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   LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16   

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LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16 (https://dejure.org/2017,14902)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09.05.2017 - 5 O 1198/16 (https://dejure.org/2017,14902)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 5 O 1198/16 (https://dejure.org/2017,14902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Jahreswagen - VW-Abgasskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal: Rückgabe des Pkw gegen Kaufpreiserstattung

  • test.de (Kurzinformation)

Sonstiges (4)

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Skandal: Volkswagen AG und Autohändler gemeinsam zur Fahrzeugrücknahme verurteilt

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW-Skandal: VW und ein Händler verurteilt

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW Skandal - VW und einen Händler zur Rücknahme eines VW Golf verurteilt

  • anwalt24.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW Skandal - VW und ein Händler zur Rücknahme eines VW Golf verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Im Ergebnis findet damit im Verhältnis zwischen Vertragshändler und Hersteller keine Wissenszurechnung gemäß § 166 BGB statt (OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016, 7 Ws 26/16; LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016, 8 O 208/15; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl. Rdn. 4339).

    Darüber hinaus ist das Fahrzeug auch deswegen mangelhaft, weil es selbst nach dem Vorbringen der Beklagten einem Software-Update unterzogen werden muss, um den entsprechenden Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und nicht den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016, 8 O 208/15; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, 3 O 252/16).

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Darüber hinaus ist das Fahrzeug auch deswegen mangelhaft, weil es selbst nach dem Vorbringen der Beklagten einem Software-Update unterzogen werden muss, um den entsprechenden Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und nicht den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016, 8 O 208/15; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, 3 O 252/16).

    Sie hat damit jede Möglichkeit, die in Ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit der Programmierung und Implementierung der streitgegenständlichen Software abgelaufenen Vorgänge und Entscheidungsprozesse im Einzelnen darzulegen, um dem Kläger auf dieser Grundlage zu ermöglichen, seinerseits die ihm obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Hildesheim, DAR 2017, 83; LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, 3 O 252/16).

  • LG Bückeburg, 11.01.2017 - 2 O 39/16

    Abgasskandal; Abgas-Skandal; Kauf; Rücktritt

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Das Abwarten ins Ungewisse hinein macht aber ein Nachbesserungsverlangen unzumutbar (LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016, 2 O 83/16; LG Bückeburg, Urt. v. 11.01.2017, 2 O 39/16).
  • LG Bochum, 16.03.2016 - 2 O 425/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    c) Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist im Rahmen der Interessenabwägung auch nicht von einer nur unerheblichen Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB auszugehen, die einen Rücktritt ausschließen würde (LG Krefeld, a.a.O., LG Lüneburg, Urt. v. 02.06.2016, 4 O 4/16; LG Bochum, Urt. v. 16.03.2016, 2 O 425/15).
  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Daneben kann von einem Dritten dann nicht gesprochen werden, wenn dessen Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss (BGH, Urt. v. 20.11.1995, II ZR 209/94).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Die Zurechnung einer schädigenden Handlung setzt bei einer juristischen Person voraus, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB den Verbotstatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht hat (BGH, Urt. v. 28.06.2016, VI ZR 536/15).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Der Gegner der darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf einen einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f.).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Insoweit ist ausreichend, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (BGH, Urt. v. 12.05.1995, V ZR 34/94).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Soweit auf die Kosten für die Mangelbeseitigung abgestellt wird, ist von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt (BGH, Urt. v. 28.05.2014, VIII ZR 94/13).
  • LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16

    Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 09.05.2017 - 5 O 1198/16
    Darüber hinaus ist das Fahrzeug auch deswegen mangelhaft, weil es selbst nach dem Vorbringen der Beklagten einem Software-Update unterzogen werden muss, um den entsprechenden Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und nicht den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis zu riskieren (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016, 8 O 208/15; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016, 16 O 790/16; LG Kleve, Urt. v. 31.03.2017, 3 O 252/16).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 41/14

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses für Ansprüche des Vermieters auf

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

  • LG Münster, 28.06.2017 - 2 O 165/16

    (Schadensersatzrechtliche) Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen

    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit der Klägerin auf dieser Grundlage zu ermöglichen, ihrerseits die ihr obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017 - 5 O 1198/16 -).

    (vgl. LG Baden-Baden, Urteil vom 27. April 2017 - 3 O 163/16 - LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017 - 5 O 1198/16 - ; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 39, juris; LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 92, juris).

  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im

    Die streitgegenständliche Programmierung der Motorsteuerungssoftware ist wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vom 20.06.2007 rechtswidrig (siehe Urteil der Kammer vom 19.07.2017 - 7 O 147/16, Juris, Rn. 33 ff.; vgl. auch LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16, Juris, Rn. 33; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16, Juris, Rn. 30; LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, 5 O 1198/16, Juris, Rn. 59; LG Paderborn, Urteil vom 07.04.2017 - 2 O 118/16, BeckRS 108460, Rn. 35).
  • LG Münster, 13.06.2018 - 16 O 389/17

    Schätzung des Mindestbetrags eines merkantilen Minderwertes durch das Gericht

    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit der Klägerin auf dieser Grundlage zu ermöglichen, seinerseits die ihr obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Münster a. a. O., Rdnr. 75 unter Bezugnahme auf LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, 5 O 1198/16).
  • LG Münster, 06.08.2019 - 16 O 183/19

    Abgasskandal: Kaufvertrag über Audi A6 wird rückabgewickelt

    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit der Klägerin auf dieser Grundlage zu ermöglichen, ihrerseits die ihr obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Münster a. a. O., Rdnr. 75 unter Bezugnahme auf LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, 5 O 1198/16).
  • LG Münster, 21.07.2017 - 16 O 363/16

    Rückabwicklungsansprüche aus einem Kaufvertrag über einen vom sog. "Abgasskandal"

    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit dem Kläger auf dieser Grundlage zu ermöglichen, ihrerseits die ihr obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017 - 5 O 1198/16 -).

    Damit ist davon auszugehen, dass die maßgebliche Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder jedenfalls von diesem "abgesegnet" worden ist er daher Kenntnis der Beklagten hinsichtlich der den Mangel begründenden Umstände hatte(vgl. LG Baden-Baden, Urteil vom 27. April 2017 - 3 O 163/16 - LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017 - 5 O 1198/16 - ; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 39, juris; LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 92, juris).

  • LG Bielefeld, 15.04.2019 - 8 O 337/18
    Die manipulierende Motorsoftware ist bei verständiger Auslegung als Abschalteinrichtung zu klassifizieren (so auch LG Osnabrück, Urt. v. 28.06.2017 - 1 O 29/17, LG Hildesheim, DAR 2017, 83, LG Osnabrück, Urt. v. 09.05.2017 - 5 O 1198/16, LG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2017 - 4 O 118/16, LG Paderborn, Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16).
  • LG Bielefeld, 11.03.2019 - 8 O 337/18
    Die manipulierende Motorsoftware ist bei verständiger Auslegung als Abschalteinrichtung zu klassifizieren (so auch LG Osnabrück, Urt. v. 28.06.2017 - 1 O 29/17, LG Hildesheim, DAR 2017, 83, LG Osnabrück, Urt. v. 09.05.2017 - 5 O 1198/16, LG Karlsruhe, Urt. v. 22.03.2017 - 4 O 118/16, LG Paderborn, Urt. v. 07.04.2017 - 2 O 118/16).
  • LG Münster, 29.11.2019 - 16 O 269/19

    Abgasskandal: Volkswagen - Hersteller - Delikt

    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit dem Kläger auf dieser Grundlage zu ermöglichen, seinerseits die ihm obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Münster a. a. O., Rdnr. 75 unter Bezugnahme auf LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, 5 O 1198/16).
  • LG Münster, 26.07.2019 - 16 O 135/19
    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit dem Kläger auf dieser Grundlage zu ermöglichen, seinerseits die ihm obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Münster a.a.O., Rn. 75 unter Bezugnahme auf LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, 5 O 1198/16).
  • LG Münster, 12.02.2019 - 11 O 298/17
    Eine entsprechende Darlegung ist ihr möglich, um damit dem Kläger auf dieser Grundlage zu ermöglichen, seinerseits die ihm obliegende weitergehende Darlegung und den erforderlichen Beweisantritt vornehmen zu können (LG Münster a. a. O., Rn. 75 unter Bezugnahme auf LG Osnabrück, Urteil vom 09.05.2017, Az. 5 O 1198/16).
  • LG Osnabrück, 31.01.2019 - 1 O 2212/18
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