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   OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05   

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OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05 (https://dejure.org/2008,20358)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2008 - 5 LA 270/05 (https://dejure.org/2008,20358)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2008 - 5 LA 270/05 (https://dejure.org/2008,20358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufung: Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines mehrfach tragend begründeten Bescheidungsurteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO
    Rechtmäßigkeit eines Aktuellen Leistungsnachweises hinsichtlich einer Beurteilung für einen konkreten Zeitraum; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines mehrfach tragend begründeten Bescheidungsurteils

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 5 S. 2; ; VwGO § 121 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; VwGO § 124a Abs. 5 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Aktuellen Leistungsnachweises hinsichtlich einer Beurteilung für einen konkreten Zeitraum; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines mehrfach tragend begründeten Bescheidungsurteils

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Lüneburg, 23.06.2004 - 1 A 741/03

    Befähigungsbeurteilung; Beurteilung; Beurteilungskomponente; Beurteilungslücke;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Während der Verwaltungsrechtsstreit um die Erstfassung des Aktuellen Leistungsnachweises mit einem gerichtlichen Vergleich endete (Bl. 48 f. der Akte - d. A. - 1 A 54/00), in dem sich die Beklagte zu einer Neubeurteilung "unter Berücksichtigung der bisher vorgetragenen Ungereimtheiten des Verfahrens" bereit fand, schloss der Prozess um die Zweitfassung des Aktuellen Leistungsnachweises (Bl. 8 bis 10 d. A. 1 A 741/03) mit einem Urteil vom 23. Juni 2004 (Bl. 83 ff. d. A. 1 A 741/03), durch das die Beklagte verpflichtet wurde, über den Kläger zum Stichtag 1. Mai 1999 für den Zeitraum 1. Mai 1998 bis 30. April 1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut einen Aktuellen Leistungsnachweis zu erstellen.

    In seinen Entscheidungsgründen führte das Verwaltungsgericht u. a. aus, dass es unzulässig sei, auf die Regelbeurteilung zum Stichtag 1. Mai 1998 zurückzugreifen, um die Vergabe der Notenstufe 7 [als Gesamtnote] in einem Aktuellen Leistungsnachweis für den Beurteilungszeitraum vom 1. Mai 1998 bis zum 30. April 1999 zu begründen [Bl. 89 d. A. 1 A 741/03].

    Die angesichts eines solchen (unzulässigen) Rückgriffs auf die Regelbeurteilung im Raum stehende (bloße) Behauptung des Erstbeurteilers, der Beurteilungsbeitrag des ROAR [a. D. - vgl. insoweit § 81 Abs. 3 Satz 1 BBG] B. [vom 23.3.2003, Bl. 13 ff. d. A. 1 A 741/03 und Bl. 1 ff. BA A] sei "angemessen berücksichtigt worden", wobei "eine diesbezügliche Orientierung ausschließlich an die [gemeint ist: 'den'] dort vergebenen Einzelnoten erfolgte" ersetze keine sachbezogenen nachvollziehbare Wertungskriterien enthaltende Begründung.

    Soweit sich der Zulassungsantrag abstrakt dagegen richtet, dass das Verwaltungsgericht einen nochmaligen Rückgriff auf die vorangegangene Regelbeurteilung des Klägers beanstandet, lassen die Darlegungen der Beklagten wiederum die gebotene Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung vermissen: Die einschlägigen Ausführungen der Vorinstanz beinhalten nämlich bei genauer Betrachtung zweierlei: zum einen die Feststellung, dass auf die Regelbeurteilung des Klägers nochmals in der Weise zurückgegriffen worden sei, die das Verwaltungsgericht bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - für nicht rechtens erklärt hatte, und zum anderen die Bekräftigung des Rechtssatzes, dass diese Art des Rückgriffs nicht zulässig sei.

    Soweit sie sich indessen gegen den bezeichneten Rechtssatz richten, können sie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung von vornherein nicht begründen: Die Beklagte war nämlich gemäß § 121 Nr. 1 VwGO schon aufgrund der Rechtskraftwirkung des Urteils vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - gehindert, bei der Erstellung des streitgegenständlichen Aktuellen Leistungsnachweises nochmals in der bereits gerichtlich beanstandeten Weise auf die Regelbeurteilung des Klägers zurückzugreifen.

    Bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - hatte nämlich die Vorinstanz die Rechtsauffassung geäußert, "gerade die achtmalige Vergabe der Einzelnote 9 (u. a. für die Qualität und Ergiebigkeit der Arbeitsergebnisse, für Eigenständigkeit und Initiative usw.)" in dem sich über ein Drittel des Beurteilungszeitraumes erstreckenden Beurteilungsbeitrag des ROAR a. D. B. vom 23. März 2003 "erfordert eine stichhaltige Begründung dafür, dass die Noten sich im Ergebnis des angefochtenen Leistungsnachweises nicht.

    bzw. nicht nennenswert auswirken." An diese Rechtsauffassung war die Beklagte gemäß § 121 Nr. 1 VwGO aufgrund der Rechtskraftwirkung des Urteils vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - gebunden.

    Vielmehr kann die Beklagte mit allen Einwänden gegen die von dem Verwaltungsgericht angenommene Plausibilisierungslast nicht durchdringen, soweit nicht ersichtlich ist, dass es ihr - entgegen der eingehend begründeten Rechtsauffassung der Vorinstanz - gelungen war, eine stichhaltige Begründung im Sinne des rechtskräftigen Urteils vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - dafür zu geben, dass sich die Noten in dem Beurteilungsbeitrag des ROAR a. D. B. vom 23. März 2003 im Ergebnis des angefochtenen Leistungsnachweises vom 2. September 2004 noch immer nicht.

    Es liegt auch auf der Hand, dass die Beklagte den Anforderungen, die sich insoweit bereits aus dem Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - ergeben, nicht gerecht geworden ist.

    Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts hinzuweisen, die sich im zweiten Absatz auf der Seite 9 des Urteilsabdrucks im Verfahren 1 A 741/03 (Bl. 91 d. A.) finden: Schon damals hatte sich das Verwaltungsgericht mit Bedenken auseinandergesetzt, die gegenüber einem Beurteilungsbeitrag des RA H. bestünden.

    Der Beklagten hätte sich daher aufdrängen müssen, dass ein Aktueller Leistungsnachweis, der auf eine Relativierung des Beurteilungsbeitrages des ROAR a. D. B. vom 23. März 2003 im Hinblick auf den Beurteilungsbeitrag des RA H. vom 19. September 2003 hinauslaufen würde, ohne eine eingehende Auseinandersetzung mit den bereits bekannten Bedenken des Verwaltungsgerichts den durch das Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - rechtskräftig festgeschriebenen Plausibilisierungslasten nicht entsprechen konnte.

    Abgesehen von dem Gesichtspunkt der Bindung an das Urteil vom 23. Juni 2004 - 1 A 741/03 - ist der Beklagten aber auch inhaltlich in ihrer Argumentation nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VG Lüneburg, 26.09.2005 - 1 A 86/05

    Aktueller Leistungsnachweis; Befähigungsbeurteilung; Beurteilungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. September 2005 - 1 A 86/05 - gemäß § 124 Abs. 2, Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Dies gilt auch, falls ein Bescheidungsurteil angefochten wird, bei dem sich der Umfang der (potentiellen) materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung der Entscheidung - notwendigerweise - nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (BVerwG, Urt. v. 27.1. 1995 - BVerwG 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 f. [738]; und speziell in Bezug auf die [entsprechende] Anwendung in Beurteilungsstreitigkeiten: Bay. VGH, Beschl. v. 30.5. 2006 - 15 ZB 05.1303 -, juris, Langtext Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • VGH Bayern, 30.05.2006 - 15 ZB 05.1303
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Dies gilt auch, falls ein Bescheidungsurteil angefochten wird, bei dem sich der Umfang der (potentiellen) materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung der Entscheidung - notwendigerweise - nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (BVerwG, Urt. v. 27.1. 1995 - BVerwG 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 f. [738]; und speziell in Bezug auf die [entsprechende] Anwendung in Beurteilungsstreitigkeiten: Bay. VGH, Beschl. v. 30.5. 2006 - 15 ZB 05.1303 -, juris, Langtext Rn. 4).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Im Falle eines auf mehrere selbständig tragende Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung gestützten Urteils ist die Berufung nämlich schon dann zuzulassen, wenn nur hinsichtlich einer in ihrer Rechtskraftwirkung weiterreichenden Begründung ein Zulassungsgrund besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 20.9. 2007 - 5 LA 105/06 - BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141/02 -, NJW 2003, 2255 f. [2256] zum Revisionszulassungsrecht).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Dies gilt auch, falls ein Bescheidungsurteil angefochten wird, bei dem sich der Umfang der (potentiellen) materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung der Entscheidung - notwendigerweise - nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (BVerwG, Urt. v. 27.1. 1995 - BVerwG 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 f. [738]; und speziell in Bezug auf die [entsprechende] Anwendung in Beurteilungsstreitigkeiten: Nds. OVG, Beschl. v. 6.6. 2008 - 5 LA 270/05 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Bay. VGH, Beschl. v. 30.5. 2006 - 15 ZB 05.1303 -, juris, Langtext Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 1 A 1236/15

    Vergabe einer Leistungsprämie für freigestellte Beamte als Ermessensentscheidung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 5 C 8.12 -, LKV 2013, 460 = juris, Rn. 12, und vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 = juris, Rn. 13; Nds. OVG, Beschlüsse vom 1. Oktober 2008 - 5 LA 64/06 -, juris, Rn. 4, und vom 6. Juni 2008 - 5 LA 270/05 -, juris, Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2001 - 23 ZB 00.3367 -, juris, Rn. 2.
  • VG Arnsberg, 27.09.2016 - 2 K 1287/15
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 5 LA 270/05 -, juris Rn. 29.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung:

    Stützt das Verwaltungsgericht sein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Gründe, ist die Berufung nur zuzulassen, wenn die Antragsbegründung einen Zulassungsgrund hinsichtlich jedes dieser selbstständigen Begründungselemente aufzeigt, woran es hier indes fehlt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 06.01.2020 - 10 A 4800/18 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025 -, juris Rn. 4; Nieders. OVG, Beschl. v. 06.06.2008 - 5 LA 270/05 -, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 18.07.2016 - 1 A 1529/14

    Laufbahnnachzeichnung, Anonymisierung der Vergleichsgruppe

    In diesem Fall hat das Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufzuheben und gegebenenfalls selbst ein Bescheidungsurteil zu erlassen, in dem es seine eigene bei der Neubescheidung zu beachtende Rechtsauffassung zum Ausdruck bringt (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8/93 , juris m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 5 LA 270/05).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2008 - 5 LA 207/05

    Gerichtliche Sachentscheidung im Fall eines nicht mehr i.S.d. § 67

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe hinreichend dargelegt werden und vorliegen, es sei denn, dass diese Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung sind (Nds. OVG, Beschl. v. 6.6. 2008 - 5 LA 270/05 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 8 ZB 19.248

    Erfolglose Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte der Darlegung zu stellen sind, hängt zwar auch von der Intensität ab, mit der die angegriffene Entscheidung begründet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2012 - 14 ZB 11.1256 - BauR 2012, 1626 = juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 6.6.2008 - 5 LA 270/05 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2008 - 5 LA 32/05

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Versagung eines Anspruches auf einen

    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe hinreichend dargelegt werden und vorliegen, es sei denn, dass diese Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung sind (Nds. OVG, Beschl. v. 6.6. 2008 - 5 LA 270/05 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung;

    Ähnlich den Fällen der Beantragung der Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das auf mehrere selbständig tragende Begründungen von unterschiedlicher Rechtskraftwirkung gestützt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.6. 2008 - 5 LA 270/05 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris), könnte es daher in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluss, der einen unzulässigen Eilantrag t r a g e n d auch als unbegründet ablehnt, ausreichen, lediglich Beschwerdegründe gegen diese in ihrer Rechtskraftwirkung weiter reichende Begründung der Ablehnung vorzubringen.
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