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   LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09   

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LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09 (https://dejure.org/2012,84112)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 06.11.2012 - 5 O 141/09 (https://dejure.org/2012,84112)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 06. November 2012 - 5 O 141/09 (https://dejure.org/2012,84112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer GmbH & Co.KG sowie auf Feststellung der Verpflichtung zur Freistellung von daraus resultierenden steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, sodass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH, Beschluss vom 24.08.2011 - XI ZR 191/10 - Rn. 4, zitiert nach juris, BGH Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 25).

    Da in dem Prospekt die Beklagte als Empfänger der Provisionen und deren Höhe nicht genannt sind, ist der Prospekt für eine ausreichende Aufklärung ungeeignet (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10; WM 2011, 925 zum insoweit gleich gelagerten Fall des "VIP 3-Prospekts").

    Der Schuldner habe die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich, Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH Urteil vom 19.07.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 1506).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH Urteil vom 19.07.2011, XI ZR 191/10, WM 2011, 1506).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, sodass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH, Beschluss vom 24.08.2011 - XI ZR 191/10 - Rn. 4, zitiert nach juris, BGH Beschluss vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 25).

    Da in dem Prospekt die Beklagte als Empfänger der Provisionen und deren Höhe nicht genannt sind, ist der Prospekt für eine ausreichende Aufklärung ungeeignet (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10; WM 2011, 925 zum insoweit gleich gelagerten Fall des "VIP 3-Prospekts").

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Insofern enthält eine einschränkungslose Abkürzung von Verjährungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich eine unzulässige Haftungserleichterung in zeitlicher Hinsicht nach § 309 Nr. 7b BGB (BGH NJW 2009, 1486).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung wie hier fest, streitet für den Kläger als Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 266/07 -, WM 2009, 789, Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Der veröffentlichten Rechtsprechung konnte seit dem Urteil des BGH vom 19.12.2000 - XI ZR 349/99 - entnommen werden, dass verheimlichte Rückflüsse aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufklärungspflichtig seid, während es keine Rechtsprechung gegeben hat, die das Verheimlichen von Rückvergütungen erlaubt hätte.
  • KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04

    Streitwertbemessung: Wirtschaftliche Identität zwischen Antrag auf

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    kein Wert (Feststellung des Annahmeverzuges ist nicht streitwerterhöhend, KG MDR 2005, 898, Vgl. auch Schneider, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rn 2316).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stellt sich bereits der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information als für den späteren Schaden ursächlich dar; schon der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss ist von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst (BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07 - Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (BGH WM 2012, 1337-1344 unter Aufgabe BGH, 16. November 1993, XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (BGH WM 2012, 1337-1344 unter Aufgabe BGH, 16. November 1993, XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus LG Neuruppin, 06.11.2012 - 5 O 141/09
    Besteht die Anlage in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

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