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   OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13   

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https://dejure.org/2015,1842
OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13 (https://dejure.org/2015,1842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2015 - 5 LA 211/13 (https://dejure.org/2015,1842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 5 LA 211/13 (https://dejure.org/2015,1842)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    8 Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.4.2014 - BVerwG 5 C 40.12 -, juris Rnrn. 13 ff.).

    Das Gebot der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG wird in der Regel durch Unterschiede in der Leistungsgewährung nach den Beihilfevorschriften des Bundes und den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht verletzt (BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rn. 16).

    Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist auch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar (BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rnrn. 18 ff.).

    Die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn allerdings, wenn er sich - wie hier - entscheidet, seiner Fürsorgepflicht durch die Zahlung von Beihilfen nachzukommen, die zu der aus der gewährten Alimentation zu bestreitenden Eigenvorsorge ergänzend hinzutreten, dafür zu sorgen, dass der Beamte nicht mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rn. 19).

    Denn in der Bundesbeihilfeverordnung mangelt es nicht an einer solchen Härtefallregelung (BVerwG, Urt. v. 2.4.2014, a. a. O., Rn. 18).

    Geschieht dies nicht und führt eine Beschränkung zu unzumutbaren Belastungen, ist der nicht zur Disposition des Dienstherrn stehende Wesenskern der Fürsorgepflicht mit der Folge betroffen, dass die Beihilfefähigkeit bzw. die Heilfürsorgeberechtigung nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rn. 19; Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 5 C 3.12 -, juris Rn. 18ff.).

    Demzufolge verteilt sich eine etwaige den Beihilfe- bzw. Heilfürsorgeberechtigten treffende finanzielle Belastung rechnerisch auf mehrere Jahre, sodass dieser regelmäßig in der Lage sein wird, hierfür eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen (BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rn. 15 a. E.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass sich der Kläger nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (- B 3 KR 20/08 R -, juris) berufen kann.

    In diesem Erlass wird in "Übertragung" der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (a. a. O.) festgelegt, dass Aufwendungen für Hörhilfen auch weiterhin "grundsätzlich" nur bis zur Höhe des festgesetzten Festbetrages erstattet werden.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob gleichwohl die in § 50 Abs. 1 BBhV geregelte Belastungsgrenze als Anhaltspunkt für die Annahme einer unzumutbaren finanziellen Belastung zugrunde gelegt werden kann oder ob bereits eine Belastung von mehr als einem Prozent der Jahresbezüge ausreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - BVerwG 2 C 36.02 -, juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14

    Beamtenrecht-Beihilfe für Hörgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    In Anlehnung an die derzeit geltende Regelung in Ziffer 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV legt der Senat auch im vorliegenden Fall des Heilfürsorgerechts eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (s. hierzu auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    Geschieht dies nicht und führt eine Beschränkung zu unzumutbaren Belastungen, ist der nicht zur Disposition des Dienstherrn stehende Wesenskern der Fürsorgepflicht mit der Folge betroffen, dass die Beihilfefähigkeit bzw. die Heilfürsorgeberechtigung nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.4.2014, a. a. O., Rn. 19; Urteil vom 13.12.2012 - BVerwG 5 C 3.12 -, juris Rn. 18ff.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    Der Zulassungsantrag hat aber auch keinen Erfolg, obgleich die Heilfürsorgebestimmungen, die überdies bereits nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.9.2013 - BVerwG 5 C 33.12 -, juris), aber gemäß § 120 Abs. 3 NBG bis zum Inkrafttreten der Verordnung nach § 114 Abs. 5 und 6 NBG weiter anzuwenden sind, keine Regelung zur Vermeidung unzumutbarer Härten im Einzelfall vorsehen.
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13
    Der Zulassungsantrag muss eine konkrete Frage aufwerfen, deren Entscheidungserheblichkeit erkennen lassen und (zumindest) einen Hinweis auf den Grund enthalten, der das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    a) In Anlehnung an die in der nunmehr geltenden Regelung in Nr. 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV n.F. getroffenen Wertung des Verordnungsgebers legt der Senat eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 11.02.2015 - 5 LA 112/14 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 211/13 - juris Rn. 22; vgl. auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 5 LA 111/14

    Beihilfe; unausweichliche Belastung; Belastungsgrenze; Fürsorgepflicht;

    In Anlehnung an die derzeit geltende Regelung in Ziffer 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV legt der Senat eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 112/14 -, juris Rn. 12 und Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 211/13 -, juris Rn. 22; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 -, juris Rn. 39).
  • VG Wiesbaden, 22.04.2015 - 3 K 271/14

    Beihilfe für Hörgeräte eines Kindes

    Einer Beeinträchtigung des amtsangemessenen Lebensunterhalts bedarf es in diesen Fällen nicht (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 10.03.2015 - 5 LA 111/14 -, Rn. 17; B. v. 11.02.2015 - 5 LA 112/14 -, Rn. 13 bei juris; B. v. 11.02.2015 - 5 LA 211/13 -, Rn. 23 bei juris).
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