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   OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07   

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OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07 (https://dejure.org/2007,16985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2007 - 5 ME 143/07 (https://dejure.org/2007,16985)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 (https://dejure.org/2007,16985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Anordnungsgrund für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Dienstpostenkonkurrenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 123 Abs. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO
    Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in Fällen der so genannten Dienstpostenkonkurrenz; Bewerbung um die Funktion eines Fachseminarleiters; Vergleichbarkeit einer Stellenbesetzung mit ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 3; ; ZPO § 920 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in Fällen der so genannten Dienstpostenkonkurrenz; Bewerbung um die Funktion eines Fachseminarleiters; Vergleichbarkeit einer Stellenbesetzung mit ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2005 - 6 B 2695/04

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anordnungsgrund bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
    Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen die Übertragung der umstrittenen Stelle nur den ersten Schritt zu einer bereits beabsichtigten und an das Innehaben des Dienstpostens anknüpfenden, zeitnahen Beförderung des Ausgewählten darstellt oder in denen der unterlegenen Konkurrentin aufgrund besonderer Umstände (vgl. etwa: OVG NRW, Beschl. v. 8.3. 2005 - 6 B 2695/04 - Juris, Rn. 9) wesentliche Nachteile für ihr eigenes berufliches Fortkommen drohen, würde sie auf den Rechtschutz im Hauptsacheverfahren verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2006 - 1 B 653/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
    Dies beruht darauf, dass es in Fällen der sogenannten Dienstpostenkonkurrenz in aller Regel - und so auch hier - am Vorliegen eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des (materiellen) Bewerbungsverfahrensanspruchs mangelt, weil die Antragsgegnerin die Übertragung des umstrittenen Dienstpostens auf den Beigeladenen im Falle des Obsiegens der Antragstellerin in der Hauptsache wieder rückgängig machen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.6. 1995 - 5 M 7863/94 - OVG NRW, Beschl. v. 7.8. 2006 - 1 B 653/06 -, Juris, Rn. 28 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 17.2. 2006 - 1 M 24/06 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2006 - 1 M 24/06

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
    Dies beruht darauf, dass es in Fällen der sogenannten Dienstpostenkonkurrenz in aller Regel - und so auch hier - am Vorliegen eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des (materiellen) Bewerbungsverfahrensanspruchs mangelt, weil die Antragsgegnerin die Übertragung des umstrittenen Dienstpostens auf den Beigeladenen im Falle des Obsiegens der Antragstellerin in der Hauptsache wieder rückgängig machen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.6. 1995 - 5 M 7863/94 - OVG NRW, Beschl. v. 7.8. 2006 - 1 B 653/06 -, Juris, Rn. 28 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 17.2. 2006 - 1 M 24/06 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07

    Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
    Zumal dieser Antrag und die Beschwerdebegründungsschrift anwaltlich formuliert sind, bleibt unklar, ob sich die Antragstellerin für den zweiten Rechtszug die Interpretation ihres Antragsbegehrens durch das Verwaltungsgericht zu Eigen macht, oder aber gerade deshalb auf die ursprünglichen Formulierung ihrer Antragstellung Bezug nimmt, weil sie weiterhin in Abrede stellt, dass gemäß § 192 Abs. 4 NBG ein Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung unzulässig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 OB 126/07 -, NordÖR 2007, 180) und daher ein am Wortlaut ihres Antrags haftendes Verständnis ihres Rechtschutzzieles wünscht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies bei einer Dienstpostenkonkurrenz allerdings grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Übertragung des Dienstpostens auf den ausgewählten Bewerber im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 - 2 M 116/07 - und v. 18. März 2004 - 2 M 212/03 - ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 -, zitiert aus juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschl. vom 17. Februar 2006 - 1 M 24/06 -, zitiert aus juris, Rn. 6; ebenso für das Soldatenrecht BVerwG, Beschl. 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 39 m.w.N.; vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 1158).

    Bleibt der etwaige Bewährungsvorsprung der Beigeladenen bei einer neuerlichen Auswahlentscheidung dagegen unberücksichtigt, droht dem Antragsteller keine (irreversible) Verletzung in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 GG mit der Folge, dass der Anordnungsgrund zu verneinen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 und v. 18. März 2004, a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 17. Februar 2006, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

    Die Dienstpostenkonkurrenz zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass die Bewerber um die Besetzung eines Dienstpostens streiten, der demjenigen statusrechtlichen Amt zugeordnet ist, das sie innehaben, der also dem Beamtenbewerber ohne Veränderung seines statusrechtlichen Amtes auf Dauer übertragen werden kann (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.2007 - 5 ME 143/07 -, juris).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 1 WDS-VR 2.10

    Konkurrentenstreit; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Erfahrungsvorsprung

    Das Vorbringen des Antragstellers zu einer an das Innehaben des Dienstpostens anknüpfenden zeitnahen Statusänderung des ausgewählten Bewerbers durch Beförderung (vgl. zu dieser Konstellation, die im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit ausnahmsweise einen Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung begründen soll: OVG Münster, Beschluss vom 7. August 2006 - 1 B 653/06 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - juris Rn. 7) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • VG Würzburg, 07.09.2010 - W 1 E 10.927

    Konkurrentenstreit; Seminarlehrer; Disziplinarverfahren; Vorwurf des distanzloses

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass während der Wahrnehmung der Funktion eines Seminarlehrers eine Stellenzulage i.S. von § 6 Bayerischen Stellenzulagenverordnung i.V.m. deren Anlage Nr. 4.1 gewährt wird (vgl. BayVGH v. 30.09.2009, 3 CE 09.1879; NdsOVG v. 25.06.2007, 5 ME 143/07).
  • VG Schleswig, 28.01.2010 - 12 B 92/09

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen

    Diese von der Kammer vertretene Auffassung wird von der Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte geteilt (vgl. dazu die in dem Beschluss vom 19. März 2009 zitierte Rechtsprechung; ergänzend wird auf die Beschlüsse des OVG Hamburg vom 16. Februar 2009 - 1 Bs 241/08 - des OVG Greifswald vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - des OVG Lüneburg vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - des VG Potsdam vom 05. April 2004 - 2 L 1184/03 - des VG Neustadt vom 11. März 2009 - 3 L 139/09 - sowie des VG Chemnitz vom 15. Dezember 2005 - 6 K 1975/04 - alle [...], sowie den Beschluss der Kammer vom 07. Juli 2009 - 12 B 46/09 - Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,15367
OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 5 ME 143/07 (1) (https://dejure.org/2007,15367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert in Eilverfahren wegen reiner beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; hier: Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 Abs. 4 VwGO; § 63 Abs. 3 S. 1 GKG
    Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

  • Judicialis

    GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; ; GKG § 63 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de

    GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; GKG § 63 Abs. 3 S. 1
    Streitwert; Dienstpostenkonkurrenz; Änderung; Rechtsmittelinstanz; Rechtsmittelgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 829
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007, Az. 5 ME 143/07, NVwZ-RR 2007, 829; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2005, Az. 6 B 2695/04, ZBR 2005, 318 (Leitsatz), sonst zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, in Eilverfahren, welche Fälle reiner Dienstpostenkonkurrenz zum Gegenstand haben, den Streitwert in Höhe des Auffangwertes zu bemessen, weil die Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG im Hauptsacheverfahren nicht einschlägig wären (Nds. OVG, Beschluss vom 16.7.2007 - 5 ME 143/07 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 25. August 2010 - 5 OA 186/10 -, juris; Beschluss vom 19.1.2012 - 5 OA 467/11 -); das Begehren des Antragstellers ist unter dem Blickwinkel der Wertfestsetzung einer Umsetzung oder Versetzung gleichzusetzen, für die der Senat sowohl im Hauptsache- als auch im Eilverfahren von einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 EUR ausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.2007 - 5 LB 226/07 - [Umsetzung]; Beschluss vom 16.2.2009 - 5 LA 116/06 - [Versetzung]; Beschlüsse vom 5.12.2011 - 5 ME 424/11 - und vom 25.1.2012 - 5 ME 419/11 - [Versetzung]; Beschuss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 - [Umsetzung]).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2010 - 5 OA 186/10

    Bemessung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Auffangstreitwerts in einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in den vorliegenden Fällen der Dienstpostenkonkurrenz der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 16. Juli 2007 - 5 ME 143/07 -, NVwZ-RR 2007, 829).
  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612

    Dienstpostenkonkurrenz

    Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa NdsOVG, B.v. 16.7.2007 - 5 ME 143.07 - NVwZ-RR 2007, 829; OVG NW, B.v. 8.3.2005 - 6 B 2695.04 - ZBR 2005, 318; BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 41).
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   OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07   

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https://dejure.org/2007,47679
OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07 (https://dejure.org/2007,47679)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 ME 143/07 (https://dejure.org/2007,47679)
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