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   OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94   

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https://dejure.org/1995,5164
OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94 (https://dejure.org/1995,5164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.1995 - 5 M 5913/94 (https://dejure.org/1995,5164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 5 M 5913/94 (https://dejure.org/1995,5164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 BG ND
    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwei Bewerberinnen für eine Lehramtsstelle - Die Einstellungsbehörde muss nach sachlichen Kriterien entscheiden, hat dabei aber Bewertungsspielraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 803
  • DVBl 1995, 628
  • DÖV 1995, 779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94
    Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß die Laufbahnen für das Lehramt an Gymnasien in Hamburg und Niedersachsen einander i.S. des § 122 II BRRG, § 27 II NBG entsprechen (vgl. BVerwGE 68, 109 [114] = NJW 1984, 1248, vgl. auch den RdErl des Niedersächsischen Kultusministers v. 4.7.1986, Nr. 2 u. Anl., hier Nr. 3 = MBl S. 747).

    Er kann z.B. nach Maßgabe des Verhältnisses der in einem bestimmten Zeitraum in beiden Ländern erzielten Prüfungsnoten eine rechnerische Umsetzung vornehmen und in die Beurteilung des vergleichsweisen Aussagewertes einbeziehen (so ausdrücklich: BVerwGE 68, 109 = NJW 1984, 1248).

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, DVBl 1986, 1156; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.1994 - 5 L 3316/93, jew. m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94
    Der von der Antragstellerin begehrte Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 123 I 1 VwGO) ist nicht gerechtfertigt, weil der Anspruch der Antragstellerin auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung nicht verletzt ist (vgl. zum Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung und dessen Sicherung durch einstweilige Anordnung: BVerfG, NJW 1990, 501; BVerwG, DVBl 1994, 118; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.1994 - 5 M 4371/94; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnrn. 143 und 912 ff., jew. m.w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.1994 - 5 L 3316/93

    Anspruch ; Schadensersatz; Beförderung; Verspätung; Kriminaloberkommissar;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, DVBl 1986, 1156; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.2.1994 - 5 L 3316/93, jew. m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94
    Der von der Antragstellerin begehrte Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 123 I 1 VwGO) ist nicht gerechtfertigt, weil der Anspruch der Antragstellerin auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihre Bewerbung nicht verletzt ist (vgl. zum Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung und dessen Sicherung durch einstweilige Anordnung: BVerfG, NJW 1990, 501; BVerwG, DVBl 1994, 118; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.10.1994 - 5 M 4371/94; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Rdnrn. 143 und 912 ff., jew. m.w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Beide Beurteilungen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstliche Beurteilung von Lehrern in Hamburg und in Niedersachsen wesentliche Unterschiede aufweisen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803, (804) zur Vergleichbarkeit von Examensnoten bei der Einstellung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23

    Leistungsvergleich zweier Bewerber untereinander bei deren Einstellung

    Der Senat kann daher dahinstehen lassen, ob ein Auswahlgespräch bei nach der Examensnote nicht im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern überhaupt geführt werden darf (vgl. zur Zulässigkeit eines Auswahlgesprächs etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Februar 1995 - 5 M 5913/94 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 4 S 1051/03 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

    Zwar steht der Einstellungsbehörde ein Beurteilungsspielraum bei der Bewertung von Anlassbeurteilungen zu, die Bewerber um das Amt einer Schulleiterin/eines Schulleiters in Niedersachsen in einem anderen Bundesland erhalten haben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.2.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803, für Examensnoten bei der Ersteinstellung).
  • VG Lüneburg, 01.10.2003 - 1 B 42/03

    Charakterliche Eignung; Soldatenverhältnis; Weiterverpflichtung

    Die im Einzelfall vorgenommene Beurteilung ist deshalb seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in inhaltlicher Hinsicht nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob dabei der anzuwendende Begriff verkannt, der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder durchgreifende Verfahrensfehler begangen worden sind (Scherer/Alff, Soldatengesetz, Kommentar, 6. Aufl. 1988, § 3 Rdnr. 75 m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.2.1995 - 5 M 5913/94 -, Nds. RPfl. 1995, 183).
  • Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 17.11.2000 - KVVG I 6/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.10.1983 -2 C 11.82 -, DVBl. 1984, 432; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803; GKÖD, § 8 BBG, RdNr. 98; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Auflage 1998, RdNr. 29) unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Bundesland erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn.
  • VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 17.11.2000 - KVVG I 6/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.10.1983 -2 C 11.82 -, DVBl. 1984, 432; vgl. auch OVG Lüneburg, B.v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803; GKÖD, § 8 BBG, RdNr. 98; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 4. Auflage 1998, RdNr. 29) unterliegt die Beurteilung, welcher sachliche Aussagewert der in einem anderen Bundesland erzielten Prüfungsnote im Vergleich zu den im eigenen Land erzielten Prüfungsnoten beizulegen ist, der wertenden Erkenntnis des einstellenden Dienstherrn.
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