Weitere Entscheidung unten: LG Kiel, 30.04.2009

Rechtsprechung
   LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 208/08   

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https://dejure.org/2009,35289
LG Kiel, 25.03.2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,35289)
LG Kiel, Entscheidung vom 25.03.2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,35289)
LG Kiel, Entscheidung vom 25. März 2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,35289)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Ausübung eines Widerrufsrechts ist bei Mobilfunkverträgen auch nach der Inanspruchnahme von Leistungen möglich

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Die Ausübung eines Widerrufsrechts ist bei Mobilfunkverträgen auch nach der Inanspruchnahme von Leistungen möglich

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)

    § 312d Abs. 3 BGB
    Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Kiel, 30.04.2009 - 5 O 208/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25178
LG Kiel, 30.04.2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,25178)
LG Kiel, Entscheidung vom 30.04.2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,25178)
LG Kiel, Entscheidung vom 30. April 2009 - 5 O 208/08 (https://dejure.org/2009,25178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Anmietung eines Bootsliegeplatzes; Nutzungsrecht an mindestens 16 Bootsliegeplätzen auf unbegrenzte Zeit sowie Veräußerungsfähigkeit des Nutzungsrechts als Zusatz zum Kauf eines Grundstücks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

    Auszug aus LG Kiel, 30.04.2009 - 5 O 208/08
    Haben sich hingegen mehrere selbstständige Handlungen des Schädigers ausgewirkt, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig mit den jeweils dadurch verursachten Schäden gesondert zu laufen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 01.12.2005, NJW-RR 2006, S. 694 ff.).
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