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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 5 NC 128.06   

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https://dejure.org/2007,18533
OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 5 NC 128.06 (https://dejure.org/2007,18533)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2007 - 5 NC 128.06 (https://dejure.org/2007,18533)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 5 NC 128.06 (https://dejure.org/2007,18533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Losverfahrens hinsichtlich bereits vergebener Studienplätze; Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors nach dem so genannten Hamburger Modell

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 5 NC 128.06
    Von diesem tatsächlichen Bestand abzuweichen und in die Kohorte des 6. Fachsemesters lediglich diejenigen Studierenden in die Berechnung einzustellen, die den Zugang zum klinischen Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung durch das erfolgreiche Ablegen der Vorprüfung erreicht haben, würde nicht nur die Fiktion der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre, die dem Schwundausgleich immanent ist (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 7 C 103.86 u.a. - Buchholz 421.21 Nr. 35), durchbrechen, sondern würde darüber hinaus die - nicht gerechtfertigte - Annahme voraussetzen, dass Studierende ihr Studium in aller Regel studienplanmäßig durchlaufen.
  • OVG Hamburg, 27.08.2008 - 3 Nc 141/07

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Universität Hamburg zum

    Dem entspricht die Rechtsprechung anderer Obergerichte aus jüngerer Zeit (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.6.2007, 3 B 194/07.NC; VGH München, Beschl. v. 29.8.2006, 7 CE 06.10430; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007, 5 NC 128.06; VGH Mannheim, Beschl. v. 31.3.2006, NC 9 S 3/06; alle in juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 5 NC 1.07

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin unter Berücksichtigung des

    Das aber liefe dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. Beschluss des Senats vom 29. Januar 2007 - OVG 5 NC 128.06 [Charité, Zahnmedizin, Sommersemester 2006] - BA S. 3 f; im gleichen Sinne BayVGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 7 CE 06.10430 - ).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

    Andernfalls würden die Anforderungen an ein System zur Ermittlung der Schwundquote überspannt, wenn bei der Ermittlung der Bestandszahlen in den Fachsemestern über die Feststellung der Immatrikulation hinaus in jedem Einzelfall geprüft und belegbar festgestellt werden müsste, ob der betreffende Studierende noch das Lehrangebot seines Faches in Anspruch nimmt, ob er lediglich langsam studiert, ob er in Wirklichkeit überwiegend oder ausschließlich Lehrveranstaltungen eines anderen Studienganges - insbesondere des der Humanmedizin - besucht und dort Leistungsnachweise erwirbt mit dem Ziel, sobald wie möglich in ein höheres Fachsemester dieses Studienganges zu wechseln, oder ob er sein Studienziel aus welchen Gründen auch immer völlig aufgegeben hat (so auch Saarländ. OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 5 NC 1.10

    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Lehrangebot;

    Die Bezugnahme des Senats in seinem Beschluss vom 29. Januar 2007 (- OVG 5 NC 128.06 -, [Zahnmedizin Sommersemester 2006], BA S. 4) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1987 (- BVerwG 7 C 103.86 -, Juris) ist entgegen der Beschwerde nicht zu beanstanden.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 2 NB 146/09

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens zur Verteilung weiterer

    OVG, Beschl. v. 13.6.2007 - 3 B 194/07.NC u. a. -, juris, Rdnr. 35; Bayrischer VGH, Beschl. v. 10.8.2006 - 7 CE 06.10016 u. a. - Beschl. v. 12.3.2007 - 7 CE 06.10487 u. a. - Beschl. v. 20.6.2007 - 7 CE 07.10013 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.1.2007 - OVG 5 NC 128.06 -)".
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07

    Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog.

    Soweit die Antragsteller diese Annahme für den Studiengang Zahnmedizin als unzutreffend ansehen, lassen sie unberücksichtigt, dass diese Annahme letztlich die Rechtfertigung für die der Berücksichtigung einer Schwundquote "überhaupt" zugrunde liegende Erwartung bildet, dass durch die Verringerung der Studentenzahlen in höheren Fachsemestern ersparter Lehraufwand für die Ausbildung einer über die nach dem zweiten Abschnitt der Kapazitätsverordnung ermittelte Kapazität hinausgehenden Zahl von Studenten in den Anfangssemestern nutzbar gemacht werden kann vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.1.2007 - 5 NC 128.06 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 5 NC 157.08

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin (erstes Fachsemester) in Berlin

    Die Bezugnahme des Senats in seinem Beschluss vom 29. Januar 2007 (- OVG 5 NC 128.06 -, [Zahnmedizin Sommersemester 2006], BA S. 4) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1987 (- BVerwG 7 C 103.86 -, Juris) ist entgegen der Beschwerde nicht zu beanstanden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2015 - 5 NC 25.14

    "Zukunftsvertrag II"; 1. Fachsemester; Ansatz eines Sicherheitszuschlages von 30

    Die Bezugnahme des Senats in seinem Beschluss vom 29. Januar 2007 (- OVG 5 NC 128.06 -, [Zahnmedizin Sommersemester 2006], BA S. 4) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1987 (- BVerwG 7 C 103.86 -, Juris) ist entgegen der Beschwerde nicht zu beanstanden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 5 NC 89.07

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zulassung zu einem Hochschulstudium;

    Einer solchen Rechtsauffassung vermag der Senat auch nach erneuter Prüfung nicht zu folgen (vgl. hierzu schon den Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 5 NC 128.06 - [Zahnmedizin, SS 2006], BA S. 3 f. m. w. Nachw.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 5 NC 26.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Dienstleistungsbedarf; angeblicher

    Das aber liefe dem Charakter des Hamburger Modells als einem rechentechnischen Mittel zur Prognostizierung der künftigen Ausbildungslast der Hochschule zuwider und würde es weitgehend entwerten (vgl. Beschluss des Senats vom 29. Januar 2007 - OVG 5 NC 128.06 [Charité, Zahnmedizin, Sommersemester 2006] - BA S. 3 f; im gleichen Sinne BayVGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 7 CE 06.10430 - ).".
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