für eine Baueinstellung

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Für den Erlass von Baueinstellungen durch die Bauaufsichtsbehörde genügen mit Blick auf die zugrunde liegende gesetzgeberische Intention einer Sicherung gerade der Funktion des formellen Baurechts(vgl. hierzu etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp IX Rn 13) regelmäßig geringe Anforderungen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.03.2010 - 2 B 516/09 -, S. 7 f.).
  • OVG Saarland, 10.08.1994 - 2 W 24/94

    Bindung an das Klagebegehren; Auslegung des Klageantrags; Beschwer; Beigeladener;

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.).
  • OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08

    Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im

    Auszug aus VG Saarlouis, 09.08.2011 - 5 L 579/11
    Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.).
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