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   OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08   

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https://dejure.org/2008,20353
OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08 (https://dejure.org/2008,20353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2008 - 5 ME 156/08 (https://dejure.org/2008,20353)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 5 ME 156/08 (https://dejure.org/2008,20353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz: Umdeutung einer rechtswidrigen rückwirkenden Versetzung im Beschwerdeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwVfG; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 26 BBG
    Umdeutung einer rechtswidrigen rückwirkenden Versetzung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Versetzung eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten

  • prot-in.de
  • Judicialis

    BBG § 26; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6; ; VwVfG § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umdeutung einer rechtswidrigen rückwirkenden Versetzung im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Versetzung eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Hannover nach Frankfurt geplatzt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 75.82

    Auswahlverfahren für die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08
    Es gibt aber keine rückwirkende Versetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - 1 WB 75/82 -, RiA 1983, 77 [78]).

    Damit legt sie sich eine Rückwirkung bei und ist auf eine rechtlich nicht mögliche (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - 1 WB 75/82 -, a. a. O.) Rechtsfolge gerichtet.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08
    Durch die angefochtene Versetzung sollte dem Antragsteller mit Wirkung zum 1. April 2008 ein neues Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, also ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechender, ihm auf Dauer zur Wahrnehmung zugewiesener Aufgabenkreis (BVerwG, Urt. v. 22.6. 2006 - BVerwG 2 C 26.05 -, BVerwGE 126, 182 [184]) bei einer anderen Organisationseinheit des Konzerns der Deutschen Telekom AG, übertragen werden.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08
    Die Übertragung eines Amtes im abstrakt-funktionellen Sinne ist ein Einzelakt (BVerwG, Urt. v. 23.9. 2004 - BVerwG 2 C 27.03 -, BVerwGE 122, 53 [57]), der sich in seiner Regelungswirkung darin erschöpft, ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Entstehung zu bringen, ohne sich - wie ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl.: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 43) - in dieser Rechtswirkung ständig zu aktualisieren.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Ebenso wenig wie eine rückwirkende Versetzung (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - 1 WB 75/82 -, RiA 1983, 77 [78], und Nds. OVG, Beschl. v. 26.6. 2008 - 5 ME 156/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gibt es nämlich eine rückwirkende Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 142/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses im Verfahren nach § 123

    Denn eine rückwirkende Versetzung ist nicht möglich (BVerwG, Beschluss vom 7.12.1982 - BVerwG 1 WB 75.82 -, juris Rn 23; Nds. OVG, Beschluss vom 26.6.2008 - 5 ME 156/08 - Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08

    Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses;

    Der Senat weist jedoch daraufhin, dass im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein wird, ob der Antragsgegner die Abordnung mit Erlass vom 16. Juli 2008 rückwirkend zum 13. Juni 2008 aussprechen durfte (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer rückwirkende Versetzung: BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - BVerwG 1 WB 75.82 -, RiA 1983, 77 ; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2008 - 5 ME 156/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 23 C 2254/12

    Ursprünglich fehlerhafte Bekanntmachung einer vorläufigen Anordnung

    Eine Auslegung oder Umdeutung der vorläufigen Anordnung dahingehend, dass die Besitzeinweisung der Beigeladenen erst mit Beginn der Wirksamkeit gegenüber dem Kläger, also erst ab 2. März 2012 gelten solle, ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der vorläufigen Anordnung nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1983 - 8 C 91/81 - juris Rdnr. 12 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 5 ME 156/08 - juris Rdnr. 10 und 11).
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