Rechtsprechung
LG Oldenburg, 22.07.2002 - 5 O 278/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schadensersatz; Schmerzensgeld: Vergewaltigung einer Jugendlichen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs 2 BGB; § 847 BGB; § 176 StGB; § 177 StGB
Ausgleichsfunktion; Behandlung; Demütigung; Genugtuungsfunktion; Jugendliche; Nachtatverhalten; Nötigung; psychischer Schaden; Schaden; Schadensersatz; Scham; Schmerzen; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldhöhe; sexuelle Belästigung; Strafverfahren; Vergewaltigung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
LG Cottbus, 14.04.2003 - 5 O 278/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Cottbus, 14.04.2003 - 5 O 278/02
- OLG Brandenburg, 22.10.2003 - 7 U 90/03
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 22.10.2003 - 7 U 90/03
Leistungsausschluss für Kosten einer stationären Behandlung
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.4.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus - Az.: 5 O 278/02 - wird zurückgewiesen.das am 14. April 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus, Az.: 5 O 278/02, abzuändern und die Beklagte zur Zahlung von 4.977,70 EUR nebst dem gesetzlichen Zinssatz seit dem 1.2.2002 sowie weiterer 879, 92 EUR nebst dem gesetzlichen Zinssatz seit dem 4.10.2002 zu verurteilen.