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   LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05   

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https://dejure.org/2009,21583
LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05 (https://dejure.org/2009,21583)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2009 - 5 O 259/05 (https://dejure.org/2009,21583)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - 5 O 259/05 (https://dejure.org/2009,21583)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglist bei Angaben ins Blaue hinein im Hinblick auf einen Unfallschaden; Stellvertretung des Auftraggebers durch den Versteigerer bei Erfolgen einer Versteigerung im fremden Namen; Übernahme des Inkassorisikos als Anhaltspunkt für die Person des Vertragspartners; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugversteigerung - arglistige Angaben zum Unfallschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Falsche Angaben zu Vorschäden sind arglistig - Kläger erhält vollen Schadenersatz nach Angaben ins Blaue

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Unrichtige Angaben zu Vorschaden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05
    Dass der Beklagte in gutem Glauben an die Richtigkeit seiner Angaben war, schließt seine Arglist nicht aus (vgl. BGH NJW 1980, 2460, 2461).
  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.07.2009 - 5 O 259/05
    Bei arglistigem Handeln des Rücktrittsgegners muss der Rücktrittsberechtigte im Interesse der Billigkeit keinen Wertersatz für Wertminderungen leisten, wenn ihn kein Verschulden an der Wertminderung trifft (vgl. BGHZ 53, 144ff).
  • AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18

    Verkauf eines Gebrauchtwagens mit nur einem Fahrzeugschlüssel

    Nur in einem solchen Fall wäre der Kläger vorliegend nämlich berechtigt gewesen von der Beklagten den Ersatz der Kosten für die Anfertigung eines Zweitschlüssels oder evtl. sogar die Kosten für ein neues Fahrzeugschloss zu begehren ( LG Düsseldorf , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 259/05, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 20866 = "juris" ).

    Hat nämlich - so wie hier - ein Verkäufer ein Gebrauchtfahrzeug ausdrücklich nur mit einem Fahrzeugschlüssel verkauft, wobei dies im schriftlichen Kaufvertrag so auch ausdrücklich mit aufgenommen wurde, will er erkennbar durch diese Angabe gerade nicht für einen etwaig vorhandenen Zweit -Schlüssel des Fahrzeuges einstehen, so dass der Käufer dann auch keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer aus dem Fehlen eines Zweit-Schlüssels herleiten kann ( LG Düsseldorf , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 259/05, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 20866 = "juris" ), selbst wenn die Übergabe sämtlicher Fahrzeugschlüssel in der Regel bei einem Verkauf eines Fahrzeugs allgemein üblich ist.

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