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   OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01   

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OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 (https://dejure.org/2001,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 (https://dejure.org/2001,2093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 (https://dejure.org/2001,2093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; Art 33 Abs 5 GG; § 80c BG ND; § 10 Abs 1 BG ND; § 44a BRRG
    Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung; Einstellungsbewerber; Einstellungsteilzeit; Leistungsprinzip; Teilzeitbeschäftigung

  • RA Kotz

    Vollzeitbeschäftigung Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1989 (- 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 = DVBl. 1989, 1157) hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu ausgeführt: "Eine Teilzeitbeschäftigung von Beamten gegen ihren auf volle Beschäftigung gerichteten Willen griffe unvertretbar in diese Grundsätze ein, sowohl in die Verpflichtung des Beamten zum Einsatz seiner gesamten Persönlichkeit, Arbeitskraft und Lebensleistung für den Dienstherrn als auch in seinen Anspruch auf Gewährung des vollen amtsangemessenen Lebensunterhalts durch den Dienstherrn.

    Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251, 267; BVerwGE 82, 196, 203 f.).

    Überdies verbietet es der verfassungsrechtliche Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt auszuwählen, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit finden (vgl. BVerwGE 82, 196, 204)." Der erkennende Senat schließt sich diesen Ausführungen an.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Alimentationsprinzip als ein für die Institution des Berufsbeamtentums besonders wichtiger hergebrachter Grundsatz vom Gesetzgeber nicht nur zu berücksichtigen, sondern zu "beachten" ist (vgl. BVerfGE 8, 1; ständ. Rspr.).

    Insofern ist hier von Bedeutung, dass es sich bei dem aus dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums abgeleiteten Anspruch auf Alimentation um ein grundrechtsähnliches Individualrecht handelt (BVerfGE 8, 1; 99, 314), während das Sozialstaatsprinzip lediglich eine Staatszielbestimmung darstellt.

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Eine Teilzeitbeschäftigung gegen den Willen des Beamten ist mit dem hergebrachten Grundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) der hauptberuflichen vollen Dienstleistungspflicht des Beamten, der die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung des vollen amtsangemessenen Unterhalts gegenübersteht, sowie mit dem Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG) nicht zu vereinbaren (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).

    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).

  • BVerwG, 06.09.1989 - 1 D 50.88

    Beamtenrecht - Schwarze Kasse - Dienstvergehen - Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Mit ihrer Auffassung, dass eine Teilzeitbeschäftigung nur dann mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar ist, wenn sie dem Willen des Beamten entspricht, befinden sich das Bundesverwaltungsgericht und der erkennende Senat im Einklang mit der ganz herrschenden Meinung (außer Summer, aaO, Loschelder, aaO, und Ziemske, aaO: Becker, RiA 1991, 178, 184; Battis/Grigoleit, ZBR 1997, 237, 248; Schnellenbach, ZBR 1998, 225; Bürger, NVwZ 1999, 820, 823; Haldenwang, ZBR 1995, 61, 63; Kutschma, ZBR 2001, 156, 160; Tilp, ZBR 2001, 161, 164; Kümmel, Rdnr. 16 zu § 80 c LBG; Plog/Wiedow/Lemhöfer, Rdnr. 56 zu § 72 a BBG; Schütz/Schachel, Rdnr. 2 ff. zu § 78 c NRW LBG; Fürst/Bauschke, GKÖD, Rdnr. 47 vor § 72 a BBG; Dreier/Lübbe-Wolff, Grundgesetz-Komm., Bd. 2, 1998, Rdnr. 85 zu Art. 33; von Mangoldt/Klein/Starck/Jachmann, Grundgesetz-Komm., 4. Aufl. 2000, Rdnr. 45 zu Art. 33 Abs. 5; Isensee, in: Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994 S. 1561; a. A.: Ruland, ZBR 1983, 278; Ule, DVBl. 1989, 1160; von Mutius/Röh, ZBR 1990, 375; Bull, DVBl. 2000, 1773; Schafft, RiA 1999, 282, RiA 2000, 172).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93; 99, 341, 358).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251, 267; BVerwGE 82, 196, 203 f.).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (BVerfGE 71, 81, 105; 95, 64, 93; 99, 341, 358).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Anerkannt ist auch, dass die einzelnen Verfassungsbestimmungen nicht isoliert auszulegen und anzuwenden sind, sondern eine die Gesamtheit der Verfassung berücksichtigende, systematische Auslegung vorzunehmen ist, wobei im Falle der Kollision mehrerer verfassungsrechtlich geschützter Güter nach dem Prinzip der praktischen Konkordanz den verschiedenen Gütern Grenzen gezogen werden müssen, damit jedes Rechtsgut zu optimaler Wirksamkeit gelangen kann (vgl. BVerfGE 93, 1, 21; 28, 244, 260 f.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 16. Aufl. 1988, S. 27).
  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91

    Freie Planstelle als Voraussetzung einer erneuten Ernennung zum Beamten bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WDB 1.00

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92

    Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten -

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05

    Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen

    Beschluss vom 18.06.2002 - 2 B 17/02 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -).

    Zur Überzeugung der Kammer fehlt es auch im Freistaat Thüringen (s. etwa für das Land Hessen: BVerwG, Urt. vom 02.03.2000, a.a.O) - selbst unter Berücksichtigung der einigungsbedingten Situation in den neuen Ländern (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 - unter Hinweis auf Battis/Grigoleit, ZBR 1997, 237, 247; Lecheler, ThürVBl. 1998, 25; Körting, LKV 1998, 41) - an einem rechtfertigenden Grund dafür, durch unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung in den hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation der Beamten als Korrelat zur vollen Dienstleistungspflicht wie auch in den nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Leistungsgrundsatz einzugreifen.

    Im Übrigen ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch mit verfassungskonformen Mitteln möglich (so: OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -, zur Arbeitsmarktlage als möglichem rechtfertigenden Grund im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG; vgl. auch OVG NRW, Beschl. vom 02.10.2003 - 6 A 2089/02 -, zitiert aus juris, Rdnr. 25: ebenso für das in jenem Verfahren zudem geltend gemachte Gebot der Schulförderung als allgemeines Verfassungsgebot in Konkurrenz zu dem grundrechtsähnlichen Individualrecht der Beamten auf Vollzeitbeschäftigung und Vollalimentation).

    ben (in diesem Sinne auch hinsichtlich der Niedersächsischen Regelung des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -).

    § 76a ThürBG stellt sich dann im Vergleich zu den §§ 76 und 76d ThürBG als eine die "freiwillige" Teilzeitbeschäftigung erschwerende Spezialregelung für Einstellungsbewerber dar (in diesem Sinne zur Regelung des § 80c Abs. 2 Satz 1 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -).

    Diese im Vergleich zu den §§ 76 und 76e ThürBG günstigeren Ausgleichsmaßnahmen lassen sich nicht nur als Kompensation für eine aufgezwungene Anordnung von Teilzeitbeschäftigung, sondern auch wegen der geringen Einkünfte der Berufsanfänger rechtfertigen (in diesem Sinne zu den Regelungen des § 80c Abs. 3 und 4 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.), zumal eine großzügigere Bewilligung von Nebentätigkeiten dem Beklagten auch einen weiteren (qualifizierteren) Bewerberkreis zu erschließen vermag, indem gerade potentiell leistungsstärkere Bewerber bei einer Verbeamtung nicht auf bestehende Nebentätigkeiten auch größeren Umfangs (wie z.B. Lehraufträge oder wissenschaftliche Mitarbeit an einem Lehrstuhl) verzichten müssen.

    Diese Ansprüche auf Zahlung der vollen Dienstbezüge und auf eine Vollzeitbeschäftigung entsprechende Versorgung ergeben sich als Erfüllungsansprüche unmittelbar aus dem Gesetz (BBesG und BeamtVG) (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06

    Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen")

    Nach dieser Bestimmung ist aber nicht nur der Zugang eröffnet, sondern es wird auch darauf abgestellt, dass der Antragsteller nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).

    Gegen diese Prinzip wird im vorliegenden Fall mit der Einstellungsteilzeit gegen den Willen der Klägerin verstoßen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).

    Eine zwangsweise Einstellungsteilzeitregelung ist auch nicht aufgrund des Sozialstaatsprinzips, dass auch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verpflichtet, wie auch in § 76a Abs. 2 Nr. 3a ThürBG zum Ausdruck kommt, zu rechtfertigen (dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.; Schwandt ZBR 1977, 81, 84; Lecheler ZBR 1980, 1, 5 ff.; Thiele ZBR 1980, 339, 344; v. Mutius/Röh ZBR 1990, 365, 379).

    Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die mit der zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung verbundenen Eingriffe in das Alimentationsprinzip, den Leistungsgrundsatz und das Prinzip der Vollzeitbeschäftigung bei der Einstellung ergibt sich auch nicht aufgrund der einigungsbedingten Situation in den neuen Bundesländern (so aber: LT-Drs. 2/2973, S. 2; offen gelassen in: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134).

    Nach der Rechtsprechung zu den Fällen der Zwangsteilzeit (BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2001, 134 ff.) steht einer verfassungskonformen Auslegung der betreffenden Bestimmungen nicht entgegen, dass nach den Gesetzesmaterialien ausdrücklich die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine zwangsweise Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis gewollt war.

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Dies werde durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -) und die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. VBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) klar und eindeutig konturiert, weshalb ein Festhalten an dem Bescheid völlig unerträglich wäre.

    In Anbetracht dessen sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (- BVerwG 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.), das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.), der diesem Urteil nachfolgende Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2007 (- 2 BvF 3/02 -, NVwZ 2007, 1396 ff. = DVBl 2007, 1359 ff. = ZBR 2007, 640 ff.) bereits aus zeitlicher Sicht nicht geeignet, die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Einstellungsteilzeitverfügung vom 22. Januar 1999 im Erlasszeitpunkt zu stützen.

    Bestätigt wird die Auffassung des Senats durch den die niedersächsische Rechtslage betreffenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2002 (- BVerwG 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1), dem das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2001 (- 5 LB 2723/01 -, OVGE MüLü 49, 322 ff. = NordÖR 2002, 134 ff.) vorangegangen war und in dem das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dass die Unzulässigkeit der antragslosen Einstellungsteilzeitbeschäftigung bereits mit dem Urteil vom 2. März 2000 geklärt worden ist.

  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04

    Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen

    Zur Überzeugung der Kammer fehlt es auch im Freistaat Thüringen (s. etwa für das Land Hessen: BVerwG, Urt. vom 02.03.2000, a. a. O) -selbst unter Berücksichtigung der einigungsbedingten Situation in den neuen Ländern (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 -5 LB 2723/01 -unter Hinweis auf Battis/Grigoleit, ZBR 1997, 237, 247; Lecheler, ThürVBl. 1998, 25; Körting, LKV 1998, 41) -an einem rechtfertigenden Grund dafür, durch unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung in den hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation der Beamten als Korrelat zur vollen Dienstleistungspflicht wie auch in den nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Leistungsgrundsatz einzugreifen.

    ImÜbrigen ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch mit verfassungskonformen Mitteln möglich (so: OVG Lüneburg, Urt. vom 13.12.2001 -5 LB 2723/01 -, zur Arbeitsmarktlage als möglichem rechtfertigenden Grund im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG ; vgl. auch OVG NRW, Beschl. vom 02.10.2003 - 6 A 2089/02 -, zitiert aus juris, Rdnr. 25: ebenso für das in jenem Verfahren zudem geltend gemachte Gebot der Schulförderung als allgemeines Verfassungsgebot in Konkurrenz zu dem grundrechtsähnlichen Individualrecht der Beamten auf Vollzeitbeschäftigung und Vollalimentation).

    Der Freistaat Thüringen könnte nämlich auch eigene Interessen haben, Einstellungsbewerber bzw. zunächst freiwillig in Teilzeit Eingestellte möglichst (bald) in Vollzeit zu beschäftigen, zum Beispiel um ihre Belastbarkeit zu erproben (in diesem Sinne auch hinsichtlich der Niedersächsischen Regelung des § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 - 5 LB 2723/01 -).

    § 76a ThürBG stellt sich dann im Vergleich zu den§§ 76 und 76d ThürBG als eine die "freiwillige" Teilzeitbeschäftigung erschwerende Spezialregelung für Einstellungsbewerber dar (in diesem Sinne zur Regelung des § 80c Abs. 2 Satz 1 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001 -5 LB 2723/01 -).

    Diese im Vergleich zu den §§ 76 und 76e ThürBG günstigeren Ausgleichsmaßnahmen lassen sich nicht nur als Kompensation für eine aufgezwungene Anordnung von Teilzeitbeschäftigung, sondern auch wegen der geringen Einkünfte der Berufsanfänger rechtfertigen (in diesem Sinne zu den Regelungen des § 80c Abs. 3 und 4 NBG: OVG Lüneburg, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00

    Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch;

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 210; Nds. Oberverwaltungsgericht in NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (4.2.2004) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00

    Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit;

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung und angeblichen "Weiterentwicklung" steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (18.08.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung und angeblichen "Weiterentwicklung" steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (18.08.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre (vgl. auch OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438 = Schulrecht 2004, 138).

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 - vgl. auch OVG Münster, NVwZ-RR 2004, 438), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00

    Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen;

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung und angeblichen "Weiterentwicklung" steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.05.2004) als dem einer möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen und einer Ermessensbetätigung auf Seiten der Beklagten - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum - völlig unerträglich wäre.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00

    Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (03.03.2004) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00

    Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen;

    Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 210; Nds. Oberverwaltungsgericht in NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).

    Die entsprechenden Gesichtspunkte sind aber jetzt - im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (4.2.2004) als dem der möglichen Verpflichtung zum Wiederaufgreifen - noch sehr viel deutlicher, ja unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2002 (- 2 B 12.02 ) und der Rechtsprechung des Nds. OVG (NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134) derart klar und eindeutig konturiert worden, dass ein Festhalten an den als rechtswidrig erkannten Bescheiden - noch dazu für einen überschaubaren Zeitraum von rd.

    Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.

  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04

    Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz;

  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer gegenüber eines verbeamteten Lehrers

  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00

    Ausgestaltung des Rechts eines Beamten auf Vollzeitbeschäftigung;

  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00

    Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null;

  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch Bescheid der Bezirksregierung

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00

    Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge;

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00

    Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit;

  • VG Lüneburg, 31.01.2001 - 1 A 328/00

    Zur Zwangsteilzeit bei der Einstellung von Lehrern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 856/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2003 - 6 A 2958/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 877/02
  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00

    Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung;

  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00

    Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung;

  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00

    "Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07

    Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz

  • VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 109/01

    Bestandskraft; Einstellungsteilzeit; Rücknahme; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 6 A 2089/02

    Verfassungswidrigkeit einer aufgezwungenen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten;

  • VG Oldenburg, 30.01.2003 - 6 A 4598/02

    Auslegung; Aussetzung; Aussetzung des Verfahrens; Berufsbeamtentum;

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