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   OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06   

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OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06 (https://dejure.org/2008,6730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.10.2008 - 5 LA 64/06 (https://dejure.org/2008,6730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 5 LA 64/06 (https://dejure.org/2008,6730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten: Anforderungen an die Plausibilisierung einer Beurteilung, die durch den Zweitbeurteiler geändert wurde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 124 Abs. 2 VwGO; § 124a VwGO
    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung einer dienstlichen Beurteilung; Anforderung an die Darlegung ernstlicher Zweifel der Richtigkeit eines Urteils beim Berufungszulassungsverfahren

  • Judicialis

    PolNLVO § 30; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an die Plausibilisierung einer Beurteilung, die durch den Zweitbeurteiler geändert wurde: Abweichung; Bedeutung, grundsätzliche; Befähigungsmerkmal; Beurteilung; Divergenz; Erstbeurteiler; Leistungsmerkmal; Zweifel, ernstliche; Zweitbeurteiler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung einer dienstlichen Beurteilung; Anforderung an die Darlegung ernstlicher Zweifel der Richtigkeit eines Urteils beim Berufungszulassungsverfahren

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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O; Happ, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 5 LA 326/04

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge und des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Je nach Fallkonstellation kann er z. B. gehalten sein, Schriftverkehr vorzulegen oder auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben (Nds. OVG , Beschl. v. 12.2. 2008 - 5 LA 326/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 91 zu § 124).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/98

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Neue Tatsachen; Neue Beweismittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.1998 - 12 M 5642/98 -, Nds. VBl. 1998, 162 [166]).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2008 - 5 LA 32/05

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Versagung eines Anspruches auf einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.1. 2006 - 5 LA 196/03 - und Beschl. v. 24.6. 2008 - 5 LA 32/05 -, dieser veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Im Falle eines auf mehrere selbständig tragende Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung gestützten Urteils ist die Berufung nämlich schon dann zuzulassen, wenn nur hinsichtlich einer in ihrer Rechtskraftwirkung weiter reichenden Begründung ein Zulassungsgrund besteht (Nds. OVG, Beschl. v. 20.9. 2007 - 5 LA 105/06 - BVerwG, Beschl. v. 11.4. 2003 - BVerwG 7 B 141/02 -, NJW 2003, 2255 f. [2256] zum Revisionszulassungsrecht).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds.OVG, Beschl. v. 11.1. 2006 - 5 LA 17/04 -).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.1. 2006 - 5 LA 196/03 -).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Dies gilt auch, falls ein Bescheidungsurteil angefochten wird, bei dem sich der Umfang der (potentiellen) materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung der Entscheidung - notwendigerweise - nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (BVerwG, Urt. v. 27.1. 1995 - BVerwG 8 C 8.93 -, NJW 1996, 737 f. [738]; und speziell in Bezug auf die [entsprechende] Anwendung in Beurteilungsstreitigkeiten: Nds. OVG, Beschl. v. 6.6. 2008 - 5 LA 270/05 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; Bay. VGH, Beschl. v. 30.5. 2006 - 15 ZB 05.1303 -, juris, Langtext Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 27.3. 1997 - 12 M 1731/97-, NVwZ 1997, 1225 [1228]; Beschl. v. 23.8. 2007 - 5 LA 123/06 - BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Bayern, 30.05.2006 - 15 ZB 05.1303
  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97

    Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2008 - 5 LA 270/05

    Rechtmäßigkeit eines Aktuellen Leistungsnachweises hinsichtlich einer Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 14 LA 41/24

    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizialität;

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend angewandt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7.1995 - 9 B 18.95 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16).

    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, im Zulassungsverfahren einen unbestimmt gefassten Vortrag des Rechtsbehelfsführers weitergehend daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm etwa bestimmte, üblicherweise in Widerspruch zu einer divergenzgerichtlichen Entscheidung stehende abstrakte Rechts- oder Tatsachensätze ergeben könnten (NdsOVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2016 - 5 LA 175/15

    Heilbehandlung; Heilbewährung

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008, a. a. O., Rn. 14).

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur anzunehmen, wenn das Verwaltungsgericht ausdrücklich oder doch hinreichend erkennbar einen fallübergreifenden Rechts- oder Tatsachensatz gebildet hat, der objektiv von der Rechtsprechung eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 genannten Divergenzgerichte abweicht (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16), also von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts.

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