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   OVG Berlin, 09.06.2000 - 5 N 32.99   

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https://dejure.org/2000,49407
OVG Berlin, 09.06.2000 - 5 N 32.99 (https://dejure.org/2000,49407)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2000 - 5 N 32.99 (https://dejure.org/2000,49407)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 5 N 32.99 (https://dejure.org/2000,49407)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 2150/06

    Vorliegen einer bei der Anwendung des Arzneimittels drohenden Gefährdung der

    Unabhängig davon, ob die Ermächtigung durch diesen Zusatz auf die Abwehr solcher Gefahren begrenzt wird, die im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Arzneimittels entstehen können, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 10.11.2005 - 13 A 4246/03 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 9.6.2000 - 5 N 32.99 -, juris; Brixius/Schneider, Nachzulassung und AMG-Einreichungsverordnung, 2004, S. 170 f., muss jedenfalls eine Gefahr vorliegen, die bei der Anwendung des Arzneimittels selbst entsteht, also durch die Anwendung des Arzneimittels hervorgerufen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 4246/03

    Sinn und Zweck des § 109a Abs. 3 Satz 3 Arzneimittelgesetz (AMG);

    in diesem Sinne OVG Berlin, Beschluss vom 9.6.2000 - 5 N 32.99 -, zu einem Kinder betreffenden Warnhinweis bei einem nicht für Kinder zugelassenen Präparat; Sander, Arzneimittelrecht, § 28 AMG Anm. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 976/07

    Vorliegen einer bei der Anwendung des Arzneimittels drohenden Gefährdung der

    Unabhängig davon, ob die Ermächtigung durch diesen Zusatz auf die Abwehr solcher Gefahren begrenzt wird, die im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Arzneimittels entstehen können, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 10.11.2005 - 13 A 4246/03 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 9.6.2000 - 5 N 32.99 -, juris; Brixius/Schneider, Nachzulassung und AMG-Einreichungsverordnung, 2004, S. 170 f., muss jedenfalls eine Gefahr vorliegen, die bei der Anwendung des Arzneimittels selbst entsteht, also durch die Anwendung des Arzneimittels hervorgerufen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 977/07

    Vorliegen einer bei der Anwendung eines Arzneimittels drohenden Gefährdung der

    Unabhängig davon, ob die Ermächtigung durch diesen Zusatz auf die Abwehr solcher Gefahren begrenzt wird, die im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Arzneimittels entstehen können, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 10.11.2005 - 13 A 4246/03 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 9.6.2000 - 5 N 32.99 -, juris; Brixius/Schneider, Nachzulassung und AMG-Einreichungsverordnung, 2004, S. 170 f., muss jedenfalls eine Gefahr vorliegen, die bei der Anwendung des Arzneimittels selbst entsteht, also durch die Anwendung des Arzneimittels hervorgerufen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 13 A 2446/06

    Rechtfertigung der Anordnung eines "differentialdiagnostischen Hinweises" als

    Unabhängig davon, ob die Ermächtigung durch diesen Zusatz auf die Abwehr solcher Gefahren begrenzt wird, die im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Arzneimittels entstehen können, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 10.11.2005 - 13 A 4246/03 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 9.6.2000 - 5 N 32.99 -, juris; Brixius/Schneider, Nachzulassung und AMG-Einreichungsverordnung, 2004, S. 170 f., muss jedenfalls eine Gefahr vorliegen, die bei der Anwendung des Arzneimittels selbst entsteht, also durch die Anwendung des Arzneimittels hervorgerufen wird.
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