Rechtsprechung
LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11 |
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- BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges derjenige, der es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333; 87, 133, 135).Von besonderer Bedeutung für die Bestimmung der Haltereigenschaft ist entsprechend dem Zweck des § 7 Abs. 1 StVG die Einwirkungsmöglichkeit auf das Kraftfahrzeug als Gefahrenquelle (BGHZ 87, 133).
- BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Begriff des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges derjenige, der es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333; 87, 133, 135).Halter eines Fahrzeuges können nämlich auch mehrere Beteiligte zugleich sein (BGHZ 13, 351, BGH).
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Für den Fall der längerfristigen Vermietung von Fahrzeugen beispielsweise ist anerkannt, dass sowohl der Mieter des Kraftfahrzeuges als auch der Vermieter nebeneinander Halter sein können und dass die Überlassung des Mietfahrzeuges allein die Haltereigenschaft des Vermieters nicht beendet, obwohl danach regelmäßig der Mieter über den Einsatz desselben bestimmen kann (BGHZ 116, 200, 206).
- OLG Köln, 01.07.1981 - 16 U 25/81
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1180;… OLG Hamm, Urt. v. 15.06.2005, Az.: 13 U 63/05, Rn. 11 - zitiert nach juris). - OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1180; OLG Hamm, Urt. v. 15.06.2005, Az.: 13 U 63/05, Rn. 11 - zitiert nach juris). - BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69
Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1180;… OLG Hamm, Urt. v. 15.06.2005, Az.: 13 U 63/05, Rn. 11 - zitiert nach juris). - AG Schmallenberg, 16.12.1999 - 3 C 232/99
Nichtigkeit von Verträgen wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot; …
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Unterstellt der Vortrag der Beklagten zu 1) sowie die Ausführungen des ehemaligen Geschäftsführers der Beklagten zu 2) im Schreiben vom 14.04.2010 wären richtig, ist nach der überzeugenden Ansicht des Amtsgerichts Schmallenberg der Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung verwirklicht (AG Schmallenberg, Urt. v. 16.12.1999, Az.: 3 C 232/99, zitiert nach juris). - BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99
Haftung des Empfängers von "Baugeld"
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Dabei liegt die Annahme einer Billigung im Rechtssinne nahe, wenn der Täter - wie hier - sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überlässt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 740). - BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68
Begriff des Halters eines Kfz
Auszug aus LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Nichtsdestotrotz kann diesem Umstand im Einzelfall eine indizielle Wirkung zukommen (vgl. BGH, VersR 1969, 907).
- LG Frankfurt/Main, 17.07.2015 - 7 O 324/12
Beweislast für den Schadensumfangs bei erneuten Unfall in einem vorgeschädigten …
Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Beklagte zu 1), wenn er im hiesigen Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt würde, später versuchen wird, sich im Rahmen eines Regresses bei der Beklagten zu 2) schadlos zu halten (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 08. Juni 2012 - 5 O 198/11). - AG Bremen, 13.06.2013 - 9 C 16/13
Schmerzensgeld wegen Schleudertrauma aufgrund Abbremsens
In diesem Fall würde der Haftungsausschluss gemäß § 103 VVG nicht zwangsläufig greifen, weil auch der Halter mit Verletzungsvorsatz gehandelt haben müsste (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 08.06.2012, 5 O 198/11-JURIS).
Rechtsprechung
LG Köln, 22.05.2012 - 5 O 198/11 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.05.2012 - 5 O 198/11
- OLG Köln, 19.12.2012 - 2 U 88/12
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.12.2012 - 2 U 88/12
Vorsatz eines Schuldners hinsichtlich Gläubigerbenachteiligung i.R.d. …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.05.2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 5 O 198/11, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.