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   OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13   

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https://dejure.org/2013,12657
OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13 (https://dejure.org/2013,12657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2013 - 5 LB 96/13 (https://dejure.org/2013,12657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 5 LB 96/13 (https://dejure.org/2013,12657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Umfang der Sorfaltspflicht eines Beamten bei Übertragung einer ihm obliegenden Pflicht auf einen anderen Beamten; Berechtigtes Vertrauen des übertragenden Beamten in die Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch den durchführenden Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 75 Abs. 1 S. 1
    Umfang der Sorfaltspflicht eines Beamten bei Übertragung einer ihm obliegenden Pflicht auf einen anderen Beamten; Berechtigtes Vertrauen des übertragenden Beamten in die Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch den durchführenden Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Sorfaltspflicht eines Beamten bei Übertragung einer ihm obliegenden Pflicht auf einen anderen Beamten; Berechtigtes Vertrauen des übertragenden Beamten in die Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch den durchführenden Beamten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrzeugführende Polizeiobermeisterin haftet nicht für falsche Betankung des Fahrzeugs durch mitfahrenden Vorgesetzten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2008 - 5 LB 365/07

    Voraussetzungen für die Schadensersatzpflicht eines Polizeibeamten wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13
    Hier besteht in besonderem Maße die Pflicht, sich zu vergewissern, welchen Kraftstoff das Fahrzeug benötigt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.2.2008 - 5 LB 365/07 -, juris Rn. 24 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 5 LA 220/11

    Erforderlichkeit der Prüfung der Erlasslage bei Entscheidungen von einiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung

    Zu den allgemeinen Dienstpflichten des Beamten gehört es ferner, das ihm anvertraute oder auch nur schlicht zur Verfügung gestellte dienstliche Material sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen ( BVerwG, Urteil vom 12. August 2008 - 2 A 8.07 -, juris [m. w. N.]; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 5 LB 96/13 -, juris ).
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