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   OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07   

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OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07 (https://dejure.org/2007,9876)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2007 - 5 ME 116/07 (https://dejure.org/2007,9876)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 5 ME 116/07 (https://dejure.org/2007,9876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Beförderungsstellen für Beamte: Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen für die Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 S. 2 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 45 Abs. 2 VwVfG
    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr ausgeschriebenen Dienstpostens; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bewerbers wegen Fehlens von Merkmalen des Anforderungsprofils; Anforderungen an eine hinreichende ...

  • Judicialis

    VwGO § 114 S. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3; ; VwVfG § 39 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholen der Begründung; Nachschieben von Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr ausgeschriebenen Dienstpostens; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Bewerbers wegen Fehlens von Merkmalen des Anforderungsprofils; Anforderungen an eine hinreichende ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07
    Auch diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).
  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07
    Auch diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 [638]).

    Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 7 des Langtextes, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten;

    Dies betrifft allerdings nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen", in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, Juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, Rn 18 und 19 zu § 45).

    Denn auch in solchen Fällen findet die Anwendung des § 114 Satz 2 VwGO ihre Grenze dort, wo das Wesen des ursprünglichen Verwaltungsaktes verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem ihn der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen "Unterbau" versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 - und v. 31.05.2006 - 5 ME 254/05 - Bay. VGH, Beschl. v. 21.01.2005 - 3 CE 04.2899 -, NVwZ-RR 2006, 346 [346 f.]).

  • VG Lüneburg, 30.07.2008 - 1 B 22/08

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Begründung; Bewerberkonkurrenz;

    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 [638]).".

    "Diese Möglichkeit findet ihre Grenzen aber dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (BVerwG, Beschl. v. 20.8. 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in: Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 107), indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (Nds. OVG, Beschl. v. 16.5. 2007 - 5 ME 116/07 -, JURIS, RdNr. 7 des Langtextes, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NdsVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, juris Rn. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 ; Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Eine solche Begründung kann aber weder nach §§ 1 Abs. 1 NVwVfG, 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG in dem Sinne "nachgeschoben" werden, dass die von dem Dienstherrn tatsächlich angestellten Erwägungen im Nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ersetzt oder ausgewechselt werden, noch im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, wenn - wie hier - das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird, indem sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Die Möglichkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 114 Satz 2 VwGO findet ihre Grenzen dort, wo das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung verändert wird (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 20.08.2003 - BVerwG 1 WB 23.03 -, in Schütz, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 1007), indem der Dienstherr sie gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 16.05.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08

    Möglichkeit des Abhängigmachens des Zugangs zum Eingangsamt einer höheren

    Im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO kann die nachträgliche Begründung nicht in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, weil das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung dadurch verändert würde, dass sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2008 - 5 ME 34/08

    Anordnung einer erneuten Stellenausschreibung bei Nichtbewerbung von Frauen in

    Vielmehr verlangt § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO die Darlegung derjenigen Gründe, aus denen heraus die Entscheidung der Antragsgegnerin fehlerhaft ist (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11 m. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2007 - 2 M 90/07

    Schulrecht: Kommunalaufsichtliche Anordnung zur Aufhebung einer Schule

    Einschlägig ist hier zwar nicht § 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG M-V. Diese Bestimmung betrifft nur den Fall, dass diejenigen Gründe, die für den Erlass des Verwaltungsaktes tatsächlich maßgebend waren und die lediglich in der zunächst gegebenen Begründung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben worden waren, nachträglich bekanntgegeben werden, nicht aber ein "Nachschieben von Gründen" in dem Sinne, dass die von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen im nachhinein korrigiert und durch neue oder andere Erwägungen ergänzt oder ausgewechselt werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16. Mai 2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert aus Juris, Rn. 7; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl. 2005, Rn. 18 und 19 zu § 45).
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