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   OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05 (https://dejure.org/2008,12162)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2008 - 5 LA 104/05 (https://dejure.org/2008,12162)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2008 - 5 LA 104/05 (https://dejure.org/2008,12162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertretungszwang bei Ablehnungsgesuch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs. 4 VwGO; § 173 Satz 1 VwGO; § 78 Abs. 5 ZPO
    Geltung des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 147 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 44 Abs. 1 HS 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 S. 1 VwGO n.F. gilt auch für die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs: Vertretungszwang; Ablehnungsgesuch; Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 387
  • DÖV 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 447/08

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05
    In entsprechender Anwendung des § 88 VwGO versteht der Senat die selbst verfassten Schriftsätze des Klägers vom 5. und 24. November 2008 dahin gehend, dass der Kläger nicht nur in dem Zulassungsverfahren - 5 LA 104/05 -, welches er aufgrund seiner Gegenvorstellung (Schriftsatz seines Anwalts vom 7. November 2008) fortzuführen beantragt hat, sondern auch in dem Verfahren - 5 LA 447/08 - über seine Anhörungsrüge (Schriftsatz seiner Anwältin vom 5. November 2008) Ablehnungsgesuche angebracht hat.
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05
    Denn sowohl nach der von dem Kläger zu Rate gezogenen Kommentierung Hänleins (a. a. O., Art. 101 Rn. 81) als auch gemäß der dort angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 5.10.1977 - 2 BvL 10/75 -, BVerfGE 46, 35 [36 ff.]) ist eine Prüfung der Frage von Amts wegen, ob ein Richter Anlass zur Besorgnis der Befangenheit gegeben hat, durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerade nicht geboten, sondern unstatthaft.
  • VGH Bayern, 21.04.2006 - 9 BV 05.1863
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 104/05
    Zu Unrecht meint der Kläger unter Berufung auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 21.4. 2006 - 9 BV 05.1863 -, juris, Rn. 5), es ergebe sich aus den §§ 54 Abs. 1 VwGO, 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 Halbs. 2, 78 Abs. 5 Halbs. 2 ZPO sowie im Umkehrschluss aus § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO, dass auch nach der jüngsten Änderung des § 67 VwGO Ablehnungsgesuche nicht dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO unterlägen.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

    Den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das beschließende Gericht mit Beschluss vom 20. Oktober 2008 (- 5 LA 104/05 -) ab; die Gegenvorstellung des Klägers sowie seine Anhörungsrüge blieben ebenfalls ohne Erfolg (Nds. OVG, Beschlüsse vom 6.4.2010 - 5 LA 104/05 sowie 5 LA 447/05 -).

    Unter dem 10. Juni 2010 lehnte die Beklagte beide Begehren des Klägers unter Berufung auf die rechtskräftigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2005 (- 3 A 64/03 -) und des beschließenden Gerichts vom 20. Oktober 2008 (- 5 LA 104/05 -) ab.

    Insoweit gälten jedoch die vom beschließenden Gericht in seinem (Nichtzulassungs-)Beschluss vom 20. August 2005 (- 5 LA 104/05 -, S. 10f.) angestellten Erwägungen auch weiterhin.

    Nicht zutreffend ist jedoch der Vorhalt des Klägers, sowohl das Verwaltungsgericht als auch nachfolgend das beschließende Gericht hätten im Hauptsachverfahren 3 A 64/03 bzw. 5 LA 104/05 darauf abgestellt, das klägerische Verlängerungsbegehren scheitere bereits daran, dass sich die Rechtslage aufgrund der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geändert habe (ZB vom 28.12.2014, S. 11 in Verbindung mit der Klagebegründung vom 17.3.2014, S. 16).

    Diesen selbständig tragenden Erwägungen ist der Kläger im seinerzeitigen Zulassungsverfahren nicht substantiiert entgegengetreten, was für die Zulassung der Berufung erforderlich gewesen wäre (Nds. OVG, Beschluss vom 20.10.2008 - 5 LA 104/05, S. 5f.).

    Denn es geht zu Lasten des Klägers, dass sein Zulassungsvorbringen im Verfahren 5 LA 104/05 die gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erforderliche Durchdringung des Streitstoffes vermissen ließ und dass es ihm im Rahmen mehrerer Eilanträge nicht gelungen ist, durch eine entsprechende Glaubhaftmachung eine für ihn günstige Entscheidung im Eilverfahren herbeizuführen.

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Das gilt für alle Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, auch für Ablehnungsgesuche (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, NJW 2009, 387 m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., 2010, § 54 Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 32 m.w.N.; anderer Auffassung Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 100).

    Vielmehr macht sie gerade deutlich, dass im Verwaltungsprozess der Grundsatz nicht gilt, wonach Prozesserklärungen, die zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - also in der Terminologie des § 44 Abs. 4 Halbs. 2 ZPO "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll" - erklärt werden können, allein deshalb von dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO ausgenommen sind (so zu Recht OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 64.12

    Kein Ablehnungsgesuch vor der Geschäftsstelle des Gerichts bei den Verfahren vor

    Das gilt für alle Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, auch für Ablehnungsgesuche (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 104/05 - NJW 2009, 387 m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., 2010, § 54 Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 32 m.w.N.; anderer Auffassung Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 100).

    Vielmehr macht sie gerade deutlich, dass im Verwaltungsprozess der Grundsatz nicht gilt, wonach Prozesserklärungen, die zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - also in der Terminologie des § 44 Abs. 4 Halbs. 2 ZPO "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll" - erklärt werden können, allein deshalb von dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 VwGO ausgenommen sind (so zu Recht OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. November 2008, a.a.O., Rn. 3).

  • VGH Hessen, 11.03.2014 - 10 A 500/13

    Vertretungszwang für Ablehnungsgesuch

    Der dort geregelte Vertretungszwang nimmt nach der ausdrücklichen Regelung nur Handlungen im Prozesskostenhilfeverfahren aus und gilt somit für alle anderen Prozesshandlungen (so auch Kugele, VwGO, 1. Aufl. 2013, § 67, Rn. 21) und daher nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, auch für Ablehnungsgesuche (so auch BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 8 B 58/12 - Bay. VGH, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 B 11.2741 - und Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 B 07.30511 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 17 E 512/11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - OVG 10 B4.09 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, alle Juris-Ausdruck; Bader.

    Nach dieser Neufassung der Vorschrift des § 67 Abs. 4 VwGO besteht für die Annahme einer Verdrängung dieser Regelung durch § 44 Abs. 1, 2. Halbs. i.V.m. § 78 Abs. 3 ZPO kein Raum mehr (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012, a.a.O., mit ausführlicher Begründung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte zur Neuregelung des § 67 Abs. 4 VwGO; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2012, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2008, a.a.O.; Kopp/Schenke, a.a.O.; Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2013, § 67, Rn. 6; a.A. auch für die derzeitige Rechtslage noch Kimmel, in: Posser/Wolff, a.a.O. und Krasnick, in: Görditz, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 02.04.2014 - 1 A 18/12

    Aufwendungsersatzanspruch; Dienstzimmer; ehemaliger Beamter; Einlagerungskosten;

    Den Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung lehnte das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.10.2008 (5 LA 104/05).

    Das Amtsgericht C. setzte das Verfahren (Az.: XX C XXX/XX) mit Beschluss vom 12.06.2007 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Berufungszulassungsverfahren vor dem Nds. OVG zum Aktenzeichen 5 LA 104/05 aus.

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 1 B 11.2471

    Ablehnungsgesuch nicht postulationsfähiger Personen; Aussageverweigerung einer

    Diese Regelung wird jedoch durch die speziellere Norm des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO verdrängt (vgl. NdsOVG vom 28.11.2008 NJW 2009, 387).
  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 B 07.30511

    Ablehnung eines gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen

    Die Regelung des § 78 Abs. 5 ZPO, wonach der Vertretungszwang u. a. bei Verfahrenshandlungen nicht gilt, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können (hierzu gehört nach § 406 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen), wird durch die speziellere Norm des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO n.F. verdrängt (vgl. NdsOVG vom 28.11.2008 NJW 2009, 387).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2008 - 5 LA 447/08

    Geltung des Vertretungszwangs des § 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

    In entsprechender Anwendung des § 88 VwGO versteht der Senat die selbst verfassten Schriftsätze des Klägers vom 5. und 24. November 2008 dahin gehend, dass der Kläger nicht nur in dem Zulassungsverfahren - 5 LA 104/05 -, welches er aufgrund seiner Gegenvorstellung (Schriftsatz seines Anwalts vom 7. November 2008) fortzuführen beantragt hat, sondern auch in dem Verfahren - 5 LA 447/08 - über seine Anhörungsrüge (Schriftsatz seiner Anwältin vom 5. November 2008) Ablehnungsgesuche angebracht hat.
  • OVG Sachsen, 04.11.2022 - 6 A 188/22

    Ablehnungsgesuch; Vertretungszwang Oberverwaltungsgericht; anwaltlich zu Eigen

    Das gleiche gilt vor dem Hintergrund der bereits im Beschluss des Senats vom 31. Mai 2021 - 6 B 266/20 - (juris Rn. 1) angeführten Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - B 58.12 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, juris Rn. 3) und Literatur (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 67 Rn. 32) hinsichtlich des angezweifelten Anwaltszwangs für Befangenheitsanträge am Oberverwaltungsgericht.
  • OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20

    Richterablehnungsgesuch; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Der Vertretungszwang umfasst auch die Prozesshandlung der Anbringung eines Richterablehnungsgesuchs gemäß § 54 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 28. November 2008 - 5 LA 104/05 -, juris Rn. 3; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 67 Rn. 32).
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