Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17672
OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01 (https://dejure.org/2001,17672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 5 LB 2418/01 (https://dejure.org/2001,17672)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2418/01 (https://dejure.org/2001,17672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 (BVerwGE 82, 196) zur damaligen Teilzeitregelung könne deshalb nicht mehr ohne weiteres herangezogen werden.

    Bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (- 2 C 52.87-, BVerwGE 82, 196 = DVBI. 1989, 1157) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu ausgeführt: "Eine Teilzeitbeschäftigung von Beamten gegen ihren auf volle Beschäftigung gerichteten Willen griffe unvertretbar in diese Grundsätze ein, sowohl in die Verpflichtung des Beamten zum Einsatz seiner gesamten Persönlichkeit, Arbeitskraft und Lebensleistung für den Dienstherrn als auch in seinen Anspruch auf Gewährung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts durch den Dienstherrn.

    Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251, 267; BVerwGE 82, 196, 203 f.).

    Überdies verbietet es der verfassungsrechtliche Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt auszuwählen, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit finden (vgl. BVerwGE 82, 196, 204).".

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auch ausgeführt, dass damit die Verringerung der Besoldung und die Auswirkungen auf die Versorgung rückwirkend entfallen (BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196, 198).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Mit Schreiben vom 9. Juli 2000 beantragte die Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 - die "rückwirkende Vollbeschäftigung" seit dem Einstellungszeitpunkt sowie die Nachzahlung der Bezügedifferenz zu einer ganzen Stelle.

    Wie auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden habe, sei eine Teilzeitbeschäftigung von Beamten gegen ihren Willen als einseitige Verkürzung ihres verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf eine (Voll-)Alimentation zu bewerten und daher dem Landesgesetzgeber grundsätzlich verwehrt (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).

    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).

    Da, wie ausgeführt, eine verfassungskonforme Auslegung des § 80 c NBG möglich ist, diese Bestimmung in der vorgenommenen Auslegung sinnvoll bleibt und nicht dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers zuwiderläuft, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, aaO).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Alimentationsprinzip als ein für die Institution des Berufsbeamtentums besonders wichtiger hergebrachter Grundsatz vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu "beachten" ist (vgl. BVerfGE 8, 1; ständ. Rspr.).

    Insofern ist hiervon Bedeutung, dass es sich bei dem aus dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums abgeleiteten Anspruch auf Alimentation um ein grundrechtsähnliches Individualrecht handelt (BVerfGE 8, 1; 99, 314), während das Sozialstaatsprinzip lediglich eine Staatszielbestimmung darstellt.

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zubringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung eben so wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93; 99, 341, 358).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zubringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung eben so wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93; 99, 341, 358).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Anerkannt ist auch, dass die einzelnen Verfassungsbestimmungen nicht isoliert auszulegen und anzuwenden sind, sondern eine die Gesamtheit der Verfassung berücksichtigende, systematische Auslegung vorzunehmen ist, wobei im Falle der Kollision mehrerer verfassungsrechtlich geschützter Güter nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz den verschiedenen Gütern Grenzen gezogen werden müssen, damit jedes Rechtsgut zu optimaler Wirksamkeit gelangen kann (vgl. BVerfGE 93, 1, 21; 28, 244, 260 f.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 16. Aufl. 1988, S. 27).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Mit ihrer Auffassung, dass eine Teilzeitbeschäftigung nur dann mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar ist, wenn sie dem Willen des Beamten entspricht, befinden sich das Bundesverwaltungsgericht und der erkennende Senat im Einklang mit der ganz herrschenden Meinung (außer Summer, aaO, Loschelder, aaO, und Ziemske, aaO: Becker, RiA 1991, 178, 184; Battis/Grigoleit, ZBR 1997, 237, 248; Schnellenbach, ZBR 1998, 225; Bürger, NVwZ 1999, 820, 823; Haldenwang, ZBR 1995, 61, 63; Kutschma, ZBR 2001, 156, 160; Tilp, ZBR 2001, 161, 164; Kümmel, Rdnr. 16 zu § 80 c LBG; Plog/Wiedow/Lemhöfer, Rdnr. 56 zu § 72 a BBG; Schütz/Schachel, Rdnr. 2 ff. zu § 78 c NRW LBG; Fürst/Bauschke, GKÖD, Rdnr. 47 vor § 72 a BBG; Dreier/LübbeWolff, Grundgesetz-Komm., Bd. 2, 1998, Rdnr. 85 zu Art. 33; von Mangoldt/Klein/Starck/ Jachmann, Grundgesetz-Komm., 4. Aufl. 2000, Rdnr. 45 zu Art. 33 Abs. 5; Isensee, in: Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994 S. 1561; a. A.: Ruland, ZBR 1983, 278; Ule, DVBI.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zubringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung eben so wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93; 99, 341, 358).
  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91

    Freie Planstelle als Voraussetzung einer erneuten Ernennung zum Beamten bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WDB 1.00

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92

    Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten -

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Darüber hinaus wurde das Land verpflichtet, den Kläger versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre er seit seiner Einstellung vollzeitig beschäftigt gewesen (Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2418/01 -).

    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des § 80 c NBG besteht entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2418/01 - im Anschluss an vorangegangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz und Hessen ).

  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

    Nach den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Dezember 2001, Az.: 5 LB 2418/01 und 5 LB 2723/01, letztere veröffentlicht in Nds. VBl. 2002, S. 130) ist eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren und ist § 80 c NBG verfassungskonform dahin auszulegen, dass er es ermöglicht, auf Wunsch eines Einstellungsbewerbers eine Teilzeitbeschäftigung anzuordnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht