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   OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10   

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OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2010 - 5 ME 244/10 (https://dejure.org/2010,14888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundsatz des höheren Gewichts der Beurteilung eines Beamten im höheren Statusamt im Vergleich zur Beurteilung eines Konkurrenten im niedrigeren Statusamt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG; § 6 Abs. 2 Bes. NLVO; § 44 Abs. 3 S. 4 NLVO
    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden verglichen mit dem sich aus einem höheren Statusamt bewerbenden Konkurrenten vor dem zu berücksichtigenden Grundsatz der Bestenauslese; Anfechtbarkeit der Auswahlentscheidung wegen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden verglichen mit dem sich aus einem höheren Statusamt bewerbenden Konkurrenten vor dem zu berücksichtigenden Grundsatz der Bestenauslese; Anfechtbarkeit der Auswahlentscheidung wegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Dem liegt die mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563).

    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass alle maßgeblichen Umstände in die Einzelfallprüfung einzubeziehen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563), so etwa mit Blick auf die an das jeweilige Amt zu stellenden Anforderungen auch der Umstand, dass der Beigeladene zum Erwerb der Laufbahnbefähigung andere Voraussetzungen aufweisen musste als die Antragstellerin und er sich daher in einer anderen Laufbahngruppe befindet.

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der tragenden Ermessenserwägungen (vgl. hierzu nur Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2008 - 5 ME 350/08

    Bedeutung unterschiedlicher Statusämter der Bewerber i.R.e. Konkurrentenstreits;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um eine nicht von § 114 Satz 2 VwGO gedeckte unzulässige Ergänzung der tragenden Ermessenserwägungen (vgl. hierzu nur Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 - zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 23.6.2008 - 5 ME 108/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10
    Die Auswahlentscheidung ist auch nicht deshalb als rechtmäßig anzusehen, weil das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und der Grundsatz vom höheren Statusamt nicht schematisch angewandt werden darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007, - 2 BvR 2470/06 -, BVerfGK 10, 474 = NVwZ 2007, 691 = DVBl. 2007, 563; Nds. OVG, Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, juris; Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 - Beschl. v. 30.12.2008 - 5 ME 350/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04

    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der

  • BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95

    Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, 201; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Denn auf diese Weise wird in diesen Konstellationen dem Grundsatz Rechnung getragen, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes gestellt werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 - vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris; Urteil vom 13.4.2011 - 5 LB 58/10 - Beschluss vom 21.2.2007, a. a. O.).

    Die Erwägung des Antragsgegners, angesichts des Statusunterschiedes zwischen dem Antragsteller und der Beigeladenen könne trotz des Notenvorsprungs der Beigeladenen von im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern ausgegangen werden, weil die Wertungsstufe B im Statusamt A 9 mit der schlechteren Wertungsstufe C "oberer Bereich" im Statusamt A 10 vergleichbar sei, ist rechtmäßig und entspricht der schon angeführten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22

    Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren;

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen ( BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.06.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.05.2014 - 5 ME 61/14 - Beschluss vom 28.01.2020 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 11), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Sofern aufgrund dieser aktuellen Beurteilungen von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen ist, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 22 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.05.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 28.01.2020, a. a. O., Rn. 12), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt.

    Wenn Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 28.01.2020, a. a. O., Rn. 12).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen ( BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 01.04.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.07.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 28.01.2020, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, 201; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 28.1.2020 - 5 ME 166/19 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22

    Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28.1.2020 - 5 ME 166/19 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20).

    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 28.1.2020, - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat ( BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 - , juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2018 - 5 ME 21/18

    Prüfung der Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Rahmen einer

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19

    Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils;

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22

    Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 ME 20/22

    Beurteilung; Dienstposten; höherwertige Tätigkeit; Maßstab; Plausibilität;

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Hannover, 07.02.2018 - 2 B 11230/17

    Konkurrentenstreitverfahren; Leistungsgrundsatz; politischer Beamter;

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2019 - 5 ME 116/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20

    Probezeit; Vorbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 5 ME 187/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil;

  • VG Hannover, 15.01.2020 - 2 B 5508/19

    Polizeidienst Niedersachsen; unzulässige Vollbeurteilung für Probebeamten

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18

    Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15

    Auswahlentscheidung; Beamter auf Probe; Beförderung; Beförderungsreife;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 ME 36/18

    Auswahlgespräch; Gesamturteil; Kommunalbeamter; Personalauswahlrichtlinie;

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 43/18

    Beurteilung im höheren Statusamt; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Thüringen, 30.04.2014 - 2 EO 366/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens - Auswahlentscheidung

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 5 ME 46/18

    Anzahl Einzelleistungsmerkmale; Führungsaufgaben; Quervergleich; Selbes Statusamt

  • VG Göttingen, 18.11.2019 - 3 B 152/19

    Berufungsvorschlag: Abweichungsbefugnis; Berufungsvorschlag: Berufungskommission

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22

    Angestellte; Beschränkung des Bewerberkreises; Dokumentationspflicht;

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 32/23

    Anforderungsprofil, konstitutives; Tarifbeschäftige; Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Schleswig, 10.11.2021 - 12 B 37/21

    Vorläufige Untersagung der Besetzung einer Schulratsstellung

  • VG Hannover, 30.01.2020 - 2 B 5413/19

    Polizeibeamter; Vergleichbarmachen von dienstlichen Beurteilungen beim Wechsel

  • VG Göttingen, 07.08.2012 - 1 B 149/12

    Auswahlentscheidung; Bewertungsfehler; kommissarische Schulleiterin;

  • VG Hannover, 12.06.2012 - 2 A 3608/11

    Auswahlentscheidung; Beförderungsbewerber; Leistungsgrundsatz;

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