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LG Berlin, 15.12.2005 - 5 O 169/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- archive.org
Verkauf einer Schrottimmobilie - Rücknahme und zum Schadensersatz
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2005 - 5 O 169/05
- KG, 30.05.2006 - 4 U 5/06
- BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …
Auszug aus LG Berlin, 15.12.2005 - 5 O 169/05
Erhebliche Baumängel, die eine umfangreiche Sanierung und Instandsetzung des Gebäudes erforderlich machen, sind für den Käufer einer Immobilie offensichtlich von erheblicher und kaufentscheidender Bedeutung (BGH NJW 1993, 1703 [BGH 05.03.1993 - V ZR 140/91] betreffend: Fassadenschäden).Kenntnisse ihres Vorstandsmitgliedes, der für sie die notarielle Vollmacht vom 30.03.2001 für ihren Vertreter bei Abschluss der notariellen Vertragsannahme (Anlage K 4 des Klägers) unterschrieben hat, muss die Beklagte sich zurechnen lassen, und zwar selbst dann, wenn ... bei Vertragsschluss nicht mehr vertretungsberechtigter Organwalter der Beklagten gewesen sein sollte (vgl.: BGH NJW 1993, 1703 [BGH 05.03.1993 - V ZR 140/91] ).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus LG Berlin, 15.12.2005 - 5 O 169/05
Daneben besteht rechtlich selbständig der Anspruch des Klägers auf Ersatz sämtlicher bereits entstandener und künftig noch entstehender Schäden unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (vgl.: BGH NJW 1996, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94] ), da die Beklagte den Kläger über offenbarungspflichtige Mängel nicht aufgeklärt hat.