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   VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00   

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VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00 (https://dejure.org/2000,20341)
VG Potsdam, Entscheidung vom 24.05.2000 - 5 L 58/00 (https://dejure.org/2000,20341)
VG Potsdam, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 5 L 58/00 (https://dejure.org/2000,20341)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    § 2 Abs. 2 BauGB ist deshalb ins Auge zu fassen, weil die Beigeladene zu 2. auf Grund eines Bebauungsplanes die Weichen in Richtung Zulassungsentscheidung für das streitbefangene Bauvorhaben gestellt hat (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, NordÖR 1999, 522, 524).

    Die bodenrechtliche Relevanz liegt dann darin, daß in der betroffenen Gemeinde Zustände eintreten, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht vertretbar sind und deshalb planerische Reaktionen auf Beseitigung dieses Zustandes auslösen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, a.a.O.; Thüringisches OVG, Beschluß vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791, 793).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Auch daraus kann geschlossen werden, daß der Rechtskreis des Antragstellers, insbesondere im Hinblick auf seine Planungshoheit, nicht erweitert werden sollte (vgl. ähnlich zu rheinland-pfälzischem Landesrecht OVG Koblenz, Beschluß vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435, 437; vgl. auch Jahn, "Abwehransprüche von Gemeinden bei der Ansiedlung von Factory-Outlets Anm. zu BayVGH, Urteil vom 3.5.1999, BayVBl. 2000, 273 ff., Bay VBI. 267, 271; vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 1982 - 6 C 7/79 -, BRS 39, Nr. 36).

    Dabei werden teilweise schon Umsatzverluste von 10 % für die innerstädtischen Einzelhandelsbetriebe des betreffenden Sortiments als nicht unwesentlich gewertet (vgl. OVG Koblenz, Beschluß vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, a.a.O., Seite 438, VG Potsdam, Beschluß vom 7. Mai 1999, a.a.O., S. 380).

  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Die Kammer berücksichtigt bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB zugunsten des Antragstellers die für Einkaufszentren entwickelten Grundsätze, denn bei dem geplanten Factory Outlet Center der Beigeladenen zu 1. handelt es sich um ein Einkaufszentrum im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), vgl. OVG Bbg, Beschluß vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, S. 4 des amtlichen Abdrucks; VG Potsdam, Beschluß vom 7. Mai 1999 - 5 L 950/98 a.a.O. 380; Runkel, "Factory Outlet Center - eine neue Dimension von Einkaufszentren als Bedrohung lebendiger Innenstädte -", UPR 1998, 241, 244; Kniep, "Factory Outlet Centers ante portas?", VBlBW 1998, 294, dessen Auswirkungen auf den Einzelhandel in den Städten seines Einzugsbereichs trotz der in der angegriffenen Baugenehmigung getroffenen Festschreibungen im Hinblick auf Verkaufsflächenobergrenzen für bestimmte Sortimentsbereiche und der Art der dort zu verkaufenden Waren wohl nicht geringer sein dürfte, als die eines herkömmlichen Einkaufszentrums.

    Dies insbesondere nicht, weil im engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg anzunehmen ist, daß die städtebauliche Entwicklung der Bezirke Reinickendorf und Spandau vielfältigen Einflußfaktoren auch auf dem Gebiet des Antragstellers selbst ausgesetzt ist (vgl. zum Gesichtspunkt dieser Gemengelage: OVG Bbg, Beschluß vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98, S. 8 des amtlichen Abdrucks).

  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten grundsätzlich keine unmittelbare Außenwirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658, 660; Thüringisches OVG, Beschluß vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 m.w.N.).

    Die bodenrechtliche Relevanz liegt dann darin, daß in der betroffenen Gemeinde Zustände eintreten, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht vertretbar sind und deshalb planerische Reaktionen auf Beseitigung dieses Zustandes auslösen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 30. Juni 1999 - 3 M 144/98 -, a.a.O.; Thüringisches OVG, Beschluß vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791, 793).

  • VG Potsdam, 07.05.1999 - 5 L 950/98
    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen (summarischen) Prüfung offen, so ist eine Abwägung der gegenläufigen Interessen regelmäßig unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben für den Regelfall vorgesehenen sofortigen Vollziehbarkeit des Verwaltungsaktes vorzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg - OVG Bbg -, Beschlüsse vom 18. September 1997 - 3 B 1/97 -, vom 18. April 1998 - 3 B 153/96 -, vom 8. Mai 1998 - 3 B 84/97- vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, vom 30. September 1998 - 3 B 44/98 - Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluß vom 7. Mai 1999 in LKV 1999, 377, 378).

    Die Kammer berücksichtigt bei der Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB zugunsten des Antragstellers die für Einkaufszentren entwickelten Grundsätze, denn bei dem geplanten Factory Outlet Center der Beigeladenen zu 1. handelt es sich um ein Einkaufszentrum im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), vgl. OVG Bbg, Beschluß vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, S. 4 des amtlichen Abdrucks; VG Potsdam, Beschluß vom 7. Mai 1999 - 5 L 950/98 a.a.O. 380; Runkel, "Factory Outlet Center - eine neue Dimension von Einkaufszentren als Bedrohung lebendiger Innenstädte -", UPR 1998, 241, 244; Kniep, "Factory Outlet Centers ante portas?", VBlBW 1998, 294, dessen Auswirkungen auf den Einzelhandel in den Städten seines Einzugsbereichs trotz der in der angegriffenen Baugenehmigung getroffenen Festschreibungen im Hinblick auf Verkaufsflächenobergrenzen für bestimmte Sortimentsbereiche und der Art der dort zu verkaufenden Waren wohl nicht geringer sein dürfte, als die eines herkömmlichen Einkaufszentrums.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten grundsätzlich keine unmittelbare Außenwirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658, 660; Thüringisches OVG, Beschluß vom 23. April 1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 m.w.N.).

    Verbindlichkeit im Außenrechtsverhältnis erlangen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nur dadurch, daß der Gesetzgeber ihnen in Normen, durch die der rechtliche Rahmen für die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben abgesteckt wird, einen Platz im Entscheidungsprogramm zuweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - a.a.O; vgl. auch Runkel in Bielenberg/Erbguth/Runkel, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder - ergänzbarer Kommentar und systematische Sammlung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Anm. 241 zu K § 4, Stand: Lfg. VI. 1999).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1982 - 6 C 7/79
    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Auch daraus kann geschlossen werden, daß der Rechtskreis des Antragstellers, insbesondere im Hinblick auf seine Planungshoheit, nicht erweitert werden sollte (vgl. ähnlich zu rheinland-pfälzischem Landesrecht OVG Koblenz, Beschluß vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435, 437; vgl. auch Jahn, "Abwehransprüche von Gemeinden bei der Ansiedlung von Factory-Outlets Anm. zu BayVGH, Urteil vom 3.5.1999, BayVBl. 2000, 273 ff., Bay VBI. 267, 271; vgl. bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 1982 - 6 C 7/79 -, BRS 39, Nr. 36).
  • StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Auch wenn man annimmt, daß Gegenstand der Beurteilung nur ein Teil des Gebietes der jeweiligen drittbetroffenen Nachbargemeinde sein kann und man sich dabei - was hier nahe liegen dürfte - an der Struktur der noch vorhandenen Gliederung der Bezirke Berlins orientierte, die freilich nicht Träger des in Artikel 28 Abs. 2 GG enthaltenen Rechts auf kommunale Selbstverwaltung sind (vgl. Berliner Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 10. Mai 1995 - 14/95 in: LKV 95, 366, 367; Dürr/Korbmacher, "Baurecht für Berlin", 1996, Anmerkung 175 auf Seite 119) ist eine Rechtsverletzung des Antragstellers nach Lage der Dinge kaum wahrscheinlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Die genannte Vorschrift ist nur objektiv-rechtlicher Natur; sie begründet keine subjektiven Rechte auf Einhaltung der Anpassungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - 4 NB 31.94 -, Buchholz 406.11, § 1 BauGB Nr. 77 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19. Juni 1998 - 8 S 1093/98 -, VBlBW 1998, 461; Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Anm. 40 zu § 1).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 NB 31.94
    Auszug aus VG Potsdam, 24.05.2000 - 5 L 58/00
    Die genannte Vorschrift ist nur objektiv-rechtlicher Natur; sie begründet keine subjektiven Rechte auf Einhaltung der Anpassungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - 4 NB 31.94 -, Buchholz 406.11, § 1 BauGB Nr. 77 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19. Juni 1998 - 8 S 1093/98 -, VBlBW 1998, 461; Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Anm. 40 zu § 1).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79

    Zulässigkeit nichtprivilegierter Bauvorhaben im Außenbereich: Ziele der

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2472/86

    Zur Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen den

  • BVerwG, 05.11.1996 - 3 B 153.96

    Postulationsfähigkeit für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 44.98

    Zulassung der Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

  • OVG Brandenburg, 18.09.1997 - 3 B 1/97
  • OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des

  • OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 12 A 28.05

    F.O.C. Eichstädt

    Der hiergegen eingelegte Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg ohne Erfolg (VG Potsdam, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 5 L 58/00 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z -, DVBl 2001, 1298 ff.).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Potsdam zu dem Verfahren 5 L 58/00 (OVG Brandenburg - 3 B 113/00.Z -), die Verwaltungsvorgänge des Antragstellers und der Antragsgegnerin zum Bauleitplanverfahren und die Verwaltungsvorgänge des Landkreises Oberhavel zum damaligen Baugenehmigungsverfahren verweisen.

    Die von der Antragsgegnerin in erster Linie angeführten Vorhaben (s. im Einzelnen die Liste in VG Potsdam 5 L 58/00, Bd. 3, Bl 566) befinden sich, wie die Antragsgegnerin selbst eingeräumt hat (a.a.O., Bl 565), jeweils in unmittelbarer Nähe der übrigen Einzelhandelsbetriebe der jeweiligen Zentren, also in integrierten Lagen.

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