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   OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08   

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https://dejure.org/2008,9433
OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08 (https://dejure.org/2008,9433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2008 - 5 LA 231/08 (https://dejure.org/2008,9433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 5 LA 231/08 (https://dejure.org/2008,9433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstellungsteilzeit bei Lehrern - zum Anspruch auf Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung - offensichtliche Rechtswidrigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG; § 51 Abs. 5 VwVfG
    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig verfügten Teilzeitbeschäftigung bei Lehrern; Schlechthin unerträglich erscheinende Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts als Voraussetzung eines Rücknahmeanspruchs; ...

  • Judicialis

    NBG § 80b Abs. 1 aF; ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1; ; VwVfG § 51 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellungsteilzeit bei Lehrern; zum Anspruch auf Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung: Einstellung; Ermessensreduzierung; Lehrer; Rücknahme; Rücknahmeermessen; Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig verfügten Teilzeitbeschäftigung bei Lehrern; Schlechthin unerträglich erscheinende Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts als Voraussetzung eines Rücknahmeanspruchs; ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Das über § 1 Abs. 1 NVwVfG, § 51 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG eröffnete Rücknahmeermessen belegt, dass ein zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führender Rechtsverstoß nur eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für die Rücknahme und einen darauf zielenden Anspruch bildet (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 m. w. N.).

    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 20.3.2008 - BVerwG 1 C 33.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12 - 14 m. N.).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Allein der Umstand also, dass sich die vorliegend verfügte Teilzeitbeschäftigung - im Nachhinein - wegen Verstoßes gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums als von Anfang an rechtswidrig erweist (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff.), vermag für sich gesehen einen Anspruch auf Rücknahme nicht zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01

    Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Nach Auffassung des Senats erweist sich indes der Bescheid nicht deshalb als offensichtlich rechtswidrig, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363) sowie nachfolgend mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c NdsLBG Nr. 1) und auch der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) entschieden haben, dass eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des neu eingestellten Beamten rechtswidrig ist.
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Soweit sich das Verwaltungsgericht des Weiteren auf die vor dem streitgegenständlichen Bescheid ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur obligatorischen Teilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter stützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff.; Beschl. v. 4.3.1992 - BVerwG 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2 = DVBl. 1992, 917 f.), geht es selbst davon aus, dass diese Entscheidungen nicht für die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 22. Januar 1999 ausreichen.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Nach Auffassung des Senats erweist sich indes der Bescheid nicht deshalb als offensichtlich rechtswidrig, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363) sowie nachfolgend mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c NdsLBG Nr. 1) und auch der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) entschieden haben, dass eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des neu eingestellten Beamten rechtswidrig ist.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit - hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen - besteht aber ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (std. Rspr.; vgl. dazu nur: BVerwG, Beschl. v. 15.3.2005 - 3 B 86.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 200 = DÖV 2005, 651 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01

    Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Dies gilt auch für das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 27. November 2001 (- 5 LB 1309/01 -, NordÖR 2002, 307 ff. = NdsRpfl. 2002, 301 ff.), das schon deshalb nicht die verwaltungsgerichtliche Auffassung stützen kann, weil es sich mit der Zusicherung der Übernahme in das Beamtenverhältnis im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Nebenabrede beschäftigt.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 ).
  • BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
    Nach Auffassung des Senats erweist sich indes der Bescheid nicht deshalb als offensichtlich rechtswidrig, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363) sowie nachfolgend mit Beschluss vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c NdsLBG Nr. 1) und auch der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) entschieden haben, dass eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des neu eingestellten Beamten rechtswidrig ist.
  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Auf den Antrag der Beklagten hat der erkennende Senat nach zwischenzeitlichem Ruhen und Wiederaufnahme des Verfahrens mit Beschluss vom 22. Juli 2008 (- 5 LA 231/08 -) die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen.
  • OVG Hamburg, 14.05.2009 - 4 Bf 185/07

    Rechtskraft eines Urteils; erfolglose Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakt;

    Ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtswidrig ist, ist zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2008, NVwZ 2008, 1024, 1025; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.7.2008, 5 LA 231/08, juris).
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