Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42380
LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13 (https://dejure.org/2013,42380)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 30.09.2013 - 5 O 104/13 (https://dejure.org/2013,42380)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 30. September 2013 - 5 O 104/13 (https://dejure.org/2013,42380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter ärztlicher Konkurrenz; Unwirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bei räumlicher, zeitlicher und gegenständlicher Überschreitung des notwendigen Maßes

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 138 Abs 1 BGB, Art 12 Abs 1 GG
    Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft: Wettbewerbsverbot für einen Arzt nach Ausscheiden aus einer Gemeinschaftspraxis

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gemeinschaftspraxis: Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • auw.de (Kurzinformation)

    Konkurrenzklausel schützt nicht immer

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    In Konkurrenzschutzklauseln können Praxispartner vertraglich festlegen, in welchem Zeitraum und Radius um die Praxis ein ausscheidender Partner sich nicht neu niederlassen darf

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 03.02.2014)

    Kein Goodwill - kein Konkurrenzschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzt und Zahnarzt: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot in BAG-Verträgen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    a) Dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach den genannten Vorschriften unwirksam sind, wenn sie das räumlich, zeitlich und gegenständlich notwendige Maß überschreiten, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 2000, 2584; BGH NJW-RR 1996, 741).

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2000, 2584) hat entschieden, dass eine illoyale Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit vorliegen würde, wenn ein ausscheidender Gesellschafter eine Abfindung erhält, welche auch den Wert des "good will" umfasst, und sodann durch Konkurrenztätigkeit in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Nähe zur Gesellschaft, insbesondere durch "Mitnahme" von Geschäftsbeziehungen, dennoch am gemeinsam aufgebauten "good will" partizipiert.

  • OLG München, 12.01.2012 - 29 U 3926/11

    Wettbewerbsverstoß eines Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Dass die Beklagte durch ihre Handlung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hätte, was nach umstrittener Ansicht zur Einordnung als unlautere geschäftliche Handlungen nach § 4 Nr. 11 UWG führen würde (OLG Köln, CR 2011, 680; a. A. OLG München, GRUR-RR 2012, 395), ist nicht vorgetragen und behauptet.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Zwar sind Kundenlisten, auch selbstgefertigte, als Geschäftsgeheimnis in diesem Sinne zu werten (BGH NJW 2006, 3424).
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 265/00

    Ausscheiden eines Vertragsarztes aus einer Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des ausscheidenden Gesellschafters ist mit dem ebenfalls grundrechtlich nach Art. 12 Abs. 1 GG und möglicherweise auch nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG (vgl. BGH NJW 2002, 3538) geschützten Interesse der verbleibenden Gesellschafter an Erhalt und Weiterführung der Gemeinschaftspraxis durch Herstellung praktischer Konkordanz zum Ausgleich zu bringen (BGH a. a. O.).
  • OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98

    Bestand eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Zulässigkeit von

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird mit guten Gründen vertreten, dass § 74 Abs. 2 HGB auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die in einem Gesellschaftsvertrag über eine ärztliche Gemeinschaftspraxis enthalten sind, analog anzuwenden ist (OLG Stuttgart, OLGR 1998, 275).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Dagegen darf ein solches Wettbewerbsverbot rechtlich nicht dazu eingesetzt werden, den ehemaligen Partner als potenziellen Wettbewerber auszuschalten" (BGH NJW 2000, 3584).
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 73/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Vertragsdaten ausgeschiedener

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Dass die Beklagte durch ihre Handlung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hätte, was nach umstrittener Ansicht zur Einordnung als unlautere geschäftliche Handlungen nach § 4 Nr. 11 UWG führen würde (OLG Köln, CR 2011, 680; a. A. OLG München, GRUR-RR 2012, 395), ist nicht vorgetragen und behauptet.
  • BGH, 29.01.1996 - II ZR 286/94

    Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    a) Dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote nach den genannten Vorschriften unwirksam sind, wenn sie das räumlich, zeitlich und gegenständlich notwendige Maß überschreiten, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 2000, 2584; BGH NJW-RR 1996, 741).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.09.2013 - 5 O 104/13
    Denn ein etwaiger Verstoß des Rechtsanwalts gegen § 43a Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung berührt ohnehin nicht die Wirksamkeit der ihm erteilten Prozessvollmacht und der von ihm namens der Partei vorgenommenen Prozesshandlungen (BGH NJW-RR 2010, 67).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht