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   OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08   

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OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08 (https://dejure.org/2008,7579)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 (https://dejure.org/2008,7579)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 (https://dejure.org/2008,7579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer Beförderungsentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 S. 1 NBG; § 63 S. 1 Nr. 1 NPersVG; § 65 Abs. 1 Nr. 2, 5 NPersVG; § 68 NPersVG
    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer Beförderungsentscheidung; Anforderungen an eine Personalauswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese als essenzielles Erfordernis der Personalentscheidung; Interessenabwägung i.R.e. einstweiligen ...

  • Judicialis

    NBG § 8 Abs. 1 S. 1; ; NPersVG § 63 1 Nr. 1; ; NPersVG § 65 Abs. 1 Nr. 2; ; NPersVG § 65 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer Beförderungsentscheidung: Konkurrentenstreit; Mitbestimmung; Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer Beförderungsentscheidung; Anforderungen an eine Personalauswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese als essenzielles Erfordernis der Personalentscheidung; Interessenabwägung i.R.e. einstweiligen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 375
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Die Norm ist daher nicht ohne weiteres als Regelung der Rechtsfolgen einer unterbliebenen Beteiligung auch in dem Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und denjenigen Beamten zu verstehen, die von der beteiligungspflichtigen Maßnahme dergestalt betroffen sind, dass sie durch sie belastet werden (Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]) oder - wie hier - um sie konkurrieren.

    Die vorzunehmende Abwägung ergibt für die vorliegende Fallgestaltung, dass auch dem im Auswahlverfahren unterlegenen Konkurrenten das Recht zusteht, sich zu eigenen Gunsten auf § 63 Satz 1 Nr. 1 NPersVG zu berufen, solange das Mitbestimmungsverfahren nicht nachgeholt wurde und daher auszuschließen ist, dass sich die primär geschützte Personalvertretung ebenfalls auf § 63 Satz 1 Nr. 1 NPersVG berufen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.3. 2007 - 5 ME 295/06 -, PersR 2008, 75 [78]).

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Zuzustimmen ist dem Antragsteller, dass der seine Bewerbung ablehnende Bescheid der Antragsgegnerin vom 8. Mai 2008 - trotz der Bezugnahme auf die dem Bescheid beigefügte Beschlussvorlage - nicht in einer Weise begründet ist, die den sich aus § 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 39 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 VwVfG ergebenden gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [553]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1984 - 15 S 774/84

    Zur Mitbestimmung bei Stellenbesetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Dieser Sicht der Dinge steht nicht entgegen, dass die Ablehnung einer Bewerbung selbst keiner Mitbestimmung des Personalrats unterliegt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 10.7. 1984 - 15 S 774/84 -, ZBR 1985, 233, zu § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. Juli 2008 - 5 ME 70/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen, da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist.
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Zu den Umständen, die eine Anlassbeurteilung erforderlich machen, gehören namentlich einschneidende Veränderungen, die seit der letzten Regelbeurteilung in Bezug auf die Verwendung eines Beamten eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.9. 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, DVBl. 2006, 574 [578]).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Die Ablehnung der Bewerbung des Antragstellers ist nämlich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass er bei einer erneuten Entscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 [201]).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 26.88

    Beamter auf Probe - Entlassung - Mitwirkungsverfahren - Fehlerhafte Einleitung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08
    Das Mitbestimmungsverfahren kann aber - wenn auch nicht in erster Linie (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.4. 1989 - BVerwG 2 C 26.88 -, DVBl. 1989, 1155 f. [1156]) - je nach der Art der in Rede stehenden personellen Maßnahme neben dem Wohl aller Beschäftigten zugleich den Individualinteressen Einzelner an einer Behandlung nach Recht und Billigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rechtsvorschriften dienen.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Diesen Grundsätzen ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn 15; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris Rn 9 ff.; Beschluss vom 14.2.2014 - 5 ME 267/13 - Beschluss vom 1.3.2016 - 5 ME 10/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Vielmehr hängt die Beantwortung dieser Rechtsfrage von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - Az.: 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002-594, sowie a. a. O.; BayVGH, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - Az.: 5 ME 353/08 -, IÖD 2009, 90 ).

    Dies gilt in der hier gegebenen Fallgestaltung aber auch nur dann, wenn sich die Situation nicht relevant, d. h. beachtlich verändert ( vgl. auch: BayVGH, Beschluss vom 8. März 2010, a. a. O.; HessVGH, Beschluss vom 28. März 2006, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a. a. O. ).

  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Danach komme es insbesondere darauf an, ob der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen oder ob seit der letzten dienstlichen Beurteilung in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten einschneidende Änderungen eingetreten seien (vgl. NdsOVG, Beschlüsse vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11; vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - beide [...]; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90; und bereits: Beschluss vom 05.08.1999 - 2 M 2045/99 DÖD 2000, 116; OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Begriff der einschneidenden Änderung, aber auch der der erheblichen oder gravierenden Aufgabenänderung verwandt (NdsOVG, Beschl. vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 - [...]: Wechsel von einer Tätigkeit als Systemverwalter zu einer Tätigkeit als Servicekraft in einer Geschäftsstelle (beide BesGr A 7); vom 21.09.2011 - 5 ME 241/11 - NordÖR 2012, 52: verneint für die Teilnahme an einer Personalentwicklungsmaßnahme, da keine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens, sondern nur Erhöhung der Verwendungsbreite; vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 - IÖD 2009, 90) bzw. darauf abgestellt, dass der Dienstherr durch die Berücksichtigung der letzten dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck bringe, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten seien (OVG LSA, Beschl. v. 26.10.2010 - 1 M 125/10 - [...]; BayVGH, Beschlüsse vom 30.09.2009 - 3 CE 09.1879 - [...] und vom 12.02.2004, 3 CE 04.76 - BayVBl 2004, 397).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19

    Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem

    Sie beziehen sich unmittelbar auf das mit der Bewerbung angestrebte zukünftige Tätigkeitsfeld und geben Aufschluss über die Vorbereitung der Bewerber sowie ihre inhaltliche Befassung mit dieser Aufgabe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2018 - OVG 10 S 66.16 - juris Rn. 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 - juris Rn. 18).

    Vielmehr hat er dies wie die anderen Bewerber hinzunehmen(vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 - juris Rn. 18 und vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 - juris Rn. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 10 S 66.16

    Zeitpunkt der Fixierung der für die Auswahlentscheidung maßgeblichen

    Selbst wenn sich die Bewerber, wie das Verwaltungsgericht anmerkt, die entsprechenden Kenntnisse über die Internetseite der Antragsgegnerin ggf. leicht aneignen können, ist es nicht zu beanstanden, dass die Auswahlkommission dieses Thema, das unmittelbar das mit der Bewerbung angestrebte zukünftige Tätigkeitsfeld betrifft und Aufschluss über die Vorbereitung der Kandidaten und ihre inhaltliche Befassung mit dieser Aufgabe gibt, zum Gegenstand des Gespräches gemacht hat (vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

    Unter welchen Voraussetzungen zurückliegende Beurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, lässt sich nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/ -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

    Dem ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O.; Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

    16 Davon ausgehend stimmen Rechtsprechung (u.a. HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, ESVGH 58, 171 (173); OVG Nds., Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 -, juris Rn. 9, und OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 314/11 -, IÖD 2011, 153) und Literatur (u.a. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, S. 81; Weber, in: Richardi-Dörner-Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 69 Rn. 119, und Wittkowski, NJW 1993, 817 [820]), darin überein, dass dem von einem unterlegenen Bewerber gestellten Antrag, die Beförderung seines Kollegen vorläufig zu untersagen, u.a. stattzugeben ist, wenn der Personalrat der Beförderung wirksam widersprochen hat und dieser Widerspruch nicht überwunden ist (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 1 B 142/12 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, IÖD 2009, 90, = PersV 2009, 460, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen, da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen und der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 5 LA 142/07

    Bedeutung von Vorbeurteilungen im Rahmen der Auswahl unter Beförderungsbewerbern;

    Ein "Vorteil", den der Beigeladene insoweit genoss, ergab sich nämlich aus der Natur der Sache (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, veröffentlich in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).
  • LAG Niedersachsen, 17.03.2021 - 2 Sa 338/20

    Unwirksame Befristung bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 105/14

    Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Kausalität; Leistungsklage;

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen;

  • OVG Saarland, 13.06.2012 - 1 B 142/12

    Zustimmungpflicht des Personalrats (bei Beförderung) als Schutz der (sich

  • VG Saarlouis, 24.11.2010 - 2 L 1138/10

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung einer Beförderung - Schwerbehinderung

  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2014 - 9 K 1784/13

    Zuständigkeit des Gemeindevorstands bzw. Magistrats für eine

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

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