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   OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08   

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OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08 (https://dejure.org/2009,4133)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2009 - 5 LA 368/08 (https://dejure.org/2009,4133)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2009 - 5 LA 368/08 (https://dejure.org/2009,4133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beihilfe: Überschreiten des Schwellenwertes bei zahnärztlicher Liquidation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 BhV; § 5 Abs. 1 S. 1 GOZ; § 5 Abs. 2 S. 1 GOZ
    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Überschreiten des Schwellenwertes bei zahnärztlicher Liquidation; Anforderungen an die Begründungspflicht

  • IWW
  • Judicialis

    BhV § 5 Abs. 1 S. 1; ; GOZ § 5 Abs. 1 S. 1; ; GOZ § 5 Abs. 2 S. 1; ; GOZ § 5 Abs. 2 S. 4; ; GOZ § 10 Abs. 3 S. 1; ; GOZ § 10 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe: Überschreiten des Schwellenwertes bei zahnärztlicher Liquidation: Begründung; Beihilfe; Gebührensatz; Schwellenwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarforderung - Auch nachträgliche Begründung für Überschreitung des Schwellenwertes gilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zahnarztrechnung in der Beihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch einen Zahnarzt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Überschreiten des Schwellenwertes bei zahnärztlicher Liquidation; Anforderungen an die Begründungspflicht

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Zum Nachreichen einer Begründung zur Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes in der Beihilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Begründung für einen Faktor über 2,3 kann ergänzt, nachgeholt oder korrigiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 246 (Ls.)
  • DVBl 2009, 1261
  • DÖV 2009, 915
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Die behördliche Entscheidung darüber unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19.06 -, RiA 2008, 286 m. w. N., hier zitiert nach juris Rn 9).

    Die Auffassung des Senats steht auch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ursprünglich fehlerhaften und später korrigierten Arztrechnungen in Einklang (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19.06 -, RiA 2008, 286 = IÖD 2009, 147, hier zitiert nach juris).

    Dies kann auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008, a. a. O., juris Rn 9).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung wird zwar regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 2 und vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15).

    Denn die Hinweise können nur norminterpretierend die Vorschriften konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, sie können aber nicht selbständig neue Leistungsausschlüsse schaffen (vgl. Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - a.a.O. und vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - BVerwGE 119, 168 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91

    Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Dies hat zu Recht auch schon die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover - anders als nunmehr der Einzelrichter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in dem hier angegriffenen Urteil - in ihrem Urteil vom 22. Januar 2008 (- 13 A 1148/07 -, juris) festgestellt (vgl. in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 = juris Rn 35 und 39).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris Rn 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris Rn 24).
  • VG Hannover, 22.01.2008 - 13 A 1148/07

    Beihilfe; Schwellenwertüberschreitung; Wurzelkanäle, verengte; Begründung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Dies hat zu Recht auch schon die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover - anders als nunmehr der Einzelrichter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in dem hier angegriffenen Urteil - in ihrem Urteil vom 22. Januar 2008 (- 13 A 1148/07 -, juris) festgestellt (vgl. in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 S 1666/91 -, IÖD 1994, 208 = juris Rn 35 und 39).
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Denn die Hinweise können nur norminterpretierend die Vorschriften konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken, sie können aber nicht selbständig neue Leistungsausschlüsse schaffen (vgl. Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - a.a.O. und vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - BVerwGE 119, 168 ).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, müssen hinsichtlich aller dieser Begründungen Zulassungsgründe dargelegt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.7.2008 - 5 LA 182/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2004 - 6 A 215/02

    Begründung der besonderen Schwierigkeit einer zahnärztlichen Behandlung ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris Rn 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris Rn 28).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris Rn 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris Rn 24).
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung wird zwar regelmäßig der Beurteilung des Arztes zu folgen sein, weil dieser über die erforderliche Sachkunde verfügt (vgl. Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 72.63 - Buchholz 238.91 BGr 1942 Nr. 2 und vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris).

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2018 - 5 LA 102/17

    Bewertung des Überschreitens des zahnärztlichen Gebührensatzes; Gegenstand der

    Dem Ausnahmecharakter des Überschreitens des Schwellenwertes widerspräche es, wenn schon eine vom Arzt allgemein oder häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten, angewandte Verfahrensweise bei der Ausführung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung als eine das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigende Besonderheit angesehen würde (Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, juris Rn 17; Urteil vom 5.4.2011, a. a. O., Rn 30; Beschluss vom 17.7.2013 - 5 LA 117/13 - Beschluss vom 5.12.2016 - 5 LA 35/16 -).

    Nach dem Zweck der Pflicht zur schriftlichen Begründung, dem Patienten eine lediglich grobe Handhabe zur Einschätzung der Berechtigung des geltend gemachten Gebührenanspruchs zu geben, sind allerdings keine überzogenen Anforderungen an eine ausreichende ärztliche Begründung zu stellen (Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O., Rn 18; Urteil vom 5.4.2011, a. a. O., Rn 31; Beschluss vom 5.12.2016 - 5 LA 35/16 -).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O., Rn 18; Urteil vom 5.4.2011, a. a. O., Rn 31; Beschluss vom 5.12.2016 - 5 LA 35/16 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3

    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris).

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 222/11

    Begründungen "besondere Technik bei gedrehter Zahnachse", "starke Kippung der

    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - BVerwG 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, juris Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - BVerwG 2 C 10.95 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, juris; Urteil vom 5.4.2011, a. a. O.).

    Die Begründung muss jedoch das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris Rn. 28).

    In der Regel wird es genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., Rn. 28).

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 24 B 20.549

    Nachschieben von Gründen im gerichtlichen Verfahren bei Überschreiten des

    Nach der Rechtsprechung (OVG NW, B.v. 20.10.2004 - 6 A 215/02; NdsOVG, B.v. 12.8.2009 - 5 LA 368/08; VG Hannover, U.v. 22.1.2008 - 13 A 1148/07) genüge auch das stichpunktartige Benennen der Umstände, die ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen.

    Ein Leistungsausschluss ist vielmehr auch in diesen Fällen unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze nicht ersichtlich (vgl. NdsOVG, B.v. 12.8.2009 - 5 LA 368/08 - juris Rn. 7 ff.).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. VGH BW, U.v. 7.6.1994 - 4 S 1666/91 - juris Rn. 28; NdsOVG, B.v. 12.8.2009 - 5 LA 368/08 - juris Rn.18).

    Andererseits muss die Begründung das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können (OVG NW, B.v. 20.10.2004 - 6 A 215/02 - juris Rn. 12; NdsOVG, B.v. 12.9.2009 - 5 LA 368/08 - juris Rn.18).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als

    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - 2 C 10.95 -, DVBl. 1996, 1150, hier zitiert nach juris-Langtext Rn. 24; erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, DVBl. 2009, 1261 und juris).

    Andererseits muss die Begründung aber geeignet sein, das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar zu machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. erkennender Senat, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris-Langtext, Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris-Langtext, Rn. 28).

    In der Regel wird es vielmehr genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. erkennender Senat, Beschl. v. 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., juris-Langtext, Rn. 28).".

  • VG Hannover, 14.05.2014 - 13 A 8004/13

    Beihilfe; Schwellenwert; Schwierigkeitsgrad; subgingivale Präparation

    Für eine nähere Erläuterung ist sinnvoll nur Raum, wenn Besonderheiten gerade des vorliegenden Einzelfalles darzustellen sind; könnte schon eine bestimmte, vom Einzelfall unabhängige Art der Ausführung der im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, so wäre dies mit einem kurzen Hinweis auf die angewandte Ausführungsart abschließend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - BVerwG 2 C 10.92 -, BVerwGE 95, 117, juris Rn. 21; Urteil vom 30.5.1996 - BVerwG 2 C 10.95 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, juris; Urteil vom 5.4.2011, a. a. O., sowie OVG, Urt. v. 13.11.2012, a.a.O.).

    Die Begründung muss jedoch das Vorliegen solcher Umstände nachvollziehbar machen, die nach dem materiellen Gebührenrecht eine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O. unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.10.2004 - 6 A 215/02 -, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994 - 4 S 1666/91 -, juris Rn. 28).

    In der Regel wird es genügen, stichwortartig das Vorliegen von Umständen, die das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen können, nachvollziehbar zu machen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2009, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 7.6.1994, a. a. O., Rn. 28).

  • VG Köln, 05.02.2013 - 19 K 1142/11

    Beihilfeberechtigung eines Beamten für den Schwellenwert überschreitende

    Vorliegen müssen vielmehr auf die Person des Behandelten bezogene Besonderheiten, die sich von den Gegebenheiten der übrigen Behandlungsfälle unterscheiden, die noch keine Überschreitung des Schwellenwertes rechtfertigen, vgl. OVG Nds. Beschluss vom 12.08.2009 - 5 LA 368/08 -, juris; BGH, Urteil vom 08.11.2007 - III ZR 54/07 -, juris.

    Ebenso genügt die Feststellung durch die Beihilfestelle oder durch das Verwaltungsgericht auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 12.08.2009 - 5 LA 368/08 - juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 19/06 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - 1 A 486/14

    Ausreichende Begründung des behandelnden Arztes bei der Gewährung von Beihilfe zu

    Ebenso OVG NRW, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 6 A 215/02 -, juris, Rn. 29 f., m. w. N.; a. A. mit bedenkenswerten Argumenten Nds. OVG, Beschluss vom 12. August 2009 - 5 LA 368/08 -, juris, Rn. 7 ff., und VG Hannover, Urteil vom 22. Januar 2008 - 13 A 1148/07 -, juris, Rn. 46.
  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 25/17

    Beihilfe für zahnärztliche Behandlung

    Dabei kann die ursprüngliche Begründung auf diesem Wege auch nachträglich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgetauscht und durch eine völlig neue Begründung ersetzt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.08.2009 - 5 LA 368/08 - Juris Rn. 7 f.; BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 19/06 - Juris Rn. 10 ff.).
  • VG Stuttgart, 28.10.2013 - 12 K 63/13

    Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse für operative Brustrekonstruktion;

  • OVG Saarland, 01.04.2022 - 1 A 69/21

    Beihilfe für eine Zungen- und Pulsdiagnostik nach TCM

  • VG Stuttgart, 03.01.2012 - 12 K 2580/11

    Beihilfefähigkeit von Adna Sync; Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes

  • OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21

    Beihilfe für eine Zungen- und Pulsdiagnostik nach TCM

  • VG Würzburg, 12.04.2022 - W 1 K 22.297

    Zum Vorliegen patientenspezifischer Besonderheiten zur Rechtfertigung der

  • VG Köln, 18.03.2013 - 19 K 6612/11

    Gewährung einer Beihilfe für Aufwendungen einer zahnärztlichen Behandlung eines

  • VG Köln, 08.08.2012 - 19 K 6252/11

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Gebührenpositionen GOZ 222 in Höhe des

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