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   OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08   

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https://dejure.org/2008,19404
OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08 (https://dejure.org/2008,19404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 (https://dejure.org/2008,19404)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2008 - 5 ME 8/08 (https://dejure.org/2008,19404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiges Hinausschieben des Ruhestandsseintritts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Abs. 1 S. 1 NBG; § 52 Abs. 1 S. 2 NBG ; § 228 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 NBG ; § 144 Abs. 4 VwGO; § 146 Abs. 4 VwGO
    Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits erfolgten Eintritt in den Ruhestand

  • Judicialis

    NBG § 51 Abs. 1 S. 1; ; NBG § 52 Abs. 1 S. 2; ; NBG § 228 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08
    Der Hilfsantrag des Antragstellers ist zum einen als eine im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO unstatthafte Erweiterung des Streitgegenstandes unzulässig (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356, m. z. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08
    Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, das kraft Rubrumsberichtigung im Rechtsmittelzug analog § 78 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.7. 2007 - 5 ME 131/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) als Antragsgegner zu betrachtende Ministerium im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 NBG über den 30. November 2007 hinauszuschieben.
  • VGH Bayern, 30.08.2007 - 3 CE 07.2028
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08
    Offensichtlich richtig ist die Versagung des begehrten einstweiligen Rechtsschutzes, weil ein auf das vorläufige Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 52 Abs. 1 Satz 2 NBG gerichteter Anordnungsanspruch (§§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO) ausscheidet, nachdem der Antragsteller bereits mit Ablauf des 30. November 2007 in den Ruhestand getreten ist; denn ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ist nach einem bereits erfolgten Eintritt in denselben (schon begrifflich) nicht mehr möglich (vgl. zur entsprechenden Regelung des bayerischen Landesrechts: Bay. VGH, Beschl. v. 30.8. 2007 - 3 CE 07.2028 -, Juris, Rn. 14, m. w. N., und zum vergleichbaren Bundesrecht: Lemhöfer, in Plog u. a., BBG/BeamtVG, Stand: Januar 2008, § 41 BBG Rn. 4e und 7).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08
    Zum anderen müsste er auch deshalb erfolglos bleiben, weil § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, auf den sich der Antragsteller beruft, im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keine (entsprechende) Anwendung findet (BVerwG, Beschl. v. 27.1. 1995 - BVerwG 7 VR 16.94 -, NVwZ 1995, 586 [587]), weil die dem Antragsteller übermittelte "Ruhestandsverfügung" samt Urkunde nur deklaratorische Bedeutung haben dürfte (vgl. Kümmel, a. a. O.) und weil schließlich dem Antragsgegner, von dem diese "Verfügung" nicht stammt, die erforderliche Passivlegitimation fehlt.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben

    Ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits erfolgten Eintritt in denselben wäre nicht mehr möglich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.3.2008 - 5 ME 8/08 - Schmidt/Ritter in: Plog/Wiedow, BBG, Band 5, § 36 NBG Rn 14; vgl. auch OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn 6).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Wert entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts angesichts des vorläufigen Charakter dieses Verfahrens um die Hälfte zu reduzieren, auch wenn der Antragsteller mit seinem Antrag teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Nds. OVG, Beschluss vom 13.3.2008 - 5 ME 8/08 - vgl. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 57; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009, a. a. O. Rn 20; a. A. insoweit hinsichtlich der Reduzierung des Streitwertes OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009, a. a. O., Rn 13; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 23; wiederum a. A. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 17, das gemäß § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwert von 5.000 EUR zugrunde legt, eine Reduzierung des Wertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch nicht vornimmt).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem

    Einer vorherigen umfassenden Klärung, ob und inwieweit sich die mit der Beschwerdebegründung geübte Kritik an der angefochtenen Entscheidung als berechtigt erweist, bedarf es hierzu nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 13.3. 2008 - 5 ME 8/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; siehe auch: Peter Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 144 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 5 ME 461/08

    Zuweisung einer zu Vivento "versetzten" Lebenszeitbeamtin ohne

    Einer vorherigen umfassenden Klärung, ob und inwieweit sich die mit der Beschwerdebegründung geübte Kritik an der angefochtenen Entscheidung als berechtigt erweist, hätte es hierzu nicht bedurft (Nds. OVG, Beschl. v. 13.3. 2008 - 5 ME 8/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 5 ME 108/08

    Nachträgliche Änderung einer bereits vor Jahren bekannt gegebenen Beurteilung

    Denn mit diesem Beschwerdebegehren, das möglicherweise auf eine vorbeugende Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verwaltungshandelns abzielt, würde der Streitgegenstand des zweiten Rechtszuges in einer der Widerklage (§ 89 VwGO) vergleichbaren Weise erweitert, was nicht nur mit dem Charakter des gerichtlichen Eilverfahrens unvereinbar ist (Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., 2006, § 89 Rn. 3, m. w. N.), sondern speziell im Verfahren des zweiten Rechtszuges über so genannte Darlegungsbeschwerden (§ 146 Abs. 4 VwGO) ausscheidet (Nds. OVG, Beschluss vom 13.3. 2008 - 5 ME 8/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 26.08.2011 - 1 Bs 104/11

    Hinausschieben des Eintritts in den beamtenrechtlichen Ruhestand

    Dies ergibt sich schon aus der Begrifflichkeit des Hinausschiebens (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2008, 5 ME 8/08, juris), die ein noch bestehendes aktives Beamtenverhältnis voraussetzt.
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2008 - 5 LA 232/05

    Erforderlichkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die Änderung einer

    Einer vorherigen umfassenden Klärung, ob und inwiefern sich die mit ihm an der angefochtenen Entscheidung geübte Kritik als berechtigt erweist, bedarf es hierzu nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.3. 2008 - 5 ME 8/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; siehe auch: Peter Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 144 Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2023 - 2 M 438/22

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand - kein dienstliches Interesse bei

    Das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand setzt aber notwendig voraus, dass der Beamte nicht bereits in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2007 - 3 CE 07.2028 -, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2008 - 5 ME 8/08 -, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, juris Rn. 21; OVG Saarlouis, Beschluss vom 03.12.2013 - 1 B 452/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Hannover, 14.02.2018 - 13 A 6318/17

    Eintritt in den Ruhestand; Erledigung; Ruhestand

    Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. März 2008 - 5 ME 8/08 - (Rn. 7, juris) dazu ausgeführt:.
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