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   OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07 (https://dejure.org/2009,12982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2009 - 5 LC 388/07 (https://dejure.org/2009,12982)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 (https://dejure.org/2009,12982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anerkennung als Dienstunfall; Erkrankungen nach der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG; § 31 Abs. 3 S. 3 BeamtVG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung eines diagnostizierten und operierten Barrett-Ösophagus-Karzinoms als Dienstunfall eines in den Ruhestand versetzten Bundeswehrbeamten; Voraussetzungen für die Gleichstellung eines Unfalls mit einem Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 61.95

    Beamtenrecht: Anerkennung von Berufserkrankungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.

    Die Frage dieser Verfassungsmäßigkeit ist nämlich ebenfalls bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und zutreffend bejaht worden (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9): Die Beschränkung auf die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten ist mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und es besteht kein dahingehender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG), dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden müssen (so auch: Groepper/Tegethoff, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 182).

  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.

    Die Frage dieser Verfassungsmäßigkeit ist nämlich ebenfalls bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und zutreffend bejaht worden (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9): Die Beschränkung auf die in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Krankheiten ist mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und es besteht kein dahingehender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG), dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern gleichgestellt werden müssen (so auch: Groepper/Tegethoff, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 182).

  • BVerwG, 02.03.1995 - 5 B 26.95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Soweit die Berufung mit der weiteren, selbständig tragenden Begründung zurückgewiesen wird, dass die von dem Kläger behaupteten Ursachenzusammenhänge nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit bestehen, übt der Senat das ihm in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3. 1995 - BVerwG 5 B 26.95 -, Bucholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 7) der §§ 404 und 412 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO) zustehende Ermessen dahin aus, dass er von der hilfsweise beantragten Beweiserhebung absieht.
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Im Interesse der Rechtsklarheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79 - BVerfGE 58, 369 [375]) und in Anbetracht der Beihilfe- und ggf. auch der Versorgungsleistungen, die unabhängig von der Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall gewährt werden, hat und durfte es der Versorgungsgesetzgeber vielmehr bei den ihm durchaus bewussten (vgl. etwa: Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes, BT-Drucks. 7/5165, S. 9, Zu § 31) Härten belassen, die mit dem abschließenden Katalog der durch die Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG bestimmten Krankheiten verbunden sind.
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 144.58

    Fleckfieberinfektion als Dienstunfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift Rechnung trägt, entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 12.9. 1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 5, und Beschl. v. 13.1. 1978 - BVerwG VI B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3 bis 8, unter Hinweis auf BVerwG Urt. v. 9.11.1960 - BVerwG VI C 144.58 -, BVerwGE 11, 229 [232]), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht.
  • BVerwG, 14.03.2000 - 2 B 88.99

    Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung grundsätzlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518).
  • BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98

    Dienstunfall, Zuziehung einer Krankheit als - kraft Fiktion;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Die Zuziehung einer Krankheit wird folglich nur dann gemäß § 31 Abs. 3 BeamtVG als Dienstunfall fingiert, wenn die Krankheit in der zum Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist (BVerwG, Beschl. v. 23.2. 1999 - BVerwG 2 B 88.99 -, NVwZ-RR 1999, 518).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Es ist nicht von Verfassungs wegen geboten, dass im Rahmen der Unfallfürsorge eine - etwa dem § 9 Abs. 2 SGB VII (vgl. zu den Motiven für die Einfügung einer entsprechenden Vorschrift in die vormalige Reichsversicherungsordnung: Entwurf [der Fraktion der CDU/CSU] eines Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Begründung, BT-Drucks. IV/120, S. 55, Zu § 552) nachgebildete - Möglichkeit besteht, eine Krankheit, die nicht in der Anlage 1 zu der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet ist oder bei der die dort bezeichneten Voraussetzungen nicht vorliegen, als Dienstunfall anzuerkennen.
  • Drs-Bund, 11.05.1976 - BT-Drs 7/5165
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2009 - 5 LC 388/07
    Im Interesse der Rechtsklarheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79 - BVerfGE 58, 369 [375]) und in Anbetracht der Beihilfe- und ggf. auch der Versorgungsleistungen, die unabhängig von der Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall gewährt werden, hat und durfte es der Versorgungsgesetzgeber vielmehr bei den ihm durchaus bewussten (vgl. etwa: Bericht und Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes, BT-Drucks. 7/5165, S. 9, Zu § 31) Härten belassen, die mit dem abschließenden Katalog der durch die Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG bestimmten Krankheiten verbunden sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers;

    Sie wäre aber unter anderem auch deshalb nicht möglich gewesen, weil für die Gleichstellung mit einem Dienstunfall ausschließlich Erkrankungen in Betracht kommen, die in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, juris Rn. 31 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 46.13 -, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 12. September 1995 - 2 B 61/95 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

    Es ist damit kein Homolog des Benzol, da diese sämtlich durch die abstrakte Summenformel CnH2n-6 definiert sind, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -, Juris Rn. 36.
  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Maßgebend für die Frage, ob eine Krankheit als Dienstunfall gilt, ist die Fassung der Berufskrankheiten-Verordnung (vgl. die Verweisung in § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG), die zu dem Zeitpunkt gegolten hat, in dem der Beamte sich die Krankheit zugezogen hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris Rdnr. 33, BVerwG, Beschl. v. 23.02.1999 - 2 B 88/98 - juris = DVBl 1999, 931 = NVwZ-RR 1999, 518-519).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Anerkennung von Berufskrankheiten der Beamten auf die in der Berufskrankheiten-Verordnung enumerativ aufgeführten Krankheiten beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 12.09.1995 - 2 B 61/95 - juris; BVerwG, Beschl. v. 13.01.1978 - VI B 57.77 - juris = ZBR 1978, 202; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.2009 - 5 LC 388/07 - juris).

  • OVG Saarland, 27.08.2013 - 1 A 21/13

    Berufskrankheit, Anerkennung als Dienstunfall, maßgeblicher Zeitpunkt der

    BVerwG, Urteil vom 28.4.2011 - 2 C 55/09 -, Juris Rdnr. 11; Beschluss vom 23.2.1999 - 2 B 88/98 - Juris Rdnr. 6; siehe hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.12.2009 - 5 LC 388/07 -, Juris Rdnr. 33, das maßgeblich auf den "Ausbruch" der Krankheit, also das erstmalige Auftreten von Krankheitssymptomen als den Beginn der Behandlungsbedürftigkeit abstellt; siehe dagegen OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2.12.1997 - 6 A 2874/96 -, RiA 1999, S. 101 ff, wonach es darauf ankommt, ob die Krankheit schon im Zeitpunkt der für die Erkrankung ursächlichen Einwirkung auf den Körper des Beamten in der Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung erfasst ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 3 A 590/11

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Rechtsstreits über die Anerkennung einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, Buchholz 240 § 31 BeamtVG Nr. 1; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 5 LC 388/07 -.
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