Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 09.03.2005 - 5 O 1685/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33560
LG Oldenburg, 09.03.2005 - 5 O 1685/04 (https://dejure.org/2005,33560)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2005 - 5 O 1685/04 (https://dejure.org/2005,33560)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2005 - 5 O 1685/04 (https://dejure.org/2005,33560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

    Nach dem von der Beschwerde angegriffenen Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichts - dem sie unter Hinweis auf die zum Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 9. März 2005 (NVwZ 2005, 1457) ergangene Anmerkung von Krohn/de Witt (NVwZ 2005, 1387) eine durch höchstrichterliches Urteil klärungsbedürftige Rechtsfrage entnehmen will - kann nach den zur nachträglichen Heilung einer fehlerhaften Gebührensatzung entwickelten Grundsätzen des Senatsurteils BGHZ 127, 223 ff im vorliegenden Fall durch die rückwirkende Heilung eines Bauleitplanes dem tatbestandlich zunächst gegebenen Amtshaftungsanspruch nachträglich wieder der Boden entzogen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Ob die rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans nach § 214 Abs. 4 BauGB gar dazu führte, dass eine nach bisherigem Bauplanungsrecht nicht gerechtfertigte Ablehnung einer Bauvoranfrage nunmehr rückwirkend jedenfalls als rechtmäßig anzusehen wäre (vgl. LG Oldenburg, Urt. v. 09.03.2005 - 5 O 1685/04 -, NVwZ 2005, 1457; wohl auch BayVGH, Urt. v. 06.12.2001 - 1 B 00.2488 -, UPR 2002, 152), erscheint ebenfalls zweifelhaft und rechtfertigte es ebenso wenig, bereits das Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu verneinen.
  • VG Köln, 28.04.2010 - 8 K 9112/04

    Anfängliche Rechtswidrigkeit eines den Festetzungen einer nach Behebung eines

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin ohne die Rückwirkung der Sanierungssatzung einen Anspruch auf die begehrte Baugenehmigung gehabt hätte; die rückwirkende Inkraftsetzung der Sanierungssatzung hätte jedenfalls eine ohne Rechtsgrundlage erfolgte Ablehnung mit ex-tunc-Wirkung heilt, vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 9. März 2005 - 5 O 1685/04 -, NVwZ 2005, 1457; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31/85 -, BVerwGE 75, 262, 270 zur "Heilung" einer zunächst ohne Rechtsgrundlage ergangenen baurechtlichen Beseitigungsverfügung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht