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   OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07   

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OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07 (https://dejure.org/2007,15898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2007 - 5 LA 58/07 (https://dejure.org/2007,15898)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 5 LA 58/07 (https://dejure.org/2007,15898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit - zum Vorrang eines amtsärztlichen Gutachtens bei widersprechendem, detailliertem privatärztlichem Gutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 1 Nr. 2 BG,NI; § 54 Abs. 1 S. 1 BG,NI; § 73 Abs. 1 S. 1 DBG; § 75 Abs. 4 S. 3 DBG; § 86 Abs. 1 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 4 VwGO
    Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit; Begriff der Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinn; Rangverhältnis zwischen einem amtsärztlichen Gutachten und einem privatärztlichen Gutachten; Beweiswert eines gerichtlich bestellten Gutachtens ...

  • Judicialis

    NBG § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; NBG § 54 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsarzt, Amtsarzt: Gutachten, Beweiswert, Dienstunfähigkeit, Entlassung, Privatgutachten, Probebeamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung aus einem Probebeamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit; Begriff der Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinn; Rangverhältnis zwischen einem amtsärztlichen Gutachten und einem privatärztlichen Gutachten; Beweiswert eines gerichtlich bestellten Gutachtens ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.

    Mit der in den genannten Entscheidungen enthaltenen Formulierung, dass die Rechtmäßigkeit einer Entlassung oder Zurruhesetzung sich danach beurteilt, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung "nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte", dass der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, soll lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass nach diesem Zeitpunkt eingetretene wesentliche Veränderungen betreffend die Dienstfähigkeit des Beamten nicht zu berücksichtigen sind (vgl. klarstellend: BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267 ff.).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.

    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass es nicht allein und ausschlaggebend - jedenfalls nicht in allen Fällen - auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche ankommt, sondern vielmehr darauf, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 15.10.1988 - 2 B 145/88 -, Buchholz 232 § 42 Nr. 17, S. 1 ).

  • BVerwG, 29.03.1996 - 2 B 35.96

    Voraussetzungen für eine Zwangspensionierung - Beurteilung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (vgl.: BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - 1 D 2.05 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.1994 - 2 L 746/91

    Entlassung; Vermutung; Dienstunfähigkeit; Prognose; Aussichtslosigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Entgegen der Auffassung der Beklagten weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1994 (- 2 L 746/91 -, NdsRpfl. 1995, 139) sowie von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 (- 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267) und dessen Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 (- 2 B 145.88 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 17) und 29. März 1996 (- 2 B 35.96) ab.
  • BVerwG, 21.10.1966 - VI C 46.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Es hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass "es für die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Versetzung eines Beamten ausschließlich darauf ankommt, ob die Behörde im Zeitpunkt dieser Entscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln annehmen darf, eine Besserung der hiernach festgestellten Dienstunfähigkeit sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten." Im Anschluss an diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Gesetz der Behörde für diese Beurteilung keinen gerichtsfreien Beurteilungsspielraum einräumt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 21.10.1966 - VI C 46.63 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 8 S. 36 ) und weiter ausgeführt: "Im Streitfalle haben die Gerichte nicht nur zu prüfen, ob ein rechtlich unbedenklicher Maßstab an einen sorgfältig ermittelten Sachverhalt angelegt worden ist, sondern auch, ob dieser Sachverhalt die Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit rechtfertigt (...).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 DB 13.02

    Amtsarzt; Auszahlungsanspruch; Beamter; Dienstbezüge; Dienstfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 5 LA 58/07
    Die Beklagte hat zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass den Aussagen eines Parteigutachtens zur Dienstunfähigkeit grundsätzlich nur ein eingeschränkter Beweiswert gegenüber einem amtsärztlichen Gutachten zuzuerkennen ist (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 18.9.2002 - 1 DB 13.02 -, RiA 2003, 135 ; Beschl. v. 5.7.2002 - 1 DB 7, 02 - Beschl. v. 8.3.2001 - 1 DB 8, 01 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Der Senat schließt sich den Ausführungen des Privatdozenten Dr. F. nach alledem und nach einer umfassenden inhaltlichen Auswertung des Gutachtens an und macht sie sich zu eigen, zumal der Beklagte eine ergänzende amtsärztliche Stellungnahme, die auf die Erwägungen im Privatgutachten eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum sie ihnen nicht folgt, nicht vorgelegt hat (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 5 LA 58/07 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 5 ME 351/08

    Voraussetzungen der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend seiner Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung des in dieser Vorschrift enthaltenen Begriffs "dienstunfähig" die in § 54 Abs. 1 NBG genannten Kriterien der Dienstunfähigkeit zugrunde gelegt (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 13).

    Sind nach den vorstehenden Ausführungen entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die amtsärztlichen Gutachten vom 14. April und 28. Mai 2008 grundsätzlich als nachvollziehbar und in sich schlüssig anzusehen, ist nach der von dem Verwaltungsgericht richtigerweise herangezogenen Rechtsprechung des beschließenden Senats in der Regel davon auszugehen, dass dem amtsärztlichen Gutachten bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit eines Beamten auf Probe aufgrund der besonderen Fachkenntnisse in Bezug auf die dienstbezogenen Anforderungen ein Vorrang vor privatärztlichen Stellungnahmen zukommt (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 PA 93/08 - Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

    Diese Grundsätze beanspruchen in gleicher Weise Geltung, wenn der Amtsarzt einen Facharzt einschaltet, um die medizinische Sachkunde zu gewährleisten, und sich dessen medizinischer Beurteilung anschließt; die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 PA 93/08 - Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 5 ME 63/07

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Begründung der Anordnung des

    Zu diesem Zeitpunkt muss sich eine Polizeidienstunfähigkeit objektiv feststellen lassen, d. h. nach diesem Zeitpunkt eingetretene wesentliche Veränderungen betreffend die Dienstfähigkeit des Beamten sind nicht zu berücksichtigen, wobei das Verwaltungsgericht ohne Einschränkung seiner Kontrollbefugnis und ohne Bindung an die behördlichen Beweismittel die Frage der Dienstunfähigkeit aufzuklären hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 27.2.2007 - 5 LA 58/07 -).
  • VG Karlsruhe, 28.01.2015 - 4 K 1358/12

    Ausgleich nach Dienstunfall - Begriff: Grad der Schädigungsfolge

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Veränderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens rechtlich "unter Kontrolle zu halten" (st. Rspr. vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.01.2011 - 4 B 32.10 - juris; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 27.02.2007 - 5 LA 58/07 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 23.03.1998 - 6 A 54/96 -, OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 02.10.2013 - 5 K 3322/11 - juris).
  • VG Karlsruhe, 02.10.2013 - 5 K 3322/11

    Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen - Grad der

    Die Frage, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Gewährung eines Unfallausgleichs erfüllt sind, ist nach der Sach- und Rechtslage bei Abschluss des Verwaltungsverfahrens - hier des Widerspruchsbescheids vom 21.10.2011 - zu beurteilen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2011 - 4 B 32.10 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.02.2007 - 5 LA 58/07 -, juris).
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