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   LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10   

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https://dejure.org/2012,46041
LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10 (https://dejure.org/2012,46041)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2012 - 5 O 157/10 (https://dejure.org/2012,46041)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 5 O 157/10 (https://dejure.org/2012,46041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlagenanteile aus Nachträgen sind kein "anderweitiger Ausgleich"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 3: Umlagenanteile aus Nachträgen sind kein "anderweitiger Ausgleich"! (IBR 2013, 201)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11

    VOB-Vertrag: Ergänzende Auslegung eines Einheitspreisvertrages bezüglich des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10
    Auch die von der Beklagten angeführte Entscheidung BGH NJW 2012, 1348 gibt für die hier zu entscheidende Frage nichts her.

    Nach h.M. und unter Einbeziehung der Entscheidung BGH NJW 2012, 1348 ist wie folgt zu unterscheiden:.

    Beruht der vollständige Wegfall der Mengen auf einem Sachverhalt, der dem in § 2 Nr. 3111 VOB/B geregelten Fall der Äquivalenzstörung durch Mengenminderung entspricht, so ist die Vorschrift des § 2 Nr. 3111 VOB/B anzuwenden (BGH NJW 2012, 1348).

  • KG, 29.09.2005 - 27 U 120/04

    VOB-Vertrag: Wirksamkeit einer Preisklausel für Mengenabweichungen unter 10%

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10
    Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 28.09.2005 (27 U 120/04), von der Beklagten in der Klageerwiderung Seite 5 widergegeben, sind die Umlagenanteile aus Nachträgen gem. § 2 (5) oder (6) VOB/B dagegen als Ausgleich i.S.v. § 2 (3) VOB/B anzusehen.
  • OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10

    VOB-Vertrag: Abrechnung so genannter Nullpositionen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.07.2012 - 5 O 157/10
    Soweit die Beklagte für ihre Auffassung, Nachträge seien bei dem Ausgleich von Mindermengen zu berücksichtigen, auf ein Urteil des OLG Bamberg vom 15.12.2010 verwiesen hat (3 U 122/10, zitiert nach Juris), betrifft das Urteil die Frage des Ausgleich bei sog. "Nullpositionen", nicht aber die hier entscheidende Frage des Ausgleichs bei Mindermengen.
  • OLG Brandenburg, 02.12.2015 - 11 U 102/12

    Bauprozess: Vergütung für Nullpositionen bei einem VOB/B-Einheitspreisvertrag und

    Daher überzeugt die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, Urt. v. 04.07.2012 - 5 O 157/10, Rdn. 46 (juris = BeckRS 2013, 05802), auf die sich die Klägerin stützt (GA IV 821, 822), nicht; sie kann zu einer Überdeckung der Aufwendungen führen, steht im Gegensatz zur obergerichtlichen Judikatur (vgl. KG, Urt. v. 29.09.2005 - 27 U 120/04, Rdn. 23 f., juris), und lässt sich ebenso wenig mit der zuvor zitierten BGH-Entscheidung in Einklang bringen.
  • OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 4 U 80/18

    Voraussetzungen eines Mindermengenzuschlags bei Unterschreitung des vorgesehenen

    Zwar ist anerkannt, dass zu dem "in anderer Weise" möglichen Ausgleich auch zusätzliche Vergütungsansprüche für geänderte oder für zusätzliche Leistungen gehören (Jansen ebd. Rdnr. 53; BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - VII ZR 19/11 -, BGHZ 192, 252 Rdnr. 22; KG, Urteil vom 29. September 2005 - 27 U 120/04 -, Rdnr. 24; hiergegen teilweise LG Karlsruhe, Urteil vom 4. Juli 2012 - 5 O 157/10).
  • OLG Koblenz, 22.12.2014 - 12 U 863/13

    Anwaltshaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen; Pflichtverletzung durch

    Durch die Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags am 30.06.2010 in dem Verfahren 5 O 157/10 LG Trier wurde die Verjährungsfrist nicht erneut gehemmt, da in diesem Verfahren der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht auf die unterlassene Zwangsvollstreckung gestützt worden ist.
  • LG Mönchengladbach, 27.07.2012 - 11 O 289/11

    Schadensersatz gegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter nach Aufhebung eines

    Gegen den Vollstreckungsbescheid legte die Klägerin fristgerecht Einspruch ein und erwirkte am 08.03.2011 vor dem Landgericht Berlin, Az. 5 O 157/10, ein klageabweisendes Urteil, auf dessen Inhalt (Bl. 11 ff. d. GA) Bezug genommen wird.
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