Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,58682
OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04 (https://dejure.org/2007,58682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 LC 285/04 (https://dejure.org/2007,58682)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 LC 285/04 (https://dejure.org/2007,58682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,58682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Übernahme von Hochschulpersonal durch Stiftung als Trägerin einer Universität ist rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04

    Klage gegen die Übernahme vom Dienst des beigeladenen Landes in den Dienst der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Gegen dieses ihm am 9. September 2004 zugestellte Urteil richtet sich die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassene und von dem Kläger am 22. September 2004 eingelegte Berufung, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und darüber hinaus im Wesentlichen vorträgt: In den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 ) werde zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass eine Überleitung nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG nur für eine Überleitung solcher Beamter in der abgebenden Körperschaft in Frage komme, deren Aufgabengebiet tatsächlich berührt werde, und dies sei für die klagenden Professoren in den genannten Verfahren zutreffend verneint worden.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Entgegen der von dem Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) vertretenen Auffassung ist auch unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte die Überleitung des Klägers in den Dienst der Beklagten nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG rechtmäßig.

    In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 23.78

    Abgrenzung des Aufgabenübergangs - Körperschaft - Verlagerung des tatsächlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Im Gegensatz hierzu stünden solche Fälle, in denen sich im Rahmen unveränderter Kompetenzen durch eine Änderung lediglich der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitsanfall von einer Körperschaft zur anderen verlagere ( BVerwG, Urt.v. 02.04.1981 - 2 C 23.7 -8, ZBR 1981, 311).

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Umstritten ist zwischen den Beteiligten die von den genannten Verwaltungsgerichten übereinstimmend bejahte Frage, ob es sich bei der Verlagerung der Zuständigkeiten des Landes Niedersachsen auf die Stiftung als Träger um die Verlagerung abstrakter Zuständigkeiten und nicht nur um eine Verlagerung von tatsächlichem Arbeitsanfall im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311) handelt.

    In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311) wird eine Verlagerung abstrakter Zuständigkeiten im Sinne des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG verneint mit der Begründung, es habe sich ähnlich wie bei Abwanderung von Einwohnern oder der Verlagerung von Betriebsstätten von der Stadt in den Landkreis nur der tatsächlich zu erledigende Arbeitsanfall verschoben, abstrakte Zuständigkeiten seien aber nicht generell wirksam und eindeutig feststellbar verändert worden.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Unterschiedlich beantwortet wird von den genannten Verwaltungsgerichten (dem Verwaltungsgericht Göttingen einerseits und den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Hannover andererseits) die zwischen den Beteiligten ebenfalls umstrittene Frage, ob neben der Annahme eines Aufgabenübergangs im Sinne des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG unter Berücksichtigung des anderen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ) für eine Übernahmeverfügung darüber hinaus vorausgesetzt ist, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und ob diese Voraussetzung in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen ist.

    In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03

    Aufgabe; Aufgabengebiet; Aufgabenübergang; Beamter; Berührung; Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Gegen dieses ihm am 9. September 2004 zugestellte Urteil richtet sich die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassene und von dem Kläger am 22. September 2004 eingelegte Berufung, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und darüber hinaus im Wesentlichen vorträgt: In den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 ) werde zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass eine Überleitung nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG nur für eine Überleitung solcher Beamter in der abgebenden Körperschaft in Frage komme, deren Aufgabengebiet tatsächlich berührt werde, und dies sei für die klagenden Professoren in den genannten Verfahren zutreffend verneint worden.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

  • VG Hannover, 15.03.2007 - 2 A 3567/03

    Rechtmäßigkeit der Übernahme eines Beamten vom Dienst des Landes Niedersachsen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Zur Begründung wiederholt und vertieft sie ihr bisheriges Vorbringen und macht darüber hinaus im Wesentlichen geltend: Mit den von dem Kläger genannten Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen habe sich das Verwaltungsgericht Hannover zutreffend in seiner Entscheidung vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 ) auseinandergesetzt und die Anwendbarkeit sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG in einem vergleichbaren Fall zutreffend bejaht.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 142/04

    Übernahme eines emeritierten Hochschulprofessors aus dem unmittelbaren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Gegen dieses ihm am 9. September 2004 zugestellte Urteil richtet sich die von dem Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassene und von dem Kläger am 22. September 2004 eingelegte Berufung, zu deren Begründung er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und vertieft und darüber hinaus im Wesentlichen vorträgt: In den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04 und 3 A 142/04 ) werde zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass eine Überleitung nach § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG nur für eine Überleitung solcher Beamter in der abgebenden Körperschaft in Frage komme, deren Aufgabengebiet tatsächlich berührt werde, und dies sei für die klagenden Professoren in den genannten Verfahren zutreffend verneint worden.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Denn es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne dieser verfassungsrechtlichen Norm, dass auch bei einer Umbildung von Körperschaften des öffentlichen Rechts ein Wechsel des Dienstherrn gegen den Willen des Beamten ausgeschlossen ist (vgl.: BVerfG, Urt.v. 26.11.1963 - 2 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 172, 188 [BVerfG 26.11.1963 - 2 BvL 12/62] ).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 213/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht