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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 5 S 3.07 + 5 M 1.07   

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https://dejure.org/2007,23981
OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 5 S 3.07 + 5 M 1.07 (https://dejure.org/2007,23981)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2007 - 5 S 3.07 + 5 M 1.07 (https://dejure.org/2007,23981)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 5 S 3.07 + 5 M 1.07 (https://dejure.org/2007,23981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Maßgeblicher Zeitraum, den die Fahrerlaubnisbehörde bei der Überprüfung der Fahreignung berücksichtigen darf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Verweigerung der Beibringung eines ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Gutachtens; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Begutachtungsanordnung; Verdacht auf einen Eignungsmangel bei wiederholter ...

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis; Verweigerung der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Aufklärung der Eignung als Hinweis für die ...

  • mpu-intensiv.de

    Keine MPU bei verjährter Trunkenheitsfahrt - Keine medizinisch-psychologische Begutachtung aufgrund lang zurückliegender Trunkenheitsfahrt

  • Judicialis

    FeV § 11; ; FeV § ... 11 Abs. 8; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; ; FeV § 12; ; FeV § 13; ; FeV § 13 Nr. 2 Buchst. b; ; FeV § 14; ; FeV § 46 Abs. 3; ; StVZO § 15 b a.F.; ; StGB §§ 52 ff.; ; StGB § 53; ; StGB § 69

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 5 S 3.07
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelten Grundsätzen, auf die der Verordnungsgeber in der Begründung zu § 11 Abs. 8 FeV ausdrücklich Bezug genommen hat (vgl. BR-Drs. 443/98, S. 257), setzt die Rechtmäßigkeit der Begutachtungsanordnung voraus, dass sie anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - [NJW 2002, 78] und vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25.04 - [NJW 2005, 3081]).

    Denn wegen des mit der Begutachtung verbundenen erheblichen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist sie nur gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25.04 - a.a.O., im juris-Abdruck Rn. 22).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 5 S 3.07
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelten Grundsätzen, auf die der Verordnungsgeber in der Begründung zu § 11 Abs. 8 FeV ausdrücklich Bezug genommen hat (vgl. BR-Drs. 443/98, S. 257), setzt die Rechtmäßigkeit der Begutachtungsanordnung voraus, dass sie anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. Urteile vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - [NJW 2002, 78] und vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25.04 - [NJW 2005, 3081]).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2007 - 5 S 3.07
    Danach muss der Betroffene die absehbaren Folgen einer Fahrerlaubnisentziehung hinnehmen, wenn die Behörde hinreichend konkrete Verdachtsmomente festgestellt hat, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062.96 - NJW 2002, 2378, im juris-Abdruck Rn. 48 ff. [54]).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 10.22

    Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Zuwiderhandlungen im

    (2) Ausgehend davon präjudiziert die strafgerichtliche Würdigung des Tatgeschehens nicht dessen Bewertung in fahrerlaubnisrechtlicher Sicht (ebenso VGH München, Urteil vom 6. August 2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - OVG 5 S 3.07 - juris Rn. 6; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 13 FeV Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 27.03.2014 - 1 K 405/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Er wiederholt und vertieft seine bisherigen Ausführungen und führt ergänzend im Wesentlichen aus: Aus dem Sachverhalt ergebe sich, dass er die auf dem Vorfall vom 17. Dezember 2000 beruhenden Eignungszweifel seit April 2005 - und nicht erst im Jahr 2011 - "verfolgt" habe, insbesondere habe er sich in der Fragestellung vom 25. April 2005 bereits hierauf bezogen; Bedenken angesichts des Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2007 (OVG 5 S 3.07, OVG 5 M 1.07) bestünden schon von daher nicht.

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 27. Februar 2007 (OVG 5 S 3.07, OVG 5 M 1.07- juris) insoweit Folgendes ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 07.02.2017 - 3 B 18/17

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diesen Erwägungen stehen auch die vom Antragsteller angeführten Entscheidungen (OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - OVG 5 S 3.07 -, juris und VG Cottbus, Urteil vom 27. März 2014 - 1 K 405/12 -, juris) nicht entgegen.
  • VG Gelsenkirchen, 28.01.2011 - 7 K 1539/10

    Fahrerlaubnis, Entziehung

    Insofern ist der hier erhebliche Sachverhalt mit dem vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 27. Februar 2007 (OVG 5 S 3.07, OVG 5 M 1.07) entschiedenen Fall nicht vergleichbar, da die dort erhebliche Trunkenheitsfahrt ca. 9 Jahre zurücklag, der Behörde schon ca. 5 Jahre bekannt und auf sie zeitnah bereits mit einer Verwarnung reagiert worden war.
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