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   OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07   

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OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07 (https://dejure.org/2010,6574)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2010 - 5 LB 497/07 (https://dejure.org/2010,6574)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 5 LB 497/07 (https://dejure.org/2010,6574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung bei Beförderung eines Beamten im Beurteilungszeitraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 33 Abs. 4 GG; § 130b S. 2 VwGO
    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen Amtes für die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen eines Beamten; Anforderungen des Plausibilitätsgebots i.R.d. Beurteilung der Beförderung eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen Amtes für die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen eines Beamten; Anforderungen des Plausibilitätsgebots i.R.d. Beurteilung der Beförderung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten nach der Beförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen Amtes für die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen eines Beamten; Anforderungen des Plausibilitätsgebots i.R.d. Beurteilung der Beförderung eines Beamten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 528
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann demgegenüber nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 = Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 98 = juris, Rn. 11 und Urt. v. 26.2.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 65, 245 jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.10.2009 - 5 LB 392/08 -).

    Darüber hinaus wird die Aussagekraft einer Beurteilung in einem solchen Fall noch erhöht, wenn die Art und Dauer der Wahrnehmung der einzelnen Dienstposten in der Beurteilung dokumentiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 - BVerwG 2 D 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15 = DVBl. 1994, 112 = RiA 1995, 31; im Ergebnis bestätigt durch Urt. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 = Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 98 = juris, Rn. 27).

    Die Beurteilung soll den Vergleich mehrerer Beamter miteinander ermöglichen und zu einer objektiven und gerechten Bewertung des einzelnen Beamten führen (vgl. zu Letzterem nur BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 = Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 98 = juris, Rn. 20 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 5 LA 223/08

    Anforderungen an die Einholung eines Beurteilungsbeitrags bei einem Wechsel in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Denn die Bewertung der Leistungen orientiert sich nicht allein am Dienstposten und an den auf diesem zu erledigenden Aufgaben, sondern in erster Linie an den Anforderungen des jeweils innegehabten statusrechtlichen Amtes (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 - Beschl. v. 29.12.2009 - 5 LA 112/08 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.3.2004 - 4 S 1165/03 -, RiA 2005, 136 m. w. N.; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand: Nov. 2009, Teil B, Rn. 255).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, muss der Erstbeurteiler sich die notwendigen Kenntnisse über die Leistungen des zu beurteilenden Beamten im Beurteilungszeitraum verschaffen, wobei er sich hierbei unter anderem auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf (mündliche) Berichte von dritter Seite stützen kann (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.90 -, juris, Rn. 17 m. zahlr. N. sowie Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 5 L 4396/99

    Beamter; Beförderung; Bescheidungsurteil; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Die im Beurteilungszeitraum gezeigten Leistungen eines Beamten sind am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten statusrechtlichen Amtes zu messen, auch wenn der Beamte erst während des Beurteilungszeitraums befördert worden ist (Abweichung von Nds. OVG, Urt. v. 31.8.2000 - 5 L 4396/99 -, Nds. RPfl. 2001, 423).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 31. August 2000 (- 5 L 4396/99 -, Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 61 = Nds. Rpfl. 2001, S. 423) noch die Auffassung vertreten, da die Leistung eines Beamten stets am Maßstab des innegehabten Statusamtes zu messen sei, ergäben sich bei einer in den Beurteilungszeitraum fallenden Beförderung zwei unterschiedliche Maßstäbe, was logischerweise zu einer Unterteilung des Beurteilungszeitraums in die Zeit vor und diejenige nach der Beförderung führe (sog. Beurteilungssplitting).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Denn die Bewertung der Leistungen orientiert sich nicht allein am Dienstposten und an den auf diesem zu erledigenden Aufgaben, sondern in erster Linie an den Anforderungen des jeweils innegehabten statusrechtlichen Amtes (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 - Beschl. v. 29.12.2009 - 5 LA 112/08 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.3.2004 - 4 S 1165/03 -, RiA 2005, 136 m. w. N.; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand: Nov. 2009, Teil B, Rn. 255).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann demgegenüber nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 = Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 98 = juris, Rn. 11 und Urt. v. 26.2.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 65, 245 jeweils m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.10.2009 - 5 LB 392/08 -).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Darüber hinaus wird die Aussagekraft einer Beurteilung in einem solchen Fall noch erhöht, wenn die Art und Dauer der Wahrnehmung der einzelnen Dienstposten in der Beurteilung dokumentiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 - BVerwG 2 D 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15 = DVBl. 1994, 112 = RiA 1995, 31; im Ergebnis bestätigt durch Urt. v. 11.12.2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 2 = Schütz, BeamtR, ES/D I 2 Nr. 98 = juris, Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 5 LC 44/06

    Zuständigkeit eines Ruhestandbeamten als Beurteiler bei einer Neubeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats erweist sich die Beurteilung eines Beamten zwar dann als rechtswidrig, wenn die Beurteilerkonferenz aufgrund der von ihr gebildeten Rangreihe die Gesamturteile für die Beurteiler verbindlich festlegt, diese sich an das Ergebnis der Beurteilerkonferenz insoweit gebunden fühlen und bei der Beurteilung im Einzelfall die Gesamtbewertung nicht aus der Bewertung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale, sondern unter dem Gesichtpunkt vornehmen, dass sie sich mit der bindenden Rangreihe und Richtwerten der Beurteilungskonferenz vereinbaren lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.2008 - 5 LA 168/05 -, juris, Rn. 3; Urt. v. 30.5.2007 - 5 LC 44/06 -, juris, Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 5 LA 168/05

    Zulässige Bindung eines Zweitbeurteilers an das von einer Beurteilerkonferenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats erweist sich die Beurteilung eines Beamten zwar dann als rechtswidrig, wenn die Beurteilerkonferenz aufgrund der von ihr gebildeten Rangreihe die Gesamturteile für die Beurteiler verbindlich festlegt, diese sich an das Ergebnis der Beurteilerkonferenz insoweit gebunden fühlen und bei der Beurteilung im Einzelfall die Gesamtbewertung nicht aus der Bewertung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale, sondern unter dem Gesichtpunkt vornehmen, dass sie sich mit der bindenden Rangreihe und Richtwerten der Beurteilungskonferenz vereinbaren lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.2008 - 5 LA 168/05 -, juris, Rn. 3; Urt. v. 30.5.2007 - 5 LC 44/06 -, juris, Rn. 43).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.90

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Zweitbeurteiler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, muss der Erstbeurteiler sich die notwendigen Kenntnisse über die Leistungen des zu beurteilenden Beamten im Beurteilungszeitraum verschaffen, wobei er sich hierbei unter anderem auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beamten und vor allem auch auf (mündliche) Berichte von dritter Seite stützen kann (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.90 -, juris, Rn. 17 m. zahlr. N. sowie Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

    Der beschließende Senat (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 30, 31) beantwortet diese Frage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass in diesen Fällen kein "Beurteilungssplittung" erforderlich ist; der Aussagewert der Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit Beurteilungen anderer Beamter ist jedenfalls dann gewährleistet, wenn der Beamte am Maßstab des ihm im Zeitpunkt des Beurteilungsstichtages jeweils übertragenen statusrechtlichen Amtes beurteilt wird und der Tatbestand der Beförderung des Beamten hinreichend deutlich in der Beurteilung erkennbar wird (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 12f.; ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016 - 6 ZB 15.2029 -, juris Rn. 7; Brem. OVG, Urteil vom 26.3.2018 - 2 B 199/17 -, juris Rn. 17).

    Aus dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich zum einen der Beurteilungsmaßstab: In den Fällen, in denen ein Beamter während des Beurteilungszeitraums befördert worden ist, sind sämtliche von dem Beamten während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 31; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 7; Brem.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt - und der beschließende Senat ist dem gefolgt -, dass die Beurteilung nicht nur den allgemeinen Beurteilungszeitraum, regelmäßig die Zeit zwischen zwei Beurteilungsstichtagen, enthalten müsse, "sondern ergänzend auch noch der Zeitpunkt der Übertragung des höherwertigen Amtes in die Beurteilung Eingang gefunden haben sollte" (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 31; ebenso: Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011 - 2 EO 192/09 -, juris Rn. 52).

    Denn damit ist hinreichend erkennbar, in welchem zeitlichen Umfang der Beamte während des Beurteilungszeitraums mit den Dienstgeschäften des Beförderungsamtes, welches den (Beurteilungs-)Maßstab vorgebe, befasst gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 31; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 52); der am Stichtag vorgenommene Leistungsvergleich, dessen Aussage einen gewissen Anspruch auf Absolutheit erhebt, erhält so eine die Aussage verdeutlichende, diese gewissermaßen auch relativierende Komponente (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 12; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 52).

    Darüber hinaus wird die Aussagekraft der Beurteilung in einem solchen Fall noch erhöht, wenn die Art und Dauer der Wahrnehmung der einzelnen Dienstposten in der Beurteilung dokumentiert werden (BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 12; Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 31; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 52).

    Um diesem Plausibilitätsgebot Rechnung zu tragen, müssen die Beurteiler in Fällen wie dem Streitfall nicht nur darlegen, dass ihnen der Umstand der Beförderung bewusst war, sondern haben grundsätzlich auch nachvollziehbar darzutun, wie sie die in einem niedrigeren Statusamt vor der Beförderung erbrachten Leistungen des Beamten am Maßstab des höheren, zum Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes bewertet haben (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34).

    Insoweit gilt es Folgendes zu berücksichtigen: Tritt ein Beamter während des Beurteilungszeitraums aufgrund seiner Beförderung aus seiner bisherigen Vergleichsgruppe heraus und in eine neue Vergleichsgruppe von Beamten ein, mit denen er bei zukünftigen Auswahlentscheidungen des Dienstherrn für einen Beförderungsdienstposten in Konkurrenz tritt, so bedeutet dies zum einen, dass für die Bewertung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen ein höherer, anspruchsvollerer Bewertungsmaßstab anzulegen ist, weil an den Inhaber eines höheren statusrechtliche Amtes im Hinblick auf dessen Leistungen höhere Anforderungen zu stellen sind (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 54; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 7); zum anderen ist eine andere, leistungsstärkere Vergleichsgruppe, die sich regelmäßig aus im Beförderungsamt schon erfahrenen Beamten zusammensetzt, Maßstab für die Bewertung (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 54).

    Dies führt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung im neuen, höheren Statusamt schlechter ausfällt als diejenige im vorangegangenen niedrigeren Amt (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 54; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 7; Brem. OVG, Urteil vom 26.3.2018, a. a. O., Rn. 20), und zwar auch dann, wenn der Beamte auf demselben Dienstposten befördert worden ist und dieselben Aufgaben wie zuvor wahrnimmt (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O.,, Rn. 54).

    Dieser Erfahrungswert darf jedoch nicht schematisch angewendet werden (Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34; Thür. OVG, Beschluss vom 8.4.2011, a. a. O., Rn. 54; Bay. VGH, Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 7; Brem. OVG, Urteil vom 26.3.2018, a. a. O., Rn. 20).

    Eine Herabsetzung der Note ist ausgeschlossen, wenn leistungsbezogene Gründe dem entgegenstehen, der Beamte sich also verbessert hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sämtliche von dem Beamten während des Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen sind (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07-, juris Rn. 31; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21).

    Dies führt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung des gerade beförderten Beamten im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige in seinem vorausgegangenen niedrigeren Amt (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21; OVG LSA, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2020 - 6 B 1473/20 -, juris Rn. 12) bzw. nur aufgrund einer entsprechenden Leistungssteigerung im höheren Statusamt die bisherige Bewertungsstufe gehalten werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Denn auf diese Weise wird in diesen Konstellationen dem Grundsatz Rechnung getragen, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris; Urteil vom 13.4.2011 - 5 LB 58/10 - Beschluss vom 21.2.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Zur Herstellung der Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von

    Denn die Bewertung der Leistungen orientiert sich nicht allein am Dienstposten und an den auf diesem zu erledigenden Aufgaben, sondern in erster Linie an den Anforderungen des jeweils innegehabten statusrechtlichen Amtes ( siehe: OVG NDS, Urteil vom 9. Februar 2010 - 5 LB 497/07 -, juris; hierauf Bezug nehmend: OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2012, a. a. O.; siehe stellvertretend etwa auch Ziffer 11.2 der Beurteilungsrichtlinien MJ LSA, JMBl. LSA 2007, 31, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 11. April 2013, JMBl. LSA 2013, 81 ).
  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

    Dies gilt auch wenn der Beamte erst während des Beurteilungszeitraums befördert worden ist (Nds. OVG, Urteil vom 09.02.2020 - 5 LB 497/07 - juris).

    Bei einer Beförderung während des Beurteilungszeitraums richtet sich der Beurteilungsmaßstab für den gesamten Zeitraum nach den Anforderungen des höheren Statusamtes (Nds. OVG, Urteil vom 09.02.2010 - 5 LB 497/07 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2012 - 1 A 1784/11 - juris).

    Dies rechtfertigt grundsätzlich die Herabstufung der Bewertungen um eine Wertungsstufe (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 09.02.2010 - 5 LB 497/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

    Zu beachten ist, dass in den Fällen, in denen ein Beamter - wie hier die Antragstellerin - innerhalb des Beurteilungszeitraums befördert worden ist, sämtliche von dem Beamten während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen sind (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 31).

    Dies führt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung des gerade beförderten Beamten im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige in seinem vorausgegangenen niedrigeren Amt (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010, a. a. O., Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, DVBl. 1994, 112 = juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Februar 2010 - 5 LB 497/07 -, RiA 2010, 166 = juris Rn. 31 ff. m.w.N.
  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Damit umfasst der Zeitraum einer Regelbeurteilung grundsätzlich drei Jahre (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, RiA 2010, 166ff., juris Rn. 33).

    Vielmehr liegt dies in der Natur der Sache, da die Regelbeurteilung der "Klärung der Wettbewerbssituation" innerhalb der Vergleichsgruppe anhand des zum Stichtag geltenden Maßstabes dient (vgl. in Bezug auf das aufgegebene sog. Beurteilungssplitting Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, a.a.O. juris Rn. 31f.).

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

    Vielmehr liegt dies in der Natur der Sache, da die Regelbeurteilung der 'Klärung der Wettbewerbssituation' innerhalb der Vergleichsgruppe anhand des zum Stichtag geltenden Maßstabes dient (vgl. in Bezug auf das aufgegebene sog. Beurteilungssplitting Nds. OVG, Urt. v. 09.02.2010, 5 LB 497/07, a.a.O. juris Rn. 31f.).
  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

    Dies hätte auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung gestanden, wonach nach einer Beförderung regelmäßig eine Stagnation oder eine Herabstufung bei der Beurteilungsnote gerechtfertigt ist, weil der beförderte Beamte sich nunmehr an den höherwertigen Aufgabenbereichen und einer anderen Vergleichsgruppe messen zu lassen hat (vgl. etwa NiedersOVG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 5 LB 497/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 1 B 1317/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Übertragung eines nach der Besoldungsgruppe

  • VG Frankfurt/Oder, 17.02.2016 - 2 K 1254/13

    Erteilung einer Beurteilung

  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler;

  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VG Bayreuth, 18.04.2023 - B 5 K 22.138

    Dienstliche Beurteilung, Regelabsenkung nach Beförderung im Beurteilungszeitraum,

  • VG Göttingen, 21.03.2011 - 3 A 137/09

    Nach den Beurteilungsrichtlinien der nds. Polizei (BRLPol) muss ein

  • VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; höherwertige Aufgaben;

  • VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1649/19

    Problematik der Regelabsenkung bei einer Beförderung zum Ende des

  • VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 267/15

    Einbeziehung einer beamtenrechtlichen Anlassbeurteilung in eine nachfolgende

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