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   BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10 (EP)   

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https://dejure.org/2012,22850
BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10 (EP) (https://dejure.org/2012,22850)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 Ni 22/10 (EP) (https://dejure.org/2012,22850)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 Ni 22/10 (EP) (https://dejure.org/2012,22850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 88 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Radio Communication System (europäisches Patent" - zur Wirksamkeit der Inanspruchnahme einer Priorität

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Radio Communication System (europäisches Patent" - zur Wirksamkeit der Inanspruchnahme einer Priorität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
    Diese stellt sich vielmehr gegenüber den ursprünglichen Unterlagen als nicht offenbartes "Aliud" dar (BGH Urteil vom 14. Mai 2009 - Xa ZR 148/05 - Heizer).

    Diese stellt sich vielmehr gegenüber den ursprünglichen Unterlagen als nicht offenbartes "Aliud" dar (BGH Urteil vom 14. Mai 2009 - Xa ZR 148/05 - Heizer).

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
    Demnach ist in einem Dokument als offenbart anzusehen, was der Fachmann unter Heranziehung des allgemeinen Fachwissens unmittelbar und eindeutig den betrachteten Unterlagen entnehmen kann, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).

    Das Weglassen der beiden aufgeführten Merkmale führt folglich zu keiner Abwandlung, die nach dem Gesamtzusammenhang der Schrift für den Fachmann derart nahe liegt, dass er sie in Gedanken gleich mitliest und der Schrift unmittelbar und eindeutig entnimmt, sondern zu einer Verallgemeinerung der technischen Lehre, zu der der Fachmann kraft seines Fachwissens zwar aus der erhaltenen technischen Information gelangen kann, wobei dies allerdings nicht zum Offenbarten gehört (vgl. einmal mehr BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).

  • BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Auszug aus BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
    Die Klägerin ist der Auffassung, ein lückenloser Nachweis der Vorveröffentlichung sei, im Lichte der Rechtsprechung des Senats zu "ETSI" und "3GPP" in den Verfahren 5 Ni 31/09 und 5 Ni 32/09, durch die vorgelegten Unterlagen, die jedermann im Internet herunterladen könne, geführt.
  • BPatG, 20.10.2009 - 5 Ni 31/09
    Auszug aus BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
    Die Klägerin ist der Auffassung, ein lückenloser Nachweis der Vorveröffentlichung sei, im Lichte der Rechtsprechung des Senats zu "ETSI" und "3GPP" in den Verfahren 5 Ni 31/09 und 5 Ni 32/09, durch die vorgelegten Unterlagen, die jedermann im Internet herunterladen könne, geführt.
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BPatG, 23.05.2012 - 5 Ni 22/10
    Für die Beurteilung einer identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, "Elektronische Funktionseinheit").
  • BPatG, 10.04.2013 - 5 Ni 49/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Sie bieten auch keinen Anlass, von der bisherigen Praxis des Senats, die durch den FTP-Server von 3GPP frei zugänglich gemachten Dokumente als veröffentlicht einzustufen, abzuweichen (vgl. 5 Ni 22/10, Urteil vom 23. Mai 2012 sowie 5 Ni 24/10, Urteil vom 1. August 2012, jeweils unter II 1b; sowie 5 Ni 47/10, Urteil vom 18. Dezember 12, unter II 2b).
  • BPatG, 01.08.2012 - 5 Ni 24/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Funkkommunikationssystem (europäisches

    NK23 Anlagenkonvolut der Entgegenhaltungen aus dem Verfahren 5 Ni 22/10(EP) zu EP 1 062 743.
  • BPatG, 07.11.2018 - 6 Ni 38/16
    Gegen das Streitpatent war bereits früher die Nichtigkeitsklage 5 Ni 22/10 (EP) anhängig.
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