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   OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06   

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OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06 (https://dejure.org/2006,10399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2006 - 5 ME 115/06 (https://dejure.org/2006,10399)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 5 ME 115/06 (https://dejure.org/2006,10399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrecht; Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO; § 294 ZPO; Art. 33 Abs. 2 GG; § 40 Abs. 4 NLVO
    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens; Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    NBG § 8 I 1; ; NLVO § 40 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens; Berücksichtigung des ...

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Insoweit wäre dann bedeutsam, dass der Notenzusatz "besser als" nach den von dem Antragsgegner aufgrund der Übereinkunft des Qualitätszirkels vom 8. November 2005 grundsätzlich weiter angewendeten und deshalb keineswegs unverbindlichen Beurteilungsrichtlinien eine Binnendifferenzierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) darstellt, die einen unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntniswert besitzt, und deshalb im Rahmen einer Auswahlentscheidung vorrangig zu berücksichtigen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197 [199]).

    Bei einer Binnendifferenzierung handelt es sich nämlich nach dem zutreffend engen Begriffsverständnis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, a. a. O.) lediglich um innerhalb der Notenstufe des Gesamturteils einer Beurteilung vergebene Punktzahlen (z. B. "gut" in den Varianten 11, 12 oder 13 Punkte) oder Notenzusätze (z. B. "gut" mit dem Zusatz "obere Grenze"), durch die als Bestandteil des Gesamturteils messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden (OVG NRW, Beschl. v. 27.02.2004 - 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626 [626 f.]).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Insoweit wäre dann bedeutsam, dass der Notenzusatz "besser als" nach den von dem Antragsgegner aufgrund der Übereinkunft des Qualitätszirkels vom 8. November 2005 grundsätzlich weiter angewendeten und deshalb keineswegs unverbindlichen Beurteilungsrichtlinien eine Binnendifferenzierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) darstellt, die einen unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntniswert besitzt, und deshalb im Rahmen einer Auswahlentscheidung vorrangig zu berücksichtigen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197 [199]).

    Diese Kontrolle erstreckt sich aber darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (Nds. OVG, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, a. a. O. S. 197).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 6 B 1845/05

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Qualifikationsgleichstand mehrerer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Es mag nun dahinstehen, wie im Einzelnen ihrer Vorrangigkeit im Verhältnis zu dem Ergebnis von Auswahlgesprächen Rechnung zu tragen wäre (vgl. einerseits OVG Münster, Beschl. v. 12.12.2005 - 6 B 1845/05 -, NVwZ-RR 2006, 343 [343] und andererseits Nds. OVG Beschl. v. 15.02.2005 - 5 ME 333/04 -, JURIS, RdNr. 15 des Langtextes, - veröffentlicht auch in der Rechtsprechungsdatenbank der nds.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.1995 - 3 M 67/95

    Einstweilige Anordnung; Bewerbungsverfahren; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Jedenfalls für die vorliegende Fallgestaltung vermag sich der Senat der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Beschl. v. 27.09.1995 - 3 M 67/95 -, SchlHA 1995, 327 - zitiert nach JURIS) nicht anzuschließen, der zufolge eine Zusage, wie sie auch hier erteilt worden ist, zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Eilantrag führen soll.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Es mag nun dahinstehen, wie im Einzelnen ihrer Vorrangigkeit im Verhältnis zu dem Ergebnis von Auswahlgesprächen Rechnung zu tragen wäre (vgl. einerseits OVG Münster, Beschl. v. 12.12.2005 - 6 B 1845/05 -, NVwZ-RR 2006, 343 [343] und andererseits Nds. OVG Beschl. v. 15.02.2005 - 5 ME 333/04 -, JURIS, RdNr. 15 des Langtextes, - veröffentlicht auch in der Rechtsprechungsdatenbank der nds.
  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Dieser ermöglicht es aber nicht, erhebliche Unterschiede in den Eignungsprognosen der Bewerber, die sich aus deren jeweils letzten dienstlichen Beurteilungen ergeben und auch in Bezug auf die Eignung für die umstrittene Stelle einen gewissen Erkenntniswert besitzen, zugunsten des Ergebnisses von Auswahlgesprächen gänzlich unberücksichtigt zu lassen (vgl. Schlesw.-Holst. VG, Beschl. v. 28.10.2005 - 11 B 20/05 -, NordÖR 2006, 82 ff., - zitiert nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06
    Bei einer Binnendifferenzierung handelt es sich nämlich nach dem zutreffend engen Begriffsverständnis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.02.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, a. a. O.) lediglich um innerhalb der Notenstufe des Gesamturteils einer Beurteilung vergebene Punktzahlen (z. B. "gut" in den Varianten 11, 12 oder 13 Punkte) oder Notenzusätze (z. B. "gut" mit dem Zusatz "obere Grenze"), durch die als Bestandteil des Gesamturteils messbare und beachtliche Bewertungsunterschiede zum Ausdruck gebracht werden (OVG NRW, Beschl. v. 27.02.2004 - 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626 [626 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).

    Das Verwaltungsgericht hat entgegen der Auffassung der Klägerin in seiner Entscheidung berücksichtigt, dass es sich bei dem Auswahlgespräch nur um eine Momentaufnahme handelt und aus diesem Grunde zutreffend darauf abgestellt, dass dem Auswahlgespräch daher ein Vorrang vor den aktuellen Beurteilungen nicht eingeräumt werden darf und das Auswahlgespräch einziges Erkenntnismittel nicht sein kann (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Schließlich gelingt es der Antragsgegnerin auch nicht, die Möglichkeit eines Bewerbungserfolgs des Antragstellers "in einem erneuten Auswahlverfahren" oder - was wohl gemeint ist - im Zuge einer erneuten Auswahl ohne Abbruch des bisherigen Verfahrens, überzeugend in Zweifel zu ziehen, indem sie - überdies unter unrichtiger Verwendung des Begriffs der "Binnendifferenzierung" (vgl. insoweit Nds. OVG Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, DÖD 2007, 57-59, zitiert nach JURIS, RdNr. 28 des Langtextes) - einen Vergleich einzelner Aussagen der letzten Beurteilungen der beiden Beigeladenen mit solchen aus jenen Vorbeurteilungen des Antragstellers vornimmt, die sie meint, als fiktiven Inhalt einer zum Stichtag des 31. Oktober 2006 für den Antragsteller neu erstellten Anlassbeurteilung fortschreiben zu können.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2008 - 5 ME 346/07

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um

    Er zieht Schlussfolgerungen, die in der von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom v. 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - (in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) keine Stütze finden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, RiA 2007, 132, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Das Aufzeigen von Bewertungsunterschieden, die sich auf einzelne Beurteilungsmerkmale in den aktuellen Beurteilungen der Konkurrenten beziehen, mit dem Begriff der "Binnendifferenzierung" zu belegen, ist daher irreführend und angesichts der bundesverwaltungsgerichtlichen Begriffsdefinition im hier verwendeten Sinne unzutreffend (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2007 - 5 ME 117/07

    Richterliche Kontrolle einer Auswahlentscheidung; Berücksichtigung möglicher

    Die Auswahlentscheidung, insbesondere die Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Bewerbers, unterliegt jedoch nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 ; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 jeweils m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 10.03.2014 - 2 EO 511/13

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden

    Dabei ist die Eignungsprognose umso mehr an der Leistungs- und Eignungsbewertung im innegehabten Amt zu entwickeln, je mehr das angestrebte Beförderungsamt an Anforderungen des innegehabten Amtes anknüpft und ihre Erfüllung in besonders hohem Maße verlangt (vgl. ähnlich OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 1 B 214/12 - DÖD 2012, 201; Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 5 ME 115/06 - RiA 2007, 132).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des

    Sie beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 30/05 - Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen

    Insbesondere haben sie einen geringeren Aussagewert als derartige Beurteilungen, weil sie lediglich das Ergebnis einer Momentaufnahme sind, die als solche nur einen eingeschränkten Ausschnitt des entscheidungserheblichen Sachverhalts erfassen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

  • VG Gera, 31.07.2013 - 1 E 331/13

    Auswahlentscheidung bei divergieren von Leistungsbewertung und Eignungsprognose

  • VG Göttingen, 09.03.2016 - 1 A 246/15

    Anspruch auf Beförderung; Auswahlentscheidung; Beförderung; Nichtbeförderung;

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