Weitere Entscheidung unten: LG Cottbus, 21.11.2001

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   LG Dortmund, 11.06.2003 - 5 O 167/01   

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https://dejure.org/2003,43436
LG Dortmund, 11.06.2003 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2003,43436)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11.06.2003 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2003,43436)
LG Dortmund, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2003,43436)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 28 U 133/03

    Unterzeichnung der Berufungsschrift durch nicht postulationsfähigen

    Die Berufung des Beklagten und Berufungsklägerin gegen das am 11.06.2003 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des LG Dortmund (AZ: 5 O 167/01) wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   LG Cottbus, 21.11.2001 - 5 O 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,66044
LG Cottbus, 21.11.2001 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2001,66044)
LG Cottbus, Entscheidung vom 21.11.2001 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2001,66044)
LG Cottbus, Entscheidung vom 21. November 2001 - 5 O 167/01 (https://dejure.org/2001,66044)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückzahlungsansprüche von Ausgleichsabgaben aufgrund einer Insolvenzanfechtung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00

    Inkongruente Deckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LG Cottbus, 21.11.2001 - 5 O 167/01
    Insoweit liegt nach der zutreffenden Ansicht der Klägerin ein Fall der inkongruenten Deckung vor, denn nicht nur Pfändungen selber, sondern auch Zahlungen zur Abwehr von Pfändungen führen zu einer inkongruenten Deckung, da der Zahlungsempfänger die Leistung nicht in dieser Art verlangen kann ( BGH ZIP 1997, 1929 f.; OLG ZIP 2000, 1734 f.).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus LG Cottbus, 21.11.2001 - 5 O 167/01
    Insoweit liegt nach der zutreffenden Ansicht der Klägerin ein Fall der inkongruenten Deckung vor, denn nicht nur Pfändungen selber, sondern auch Zahlungen zur Abwehr von Pfändungen führen zu einer inkongruenten Deckung, da der Zahlungsempfänger die Leistung nicht in dieser Art verlangen kann ( BGH ZIP 1997, 1929 f.; OLG ZIP 2000, 1734 f.).
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