Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Anordnungsgrund für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Dienstpostenkonkurrenz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 33 Abs. 2 GG; § 123 Abs. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO
Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in Fällen der so genannten Dienstpostenkonkurrenz; Bewerbung um die Funktion eines Fachseminarleiters; Vergleichbarkeit einer Stellenbesetzung mit ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in Fällen der so genannten Dienstpostenkonkurrenz; Bewerbung um die Funktion eines Fachseminarleiters; Vergleichbarkeit einer Stellenbesetzung mit ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.02.2007 - 6 B 155/07
- OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
- OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07
- OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2005 - 6 B 2695/04
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anordnungsgrund bei einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen die Übertragung der umstrittenen Stelle nur den ersten Schritt zu einer bereits beabsichtigten und an das Innehaben des Dienstpostens anknüpfenden, zeitnahen Beförderung des Ausgewählten darstellt oder in denen der unterlegenen Konkurrentin aufgrund besonderer Umstände (vgl. etwa: OVG NRW, Beschl. v. 8.3. 2005 - 6 B 2695/04 - Juris, Rn. 9) wesentliche Nachteile für ihr eigenes berufliches Fortkommen drohen, würde sie auf den Rechtschutz im Hauptsacheverfahren verwiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2006 - 1 B 653/06
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
Dies beruht darauf, dass es in Fällen der sogenannten Dienstpostenkonkurrenz in aller Regel - und so auch hier - am Vorliegen eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des (materiellen) Bewerbungsverfahrensanspruchs mangelt, weil die Antragsgegnerin die Übertragung des umstrittenen Dienstpostens auf den Beigeladenen im Falle des Obsiegens der Antragstellerin in der Hauptsache wieder rückgängig machen könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.6. 1995 - 5 M 7863/94 - OVG NRW, Beschl. v. 7.8. 2006 - 1 B 653/06 -, Juris, Rn. 28 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 17.2. 2006 - 1 M 24/06 - Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2006 - 1 M 24/06
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
Dies beruht darauf, dass es in Fällen der sogenannten Dienstpostenkonkurrenz in aller Regel - und so auch hier - am Vorliegen eines Anordnungsgrundes zur Sicherung des (materiellen) Bewerbungsverfahrensanspruchs mangelt, weil die Antragsgegnerin die Übertragung des umstrittenen Dienstpostens auf den Beigeladenen im Falle des Obsiegens der Antragstellerin in der Hauptsache wieder rückgängig machen könnte (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.6. 1995 - 5 M 7863/94 - OVG NRW, Beschl. v. 7.8. 2006 - 1 B 653/06 -, Juris, Rn. 28 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 17.2. 2006 - 1 M 24/06 - Juris). - OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 OB 126/07
Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens in beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
Zumal dieser Antrag und die Beschwerdebegründungsschrift anwaltlich formuliert sind, bleibt unklar, ob sich die Antragstellerin für den zweiten Rechtszug die Interpretation ihres Antragsbegehrens durch das Verwaltungsgericht zu Eigen macht, oder aber gerade deshalb auf die ursprünglichen Formulierung ihrer Antragstellung Bezug nimmt, weil sie weiterhin in Abrede stellt, dass gemäß § 192 Abs. 4 NBG ein Widerspruch gegen die Auswahlentscheidung unzulässig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.3. 2007 - 5 OB 126/07 -, NordÖR 2007, 180) und daher ein am Wortlaut ihres Antrags haftendes Verständnis ihres Rechtschutzzieles wünscht.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies bei einer Dienstpostenkonkurrenz allerdings grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Übertragung des Dienstpostens auf den ausgewählten Bewerber im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Hauptsache wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 - 2 M 116/07 - und v. 18. März 2004 - 2 M 212/03 - ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 -, zitiert aus juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG Magdeburg…, Beschl. vom 17. Februar 2006 - 1 M 24/06 -, zitiert aus juris, Rn. 6;… ebenso für das Soldatenrecht BVerwG, Beschl. 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 39 m.w.N.;… vgl. auch Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 1158).Bleibt der etwaige Bewährungsvorsprung der Beigeladenen bei einer neuerlichen Auswahlentscheidung dagegen unberücksichtigt, droht dem Antragsteller keine (irreversible) Verletzung in seinen Rechten aus Art. 33 Abs. 2 GG mit der Folge, dass der Anordnungsgrund zu verneinen ist (…vgl. Senatsbeschl. v. 1. November 2007 und v. 18. März 2004, a.a.O.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 17. Februar 2006, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25. Juni 2007, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit …
Die Dienstpostenkonkurrenz zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass die Bewerber um die Besetzung eines Dienstpostens streiten, der demjenigen statusrechtlichen Amt zugeordnet ist, das sie innehaben, der also dem Beamtenbewerber ohne Veränderung seines statusrechtlichen Amtes auf Dauer übertragen werden kann (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.2007 - 5 ME 143/07 -, juris). - BVerwG, 29.04.2010 - 1 WDS-VR 2.10
Konkurrentenstreit; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Erfahrungsvorsprung
Das Vorbringen des Antragstellers zu einer an das Innehaben des Dienstpostens anknüpfenden zeitnahen Statusänderung des ausgewählten Bewerbers durch Beförderung (vgl. zu dieser Konstellation, die im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit ausnahmsweise einen Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung begründen soll: OVG Münster…, Beschluss vom 7. August 2006 - 1 B 653/06 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - juris Rn. 7) rechtfertigt keine andere Beurteilung. - VG Würzburg, 07.09.2010 - W 1 E 10.927
Konkurrentenstreit; Seminarlehrer; Disziplinarverfahren; Vorwurf des distanzloses …
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass während der Wahrnehmung der Funktion eines Seminarlehrers eine Stellenzulage i.S. von § 6 Bayerischen Stellenzulagenverordnung i.V.m. deren Anlage Nr. 4.1 gewährt wird (vgl. BayVGH v. 30.09.2009, 3 CE 09.1879; NdsOVG v. 25.06.2007, 5 ME 143/07). - VG Schleswig, 28.01.2010 - 12 B 92/09
Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen …
Diese von der Kammer vertretene Auffassung wird von der Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte geteilt (vgl. dazu die in dem Beschluss vom 19. März 2009 zitierte Rechtsprechung; ergänzend wird auf die Beschlüsse des OVG Hamburg vom 16. Februar 2009 - 1 Bs 241/08 - des OVG Greifswald vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - des OVG Lüneburg vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - des VG Potsdam vom 05. April 2004 - 2 L 1184/03 - des VG Neustadt vom 11. März 2009 - 3 L 139/09 - sowie des VG Chemnitz vom 15. Dezember 2005 - 6 K 1975/04 - alle [...], sowie den Beschluss der Kammer vom 07. Juli 2009 - 12 B 46/09 - Bezug genommen.
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwert in Eilverfahren wegen reiner beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; hier: Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 144 Abs. 4 VwGO; § 63 Abs. 3 S. 1 GKG
Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht - Judicialis
- rechtsportal.de
GKG § 53 Abs. 3 Nr. 1; GKG § 63 Abs. 3 S. 1
Streitwert; Dienstpostenkonkurrenz; Änderung; Rechtsmittelinstanz; Rechtsmittelgericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert in Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Dienstpostenkonkurrenz; Änderung von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.02.2007 - 6 B 155/07
- OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
- OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07 (1)
- OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 829
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne …
Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2007, Az. 5 ME 143/07, NVwZ-RR 2007, 829; OVG Münster, Beschluss vom 08.03.2005, Az. 6 B 2695/04, ZBR 2005, 318 (Leitsatz), sonst zitiert nach Juris). - OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12
Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, in Eilverfahren, welche Fälle reiner Dienstpostenkonkurrenz zum Gegenstand haben, den Streitwert in Höhe des Auffangwertes zu bemessen, weil die Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG im Hauptsacheverfahren nicht einschlägig wären (Nds. OVG, Beschluss vom 16.7.2007 - 5 ME 143/07 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 25. August 2010 - 5 OA 186/10 -, juris; Beschluss vom 19.1.2012 - 5 OA 467/11 -); das Begehren des Antragstellers ist unter dem Blickwinkel der Wertfestsetzung einer Umsetzung oder Versetzung gleichzusetzen, für die der Senat sowohl im Hauptsache- als auch im Eilverfahren von einem Streitwert in Höhe von 5.000,00 EUR ausgeht (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.2007 - 5 LB 226/07 - [Umsetzung]; Beschluss vom 16.2.2009 - 5 LA 116/06 - [Versetzung]; Beschlüsse vom 5.12.2011 - 5 ME 424/11 - und vom 25.1.2012 - 5 ME 419/11 - [Versetzung]; Beschuss vom 15.3.2007 - 5 ME 295/06 - [Umsetzung]). - OVG Niedersachsen, 25.08.2010 - 5 OA 186/10
Bemessung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Auffangstreitwerts in einem …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist in den vorliegenden Fällen der Dienstpostenkonkurrenz der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 16. Juli 2007 - 5 ME 143/07 -, NVwZ-RR 2007, 829). - VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612
Dienstpostenkonkurrenz
Es handelt sich somit um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Versetzungs- und/oder Umsetzungskonkurrenz beschränkt (zum Begriff vgl. etwa NdsOVG, B.v. 16.7.2007 - 5 ME 143.07 - NVwZ-RR 2007, 829; OVG NW, B.v. 8.3.2005 - 6 B 2695.04 - ZBR 2005, 318;… BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 41).
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.02.2007 - 6 B 155/07
- OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07
- OVG Niedersachsen, 16.07.2007 - 5 ME 143/07
- OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 143/07