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   BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11 (EP)   

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https://dejure.org/2013,37843
BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11 (EP) (https://dejure.org/2013,37843)
BPatG, Entscheidung vom 18.09.2013 - 5 Ni 72/11 (EP) (https://dejure.org/2013,37843)
BPatG, Entscheidung vom 18. September 2013 - 5 Ni 72/11 (EP) (https://dejure.org/2013,37843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "CS-Domänen-Verbindungsabschluss-System, Verfahren und Netzeinrichtung (europäisches Patent)" - keine unzulässige Erweiterung bei Verschieben eines Absatzes aus dem Beschreibungsteil für den Stand der Technik in den Beschreibungsteil ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "CS-Domänen-Verbindungsabschluss-System, Verfahren und Netzeinrichtung (europäisches Patent)" - keine unzulässige Erweiterung bei Verschieben eines Absatzes aus dem Beschreibungsteil für den Stand der Technik in den Beschreibungsteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11
    Nachdem die Patentinhaberin das Streitpatent vor dem Bundespatentgericht nur mehr in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang verteidigt, ist dieses, soweit darüber hinausgehend, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (vgl. BGH GRUR 2007, 404 ff., TZ. 15 - Carvedilol II m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11
    Aus der Sicht des Fachmanns ist es somit für die Ausführung der dort beschriebenen Lehre keinesfalls selbstverständlich, die CSNR in der InitialDP-Nachricht zu verwenden (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07 - Olanzapin).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11
    Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BPatG, 18.09.2013 - 5 Ni 72/11
    Denn selbst eine Passage in der Beschreibung, die nicht Inhalt der ursprünglichen Unterlagen gewesen wäre, könnte nur dann den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung begründen, wenn deren Berücksichtigung bei der Auslegung der Patentansprüche des erteilten Patents zu einem veränderten Verständnis der darin verwendeten Begriffe oder des geschützten Gegenstands führt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06 - "Hubgliedertor II").
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