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   LG Gießen, 31.01.2003 - 5 O 11/03   

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https://dejure.org/2003,54302
LG Gießen, 31.01.2003 - 5 O 11/03 (https://dejure.org/2003,54302)
LG Gießen, Entscheidung vom 31.01.2003 - 5 O 11/03 (https://dejure.org/2003,54302)
LG Gießen, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 5 O 11/03 (https://dejure.org/2003,54302)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 17.01.2005 - 12 U 193/04

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Überholen bei unklarer Verkehrslage durch

    H... gestützt, die es in gleicher Besetzung und unter Mitwirkung derselben Prozessbevollmächtigten der Parteien in dem Parallelverfahren 5 O 11/03 durchgeführt hatte; diese Beweisverwertung war im Einverständnis mit den Parteien geschehen.

    Der Rückgriff auf die Beweise des Parallelverfahrens 5 O 11/03 ist insoweit nicht ausgeschlossen, zumal die Parteien sich damit einverstanden erklärt hatten, was auch einem Rügeverzicht gleichkommt.

    Die Spurenzeichnung, die in einer polizeilichen Unfallskizze erfasst und vom Sachverständigen in eine von ihm gefertigte Skizze übertragen wurde (5 O 11/03 LG Koblenz Bl. 122, Kopie in Bl. 249 GA), ergibt keinen durchgreifenden Einwand gegen das Beweisergebnis, das aus den Zeugenaussagen gewonnen werden kann.

    Die Zeugin hat in dem gegen den Kläger geführten Strafverfahren (2040 Js 41361/02 StA Koblenz Bl. 37) und im Vorprozess mit umgekehrtem Rubrum (5 O 11/03 LG Koblenz / 12 U 1568/03, Bl. 58 f.) konstant ausgesagt.

    Seine Angabe bei der Anhörung gemäß § 141 ZPO im Parallelprozess (5 O 11/03 Bl. 56), er sei bereits geraume Zeit hinter der langsam fahrenden Erstbeklagten hergefahren, kann nicht zutreffen, weil die Erstbeklagte erst unweit des eigentlichen Unfallorts und kurz vor dem Unfallereignis vom Parkplatz des Möbelhauses B... auf die Straße "A..." aufgefahren war.

    Aus der grafischen Darstellung der Fahrzeugendposition (5 O 11/03 LG Koblenz Bl. 122, Kopie in Bl. 249 GA), wie sie aus den Lichtbildern (2040 Js 41361/02 StA Koblenz Bl. 6 ff.) abgeleitet wurde, folgt zudem, dass ein Wenden allein auf der Fahrbahn für die Erstbeklagte trotz erheblicher Schrägstellung des Fahrzeugs nicht möglich gewesen wäre.

    Der Zeuge K... hat bestätigt, dass das Fahrzeug der Erstbeklagten vor dem eigentlichen Unfallgeschehen, das dieser Zeuge freilich nicht mehr beobachtet hat, "sehr langsam" gefahren sei (5 O 11/03 LG Koblenz Bl. 61).

    Die Zeugin B... hat etwaige Ungenauigkeiten in ihrer Wahrnehmung und Erinnerung mit dem raschen Geschehensablauf erklärt (5 O 11/03 LG Koblenz Bl. 58); das ist nachvollziehbar.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03

    Vollstreckungsgegenklage: Unanfechtbarkeit der Versagung der einstweiligen

    Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts Gießen vom 31. Januar 2003- Az. 5 O 11/03- wird verworfen.
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