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   LG München II, 25.09.1991 - 5 O 1357/91   

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https://dejure.org/1991,4645
LG München II, 25.09.1991 - 5 O 1357/91 (https://dejure.org/1991,4645)
LG München II, Entscheidung vom 25.09.1991 - 5 O 1357/91 (https://dejure.org/1991,4645)
LG München II, Entscheidung vom 25. September 1991 - 5 O 1357/91 (https://dejure.org/1991,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Mitwirkung an der Auflösung eines gemeinschaftlich eingegangenen Mietvertrags durch Vornahme der Kündigung im Fall des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Begründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Abschluss eines gemeinsamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 334
  • FamRZ 1992, 1077
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 U 43/97

    Haftung des Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach Beendigung der

    Für eine solche Mietermehrheit wird teilweise angenommen, daß die beiden Partner eine Innengesellschaft bilden, die den Regeln der §§ 705 ff BGB unterliegt (vgl. OLG München, OLG-Report 1994, 75 = ZMR 1994, 216; OLG-Report 1996, 163 [Leitsatz]; LG München NJW-RR 1993, 334 = WuM 1993, 611; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., Vor §§ 535, 536, Rdn. 55, 57; Bub/Treier, Wohnungs- und Geschäftsraummiete, 2. Aufl., II Rdn. 256/273; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. 23; Palandt-Putzo, 56. Aufl., § 535 Rdn. 6).
  • OLG Rostock, 25.01.2001 - 1 U 111/99
    Bei Wohngemeinschaften ist dies in der Regel deshalb anzunehmen, weil die beteiligten Mitmieter den gemeinschaftlichen Zweck verfolgen, das Zusammenleben in der gemeinsam gemieteten Wohnung zu ermöglichen (LG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 781 [782]; LG München II, NJW-RR 1993, 334).
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